Schadensersatz vom Schlichter: Überbucht, verspätet, verloren
Wie die geplante Schlichtungsstelle Reisenden helfen soll
An die geplante Schlichtungsstelle sollen sich
Kunden wenden, wenn sie Schadensersatz für Flugausfälle, Verspätungen, Überbuchungen sowie
Verlust oder Beschädigung ihres Reisegepäcks
verlangen. Ansprüche über
5000 Euro können nach dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums nicht mehr bei der Schiedsstelle geltend gemacht
werden, hier müssen die Verbraucher sofort klagen. Der Schlichterspruch ist aber auch in den anderen Fällen nicht bindend.
Das Ministerium strebt eine einvernehmliche
Lösung mit der Luftfahrtbranche an. Die neue Stelle soll privatrechtlich organisiert und von den Luftverkehrsunternehmen finanziert werden. Für
Airlines, die sich an diesem System nicht beteiligen wollen, ist eine zweite, behördliche Schlichtungsstelle vorgesehen, für
die allerdings dieselben Verfahrensregeln gelten sollen. Diese könnte etwa für Easyjet und Ryanair
zuständig sein, die sich nicht an der privaten Schiedsstelle beteiligen wollen. Noch ist unklar, wie die neue Schlichtungsstelle organisiert wird –
ob sie bei der bereits vorhandenen Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP)
angesiedelt wird oder ob eine neue Einrichtung ins Leben gerufen wird. „Wir suchen nach einer besonders geeigneten Lösung mit möglichst geringen
Bürokratiekosten“, sagte Carola Scheffler vom
Bundesverband der
Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Wann
die Stelle mit der Arbeit beginnen wird, hänge von der Dauer des Gesetzgebungsverfahrens ab.
„Wir brauchen nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens etwas zeitlichen Vorlauf“, sagte die Sprecherin. Im
Bundesjustizministerium drängt man auf eine
zeitnahe Installierung nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, betonte eine Sprecherin.
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