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„Chim chiminey“: Mary Poppins ist die berühmteste Nanny. Aber der Fiskus akzeptiert auch nichtprominente Kinderbetreuerinnen.

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Steuerklärung: Mit dem Kindermädchen Steuern sparen

Die Bearbeitung ist lästig, aber lohnend: 843 Euro bekommen Berliner im Schnitt vom Finanzamt zurück. Dieses Jahr profitieren vor allem Eltern.

An den Stundenlohn von VW-Chef Martin Winterkorn kommt man nicht heran. Gut 1500 Euro brutto verdient Deutschlands bestbezahlter Manager in der Stunde – streng gerechnet, ohne Urlaub, ohne Feiertag und 24 Stunden im Dienst. Solche Gehaltssphären bleiben dem normalen Steuerzahler verschlossen, mag er noch so schnell und emsig arbeiten. Trotzdem liegt der Stundenlohn, den man mit der Steuererklärung verdienen kann, in Regionen, die man sonst nicht erreicht. Rund 843 Euro bekommt nämlich jeder Berliner von der Steuer zurück, hat die Senatsverwaltung für Finanzen ausgerechnet. Wer seine Erklärung innerhalb von zwei Stunden schafft, kommt so immerhin auf 421,50 Euro in der Stunde – steuerfrei.

WER PROFITIERT

Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingetroffen sein. Für viele lohnt es sich jedoch, sich bereits in den Osterferien an die Arbeit zu machen und die Formulare auszufüllen. „Mit einer Rückerstattung können vor allem Menschen rechnen, die hohe Werbungskosten haben“, sagt Steuerberater Wolfgang Wawro. Etwa Pendler, die weite Entfernungen zu ihrer Arbeit haben oder nicht nur eine, sondern regelmäßig mehrere Arbeitsstätten ansteuern. Oder Arbeitnehmer, die berufsbedingt einen zweiten Wohnsitz und damit eine doppelte Haushaltsführung brauchen. Auch wer einen Teil seiner Arbeit im häuslichen Arbeitszimmer leistet, hat Chancen auf eine ordentliche Rückerstattung vom Finanzamt. Bis zu 1250 Euro im Jahr kann man allein dafür absetzen.

HEIRAT ODER TOD

Auch besondere Ereignisse haben Einfluss auf die Steuerlast – glückliche wie traurige. „Wer heiratet, kann für das Jahr, in dem die Heirat stattfindet, den Splittingvorteil in Anspruch nehmen“, weiß Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Selbst wenn Paare erst im Dezember vor den Standesbeamten treten, können sie für das gesamte Jahr rückwirkend Steuern sparen – vorausgesetzt, sie lassen sich gemeinsam veranlagen und der eine verdient deutlich mehr als der andere. Auch der Tod des Ehepartners, so traurig er sein mag, hat zumindest steuerlich Vorteile. Die Hinterbliebenenrente ist meist deutlich niedriger als das Gehalt oder die Rente, die der Ehepartner vorher bekommen hat, weiß Steuerberater Wawro. Da im Todesjahr aber die gemeinsame Veranlagung bleibt, spart der Hinterbliebene unterm Strich Steuern. Ein schwacher Trost, aber immerhin.

FAMILIEN

Zu den größten Steuersparern zählen Familien mit Kindern. In der Steuererklärung für das Jahr 2012 werden nämlich jetzt erstmals die Steueränderungen wirksam, die Schwarz-Gelb als Entlastung für Familien schon vor einiger Zeit auf den Weg gebracht hatte – und zwar für kleine wie für große Kinder. Die neuen Regeln ergänzen den bereits bestehenden Kinderfreibetrag von 4368 Euro im Jahr sowie den Betreuungsfreibetrag von 2640 Euro im Jahr.

