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Wirtschaft: Schadenersatz für einen teuren Irrtum

Die Landesbank Berlin soll für einen Beratungsfehler zahlen, weil sie einem Rentner Risiko statt Sicherheit verkaufte

Berlin. Georg K. ist Rentner. Rund 1500 Euro hat er monatlich zur Verfügung. Um sich den späteren Lebensabend finanziell zu versüßen, will Herr K. zusätzlich für zwei bis drei Jahre arbeiten. Das Einkommen soll sicher und ohne Risiko bei der Bank angelegt werden. Bisher hat Herr K. nur ein Sparbuch. Mit der Geldanlage kennt er sich nicht aus. Deshalb geht er zur Berliner Sparkasse, um sich beraten zu lassen. Wie sich später herausstellt, wird Georg K. (69) dort gründlich falsch beraten: Eine Angestellte verkauft ihm einen überwiegend in Aktien anlegenden Dachfonds, in den er mehr als 30000 Euro investiert – und mit dem er binnen anderthalb Jahren mehr als 8600 Euro verliert. Der Rentner schaltet einen Anwalt ein und zieht vor Gericht, um Schadenersatz zu bekommen.

Die 21. Kammer des Landgerichts Berlin, seit Januar für Banksachen zuständig, hat Georg K. jetzt Recht gegeben. Die Richter verurteilen die Landesbank Berlin zum Schadenersatz wegen falscher Beratung. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, weil die Bank Berufung einlegen kann. Tut sie es nicht oder scheitert die Revision, muss sie zahlen: 30421,87 Euro nebst 7,5 Prozent Zinsen pro Jahr. Ein Einzelfall, wie es bei der Bankgesellschaft Berlin heißt, zu der die Sparkasse gehört.

„Ich gehe nicht davon aus“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Jürgen Hennig, der Georg K. vertreten hat. „Es gibt eine Reihe anderer Anwälte, die versuchen, Anleger aus Berolina Capital-Fonds herauszuholen.“ Die Bank widerspricht aber der Auffassung, es handele sich um ein Grundsatzurteil. Sollte sich aber herausstellen, dass die Sparkassen-Berater es auch in anderen Fällen nicht so genau genommen haben beim Verkauf der Fonds-Produkte, könnte der Landesbank im schlimmsten Fall eine Klagewelle drohen. Nach erster Einschätzung will die Landesbank im Fall von Georg K. den weiteren Rechtsweg beschreiten. Es habe der Bank jedenfalls an einem Urteil gelegen, sagt Anwalt Hennig. Einen gerichtlichen Vergleich, bei dem Herr K. seine Ersparnisse in einen sicheren Fonds hätte umschichten können, habe sie abgelehnt.

Ob Einzel- oder Musterfall – der Berliner Richterspruch zählt zu den wenigen in Deutschland ergangenen Urteilen, die Anlegern Schadenersatz bei falscher Bankberatung zubilligen. Dass es bisher nur bei wenigen Urteilen geblieben ist, liegt unter anderem an der schwierigen Beweisführung. Wer weist nach, dass der Berater tatsächlich Fehler zu Lasten des Kunden gemacht hat, wenn er zugleich Zeuge (Beklagte ist die Bank) und Verursacher des Schadens ist?

Im Fall der Berliner Sparkasse lag der Fall einfach: Die Beraterin räumte mehr oder weniger offen ein, dass die Beratung nicht optimal verlaufen war. Nach dem obligatorischen „Vermögens-Check“ hatte die Angestellte Georg K. zwar über Chancen und Risiken des Geldanlegens aufklärt und ihm die hauseigenen Deka-Dachfonds Berolina Capital in allen Varianten („Sicherheit“, „Wachstum“, „Chance“ und „Premium“) vorstellt. Überhört oder ignoriert hatte sie aber, was sich Herr K. ausdrücklich wünschte: Sicherheit für sein Geld. Diese Sicherheit und die Möglichkeit, das eingezahlte Kapital später zu einem festen Zeitpunkt zu verbrauchen, konnte die Fonds-Variante „Wachstum“ aber nicht bieten. Der Berolina Capital Wachstum schmierte ab und verbrannte 8600 Euro.

Die Sparkasse, so heißt es in der Urteilsbegründung, habe „gegen die … Pflicht verstoßen“, den Rentner K. darauf hinzuweisen, dass der Fonds-Preis zum Auszahlungsdatum „unter dem Kurs liegt, zu dem der Kläger die empfohlenen Anlagepapiere erwirbt“. Einen solchen Hinweis, befanden die Richter, „hätte eine anleger- und objektgerechte Beratung erfordert“. Nicht ausreichend sei auch die Erklärung der Beraterin gewesen, kurzfristig seien wegen Kursschwankungen durchaus Verluste möglich – im langfristigen Durchschnitt aber ein Gewinn wahrscheinlich. Da Herr K. als Sparbuchinhaber nie zuvor mit Aktien in Berührung kam, verwirrte ihn diese gutgläubige Betrachtungsweise. „Ich dachte, ich hätte eine Anlage im Fonds ,Sicherheit’ gemacht“, gab er zu Protokoll. Ein teurer Irrtum.

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