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Beteiligung per Aktie - und schon wird der Blick auf die Börsenkurse spannend.

© imago images/McPHOTO

Statt staatlicher Umverteilung: Drei Wege, wie Firmen Mitarbeiter an den Gewinnen beteiligen können

Arbeitnehmer sind oftmals viel motivierter, wenn sie vom Erfolg ihres Arbeitgebers direkt profitieren können. Es gibt dafür mehrere Möglichkeiten.

Die Auffassung, es sei sinnvoller, Bürger direkt über Beteiligungsformen von der Wirtschaftskraft des eigenen Landes profitieren zu lassen, als durch Umverteilung für eine gleichmäßige Vermögensverteilung zu sorgen, wird in der öffentlichen Diskussion meist in der liberal-konservativen Ecke verortet.

Umso bemerkenswerter ist es, dass Kurt Beck, Ex-SPD-Chef und heutiger Vorsitzender der Friedrich-Ebert-Stiftung, jüngst in einfachen Worten erklärte, weshalb Mitarbeiterbeteiligung ein Gebot der Stunde sei.

„Staatliche Umverteilungspolitik ist politisch oft schwer durchsetzbar“, schreibt Beck in einem jüngst veröffentlichten Beitrag in der Fachpublikation "CSR und Mitarbeiterbeteiligung". Deshalb sollten Arbeitnehmer stärker an den Gewinnen der Unternehmen beteiligt werden. „Je mehr Arbeitnehmer schon bei der Primärverteilung des Erwirtschafteten berücksichtigt werden, desto weniger stark muss der Staat später in Form von Umverteilung eingreifen“, heißt es weiter.

Neben der Beteiligung durch genossenschaftliche Modelle gibt es diverse andere Möglichkeiten, Mitarbeiter am Unternehmenserfolg zu beteiligen. Eine naheliegende ist, Aktien an die Belegschaft auszugeben. Dennoch wird davon nur wenig Gebrauch gemacht.

Der Anteil von Aktionären mit Belegschaftsaktien liegt seit dem Jahr 2000 auf nahezu gleichbleibendem Niveau von rund einem Prozent. Häufig eingesetzt werden Mitarbeiteraktien vor allem in jungen Tech-Unternehmen. Aber auch alteingesessene Unternehmen geben vergünstigte Aktien an ihre Mitarbeiter aus und beteiligen sie so am möglichen Gewinn.

Laut Heinrich Beyer, Geschäftsführer des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung, ist die sogenannte „Stille Gesellschaft“ die am weitesten verbreitete Form der Kapitalbeteiligung für Angestellte. Dabei sind die Mitarbeiter Gesellschafter, die aber keine Stimmrechte haben, dafür aber am Gewinn und gegebenenfalls auch an Verlusten beteiligt werden.

Ebenfalls häufig genutzt sind sogenannte „Genussrechte“. Hier überlassen die Mitarbeiter ihre Einlage laut Beyers Beitrag in der Publikation dem Unternehmen und bekommen dafür einen erfolgsabhängigen Zins. Sie haben so nur Vermögens- und keine Beteiligungsrechte. In beiden Fällen kann das betreffende Unternehmen das durch die Mitarbeiter eingebrachte Geld in seiner Bilanz als Eigenkapital werten.

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