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Man muss nicht immer klagen. Verbraucher können sich inzwischen in vielen Fällen an Ombudsstellen wenden, die versuchen, Streitfälle ohne Gerichtsverfahren zu lösen.

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Schlichtungsstelle: Eine für alle

Immer mal wieder kommt es vor, dass ein Mandant unzufrieden mit der Arbeit seines Anwalts ist. In solchen Fällen kann man sich jetzt an eine bundesweite Schlichtungsstelle wenden.

Der Prozess ist verloren, der Mandant sauer. Er glaubt, dass sein Anwalt die Sache verbockt hat und will Schadensersatz. Doch der Advokat weigert sich. Was nun?

Seit Anfang dieses Jahres können sich Mandanten bei einem Streit mit ihrem Anwalt an eine neue Schlichtungsstelle wenden, die „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft“. Bisher konnten sich unzufriedene Kunden nur bei den regionalen Rechtsanwaltskammern beschweren (siehe Kasten) „Im letzten Jahr gab es bei uns 41 förmlich eingeleitete Vermittlungsverfahren“, sagt Hans-Joachim Ehrig, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Berlin. Wer die Kammer nicht einschalten wollte oder von dem Angebot gar nichts wusste, musste sich einen neuen Anwalt nehmen, um gegen den alten vorzugehen.

Nun gibt es eine weitere Anlaufstelle. Das Verfahren vor der „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft“ist kostenlos. Mandanten können die Schiedsstelle einschalten, wenn sie glauben, dass ihr Anwalt schlecht gearbeitet hat und ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist. Allerdings darf der Streitwert maximal 15 000 Euro betragen. Zudem darf man sich mit seinem Fall nicht schon an ein Gericht, die Staatsanwaltschaft oder die Rechtsanwaltskammer gewendet haben. Die neue Schlichtungsstelle steht Mandanten wie Anwälten offen. Das Verfahren findet grundsätzlich schriftlich statt. Sind beide Seiten zum Dialog bereit, geben ihnen die Mitarbeiter der Schlichtungsstelle Gelegenheit, Stellung zu nehmen und Beweise vorzulegen. Der Schlichter erarbeitet daraufhin einen Lösungsvorschlag. Dieser ist jedoch nur verbindlich, wenn ihn beide Parteien annehmen. Lehnt eine Partei ab, bleibt immer noch der Weg zum Gericht. Allerdings ist es auch möglich, dass das Schlichtungsverfahren ohne Schlichterspruch endet. Die Schiedsstelle kann ihn ablehnen, wenn etwa eine Beweisaufnahme unmöglich ist oder wenn von vornherein keine Aussicht auf Erfolg besteht.

Nicht nur, dass sich unzufriedene Mandanten nun bei einer bundeseinheitlichen Stelle um eine Schlichtung bemühen können, ist neu. Auch das Aufgabengebiet der neuen Schiedsstelle ist groß. Vor der Rechtsanwaltskammer Berlin werden in aller Regel eher Gebührenstreitigkeiten oder berufsrechtliche Fragen geklärt. Für diejenigen, die sich schlecht beraten fühlen, blieb bisher meist nur der Weg vor das Zivilgericht.

Das ist jetzt anders. Genauso wie die personelle Besetzung. Leiterin der neuen Schlichtungsstelle ist Renate Jaeger, früher Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Damit bemüht sich jetzt eine unabhängige Richterin – und nicht wie bei der Rechtsanwaltskammer ein anderer Rechtsanwalt – um eine Einigung. „Das soll das Vertrauen in die Unabhängigkeit stärken“, sagt Jaeger. Denn man wisse, dass Menschen abgehalten werden, sich an solche Stellen zu wenden, wenn sie glauben, dass es dort parteiisch zugeht, „auch wenn dies nicht auf objektiven Befindlichkeiten beruht.“

Angeregt hat die Idee einer bundesweiten, unabhängigen Schlichtungsstelle die Anwaltschaft selber. Sie will die Gerichte entlasten. Die Schlichtungsstelle soll aber auch ein einfacher und unbürokratischer Weg sein, mit einem Anwalt zu einer Einigung zu kommen. „Viele Verbraucher, die mit einem Fall beschäftigt sind, wollen sich nur ungern mit einem zweiten Fall befassen“, sagt Christina Müller-York, Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle.

Bis jetzt liegen der Schlichtungsstelle schon mehr als 270 Anfragen vor, jeden Tag kommen drei neue hinzu. „Mit Frau Jaeger haben wir aber eine erfahrene Richterin, die in ihrem Berufsleben schon eine unendliche Verfahrensmenge zu bewältigen hatte“, sagt Müller-York. Man werde alle Anfragen schnellstmöglich bearbeiten. Ob sich Mandanten nun an eine der Rechtsanwaltskammern oder an die Schlichtungsstelle wenden, steht ihnen immer noch frei. Außer der Streitwert überschreitet 15 000 Euro.

An wen kann ich mich wenden?

Mandanten haben gleich zwei Anlaufstellen, an die sie sich wenden können. Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft kümmert sich kostenfrei um alle Fälle, in denen einer Anwältin oder einem Anwalt vorgeworfen wird, schlecht gearbeitet und dem Mandanten dadurch einen Vermögensschaden bis zu 15 000 Euro eingebrockt zu haben. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de. Telefonische Anfragen unter: 030/2844417-0.

Parallel dazu hat auch die Rechtsanwaltskammer Berlin eine Beschwerdestelle. Informationen gibt es im Internet unter www.rak-berlin.de. Die Sprechstunde findet jeden Dienstag zwischen 14 und 16 Uhr in den Räumen der Kammer statt: Littenstraße 9, 3. Etage, 10179 Berlin. Eine telefonische Terminabsprache (030/ 306 9310) ist unbedingt erforderlich.

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