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Über „Elster“ können Bürgerinnen und Bürger elektronisch ihre Steuerklärungen abgeben.

© Christin Klose/dpa-tmn

Update

Steuer-Plattform völlig überlastet: Portal „Elster“ stundenlang offline – Ursache sind Hardware-Probleme

Ein hoher Andrang beim Steuer-Portal führt zum Mega-Absturz – vor allem wegen der Grundsteuer-Neuberechnung. Ein Hackerangriff wird ausgeschlossen.

Am Montag gegen Mittag kam die gute Nachricht: „Aufgrund von technischen Wartungsarbeiten ist www.elster.de voraussichtlich ab 13 Uhr nicht erreichbar. Die Wartungsarbeiten werden voraussichtlich im Laufe des Nachmittags abgeschlossen. Wir bitten, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.“ Da hatten viele Steuerzahlungswillige Tage der Ungewissheit hinter sich.

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Denn das Portal „Mein Elster“, in dem vor einem Jahr die meisten Wege zum Finanzamt digital zusammengeführt worden waren, hatte den Geist aufgegeben. Es war zusammengebrochen. Nicht für alle offenbar. Wer auf Twitter die Kommentare las in den vergangenen Tagen, der fand hin und wieder vereinzelte Glückliche, die behaupteten, sie hätten dies oder das doch online melden können.

Aber für eine ungezählte Menge von Steuerbürgern hatte es mindestens von Freitag an geheißen: Nichts geht mehr bei „Elster“. Auf der Webseite der von den Finanzverwaltungen der Länder betriebenen Plattform war über das ganze Wochenende zu lesen: „Aufgrund enormen Interesses an den Formularen zur Grundsteuerreform kommt es aktuell zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit. Wir arbeiten bereits intensiv daran, Ihnen so schnell wie möglich die gewohnte Qualität zur Verfügung stellen zu können.“

Einloggen als Glücksspiel

Wer da glaubte, die Anmeldung zur neuen Grundsteuer gelte ja nicht für all jene, die eine Einkommensteuererklärung abgeben wollten oder die für Unternehmen immer zum 10. eines Monats fällige Umsatzsteuererklärung, sah sich schnell getäuscht: Der weitgehende Lockdown betraf alle. Das Einloggen war ein Glückspiel mit mutmaßlich relativ wenigen Gewinnern.

Als am Montagmittag die Verwaltung die optimistische Meldung auf die Webseite setzte, das Problem werde behoben, war immer noch unklar, was eigentlich die Ursache für den Zusammenbruch der bundesweiten Online-Steuermeldestelle gewesen war. Immerhin war die Störung so massiv, dass die Webseite zur Wartung offline ging. Erst gegen 17 Uhr wurde sie wieder freigeschaltet. Verantwortlich ist das Landesamt für Steuern in Bayern, das mit der Aufgabe betraut ist, „Elster“ am Laufen zu halten.

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Ein Sprecher des Berliner Finanzsenators Daniel Wesener sagte dem Tagesspiegel, die Engpässe gingen auf eine „bisher in dieser Größenordnung nicht aufgetretene Nutzung“ des Elster-Portals zurück. Am Wochenende sei es zu weit mehr als 100.000 gleichzeitigen Zugriffen gekommen.

Defekte Hardware?

Die Einschränkungen und Störungen bedauere man sehr. „Es wird mit Hochdruck an einer Lösung der technischen Schwierigkeiten gearbeitet. Konkret geht es um die Aufrüstung der Hardware.“ In Berlin gehe man davon aus, „dass das System im Verlauf dieser Woche wieder einwandfrei funktionieren wird“. Ein Hackerangriff oder eine anderweitige Bedrohung der IT-Sicherheit könne ausgeschlossen werden. „Die Sicherheit der Daten war und ist gewährleistet.“

Nach Angaben der Deutschen Steuergewerkschaft - sie vertritt die Mitarbeiter der Finanzverwaltung - ist der Zusammenbruch durch defekte Hardware ausgelöst worden. Gewerkschaftschef Florian Köbler sagte dem Mitteldeutschen Rundfunk, am Donnerstag sei das Bauteil ausgefallen, das die Last zwischen den einzelnen Servern verteile. Die Kollegen hätten die Zugriffe auf Elster dann manuell verteilen müssen. Im Normalbetrieb habe man etwa 15000 gleichzeitige Anmeldungen, am Wochenende seien sie auf über 120000 hochgeschnellt. Köbler zufolge sollte das defekte Bauteil am Montag ersetzt werden. Die Situation werde sich dann spätestens am Dienstag normalisieren.