KLEINE KINDER

Eltern können jetzt Kinderbetreuungskosten auch ohne Angabe von Gründen wie Berufstätigkeit, Ausbildung oder Krankheit von der Steuer absetzen. Das gilt für Kinder bis 14. Das Finanzamt erkennt zwei Drittel der Kosten für Kita, Hort oder Tagesmutter als Sonderausgaben an, allerdings höchstens 4000 Euro pro Jahr und Kind. Die Sonderausgaben mindern die Steuerschuld für das Jahr, in dem sie anfallen. Anders als Werbungskosten kann man sie aber nicht als Verluste vortragen, um sie mit späteren Einnahmen zu verrechnen. Das ist schlecht für all die Eltern, die derzeit wenig verdienen. Bei behinderten Kindern können Eltern die Betreuungskosten bis zum 25. Geburtstag absetzen.

AU-PAIR
Wenn man keine Tagesmutter, sondern eine Au-Pair-Kraft beschäftigt, zählt eine Hälfte des Lohns als Kinderbetreuungskosten, die andere Hälfte als haushaltsnahe Dienstleistung. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen kann man 20 Prozent der Lohnkosten von der Steuer absetzen. Das gilt auch für reine Babysitter. Weil die Regelung Schwarzarbeit unterbinden soll, dürfen Sie nicht bar bezahlen.

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind als Sonderausgaben absetzbar.

GROSSE KINDER

Auch für die Eltern erwachsener Kinder wird das Leben leichter. Bis 2011 durfte der Nachwuchs zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr im Jahr maximal 8004 Euro verdienen, sonst fielen Kindergeld oder -freibetrag weg. Seit 2012 ist das anders. Wenn sich das Kind noch in der ersten Ausbildung befindet (Lehre, Studium), kann es unbegrenzt viel verdienen. Weiterer Vorteil: Leben die volljährigen Kinder während der Ausbildung auswärts, gibt es noch den Ausbildungsfreibetrag von 925 Euro im Jahr dazu. „Es reicht, wenn das Kind in Berlin studiert, aber nicht mehr bei den Eltern in Charlottenburg wohnt, sondern nach Kreuzberg zieht“, weiß Steuerexperte Wawro. Achtung: Macht das Kind eine zweite Ausbildung, darf es nicht mehr als 20 Stunden in der Woche jobben, sonst verlieren die Eltern ihre Freibeträge.

PENDLER

Viele Pendler überschreiten bereits durch den Weg zur Arbeit die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro im Jahr. Liegen Arbeitsplatz und Wohnung 15 Kilometer entfernt, reicht schon die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer, um die Werbungskostenpauschale auszuschöpfen. Hat man höhere Kosten für Auto, Bahn oder Bus, lohnt der Einzelnachweis. Vorteil: Beim Einzelnachweis kann man – anders als bei der Kilometerpauschale – auch Kosten von über 4500 Euro im Jahr geltend machen.

ZWEI ARBEITSPLÄTZE

Die Erstattung vom Finanzamt fällt noch größer aus, wenn Arbeitnehmer nicht nur an einem, sondern an verschiedenen Orten arbeiten. Das gilt etwa für Lehrer, die an zwei Schulen unterrichten, oder Bauarbeiter. Für den Weg zum zweiten Einsatzort kann man nämlich Reisekosten absetzen: 30 Cent für jeden Entfernungskilometer (Hin- und Rückfahrt) sowie bei längerer Abwesenheit noch die Verpflegungspauschale.

VERSICHERUNGEN

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (in der privaten Krankenversicherung: Basisabsicherung) sind als Sonderausgaben voll absetzbar. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu Riester- oder Rürup-Versicherungen kann man bis zu 20 000 Euro (Verheiratete: 40 000 Euro) steuerlich geltend machen. Weitere Versicherungen wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung wirken sich nur dann steuerlich aus, wenn Arbeitnehmer für die Grundversorgung in der Kranken- und Pflegeversicherung weniger als 1900 Euro bezahlt haben. Tipp: Bei Selbstständigen und nicht berufstätigen Ehepaaren ohne Beihilfeanspruch liegt diese Grenze bei 2800 Euro.

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