[Lesen Sie zudem: Frist startet am 1. Juli: Grundsteuererklärung selbst ausfüllen – so funktioniert’s (T+)]

Besorgnisse, dass Steuerpflichtige aufgrund des Ausfalls von „Elster“ Nachteile hätten, sind nach Angaben des Sprechers nicht begründet. „Anwenderinnen und Anwender, denen die fristgerechte Abgabe aufgrund der Störung derzeit verwehrt ist, werden gebeten, sich mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen. Die Möglichkeit für individuelle Lösungen ist grundsätzlich gegeben.“

Sollte es darüber hinaus im Einzelfall zu Versäumniszuschlägen kommen, werde sich das Finanzamt bei der Erstattung kulant zeigen. „Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Steuerpflichtige im dringenden Bedarfsfall auch die in den Finanzämtern ausgelegten Steuervordrucke nutzen können.“

Fristversäumnis ist vorerst nicht zu befürchten

Wer sich am Wochenende wegen der Einkommensteuer oder der  Grundsteuer vergeblich einzuloggen versucht hat, muss vorerst keine Fristversäumnis befürchten. Der späteste Abgabetermin ist auch in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie der 31. Oktober (nicht der 31. Juli, wie offenbar manche Steuerpflichtige glaubten). Und die Formulare für die Erfassung zur neuen Grundsteuer müssen auch erst bis Ende Oktober eingereicht werden.

Nicht wenige Grundsteuerpflichtige äußerten in Online-Foren Verärgerung darüber, dass sie nun eigentlich der Verwaltung bekannte Daten nochmals via „Elster“ angeben müssen. Besonders in Berlin kam Unmut hinzu, weil die Finanzverwaltung die Steuerpflichtigen nicht gesondert angeschrieben hatte.

Weseners Sprecher verwies auf die Mitwirkungspflicht der Eigentümer bei der Erklärung zur Grundsteuer, die auch die Bereitstellung aller relevanten Daten einschließe. „Die Erhebung ist notwendig, um den vorhandenen Datenbestand zu aktualisieren – und auch zu digitalisieren. Im Rahmen der aktuellen Hauptfeststellung erfolgt ein Datenabgleich. Somit sollen fehlerhafte Daten korrigiert, veraltete Daten gelöscht, unvollständige Daten vervollständigt werden.“

Neue Grundsteuerberechnung

Bisher sei die Grundsteuer anhand von Einheitswerten berechnet worden. In den „alten“ Bundesländern und dem ehemaligen Westteil Berlin sind dabei die Wertverhältnisse aus dem Jahr 1964 zugrunde gelegt worden. Für die „neuen“ Bundesländer sowie den ehemaligen Ostteil Berlins und West-Staaken dagegen wurde nach den Werten von 1935 besteuert.

Im Gegensatz zu einigen Flächenländern wurden in Berlin keine gesonderten Aufforderungen zur Anmeldung für die neue Grundsteuer per Brief verschickt. In diesen Ländern, so die Information der Finanzverwaltung, wurden den Steuerpflichtigen ihre Einheitswertaktenzeichen mitgeteilt.

Dies ist demnach in Berlin nicht nötig gewesen, weil die Grundsteuer hier vom jeweils zuständigen Finanzamt erhoben werde, wobei die Steuernummer fester Bestandteil der jeweiligen Korrespondenz sei. Sie sei den Steuerpflichtigen somit bekannt. „Das Land Berlin hat aus diesem Grund keine separaten Aufforderungen per Brief verschickt. Hinzu kommen erheblichen Kosten für die Erstellung und den Versand schriftlicher Aufforderungen“, sagte der Sprecher zur Erklärung.

„Freundliches Erinnerungsschreiben“

Die Informationen wurden daher über die Webseiten der Finanzverwaltung bekannt gemacht. Zu Folgen für säumige Grundsteuerpflichtige, die die Frist zum 31. Oktober verpasst haben, sagte der Sprecher: „Eigentümerinnen und Eigentümer, die bis zum Ablauf der Frist nicht der Aufforderung nachgekommen sein werden, werden von der Steuerverwaltung mit einem freundlichen Erinnerungsschreiben kontaktiert und auf die Abgabe einer Erklärung zur Grundsteuer hingewiesen.

Über „Elster“ können Bürger elektronisch ihre Steuerklärungen abgeben. In diesem Jahr ersetzt das Onlineportal „Mein Elster“ das bisherige Programm „Elster Formular“. Bundesweit wurden im vergangenen Jahr 28,2 Millionen Einkommensteuererklärungen mit „Elster“ übertragen.

Die Grundsteuer muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu berechnet werden. Millionen Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer müssen deshalb seit Juli bis spätestens Ende Oktober eine Art zweite Steuererklärung abgeben.

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