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Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble.  

© Filip Singer/dpa

Steuerpolitik: Wolfgang Schäuble drängelt

Entlastung für die Bürger: Die routinemäßige Anpassung der Einkommensteuertarife an die Inflation soll schnell beschlossen werden.

Der steuerpolitische Wahlkampf ist eröffnet: Früher als üblich hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in Aussicht gestellt, wie umfangreich die Anpassungen beim Grundfreibetrag, beim Kinderfreibetrag und beim Kindergeld sowie der Ausgleich der kalten Progression in den kommenden beiden Jahren ausfallen werden. Wie am Freitag bekannt wurde, plant Schäuble mit einem Volumen von gut sechs Milliarden Euro. Eine echte Steuersenkung ist das freilich nicht – die Anpassungen werden alle zwei Jahre fällig, weil die Regierung die Freibeträge und nachfolgend auch das Kindergeld an das gestiegene Existenzminimum anpassen muss. Das liegt wegen der Preissteigerung jährlich höher, und weil dieses Mindesteinkommen nicht besteuert werden darf (das ist vom Bundesverfassungsgericht so vorgegeben worden), folgt daraus auch eine geringere Steuerbelastung für alle Steuerzahler – weil der nicht besteuerte Grundfreibetrag steigt.

Üblicherweise wartet die Regierung den Existenzminimumbericht ab, bevor sie Zahlen nennt. Denn vorher ist eine konkrete Aussage über die Anpassungsschritte nicht möglich. Der Bericht ist bisher nicht veröffentlicht worden. Auch gibt es noch keinen Bericht über die Wirkung der kalten Progression, ebenfalls ein offizielles Dokument, auf Grundlage dessen der Bundestag darüber befindet, wie weit der Inflationsausgleich beim Einkommensteuertarif reichen soll.

Zwei Milliarden im kommenden Jahr

Schäuble selbst hatte in der Haushaltsdebatte im Parlament am vergangenen Dienstag darauf verwiesen, dass angesichts der geringen Inflation die Anpassungen eher klein ausfallen würden. Für 2017 bezifferte er sie auf zwei Milliarden Euro. Möglicherweise plant das Finanzministerium eine zügige Kabinettsvorlage ohne Berichte. Im Bundestag allerdings wird das nicht goutiert. Das könnte damit zusammenhängen, dass eine rasche Beschlussfassung im Kabinett relevant wäre für die laufenden Haushaltsberatungen für 2017. Und damit würde sich der Spielraum verringern, den die Abgeordneten noch für ihre Zusatzwünsche haben. Bisher kamen die Berichte erst am Jahresende, nachdem die Etats im Parlament beschlossen waren.

Im Finanzministerium wird darauf verwiesen, dass die Ressortabstimmung noch laufe. Unklar ist damit, wann genau die Anpassungen im Kabinett beschlossen werden. Es könne aber auch zügig gehen, hieß es. Für den Steuerzahler ist der Zeitpunkt des Kabinettsbeschlusses freilich unwichtig – was zählt, ist, wie hoch die jeweiligen Änderungen vom 1. Januar 2017 und dann nochmals ein Jahr später sind. Nach dem letzten Existenzminimumbericht wurde der Grundfreibetrag 2015 um 118 Euro und zu Beginn dieses Jahres um 180 Euro erhöht. Laut „Spiegel“ soll der jährliche Grundfreibetrag von derzeit 8652 Euro ab Januar 2017 um 170 Euro und ein Jahr später um weitere 200 Euro steigen. Er läge dann bei 9022 Euro.

Nun wird auch kalte Progression gedämpft

Das Volumen der Anpassungen betrug im vorigen und in diesem Jahr 5,5 Milliarden Euro. Die höhere Summe für 2017 und 2018 – im Gespräch sind exakt 6,3 Milliarden Euro – liegt an der zusätzlichen Anpassung des Steuertarifs zur Vermeidung der kalten Progression. Dafür wird der gesamte Tarifverlauf geändert, um die Preissteigerung aufzufangen. So steigt die Einkommensgrenze, von der an der Spitzensteuersatz von 42 Prozent erhoben wird, um die Inflationsrate. Kalte Progression entsteht, wenn der Einkommensteuertarif nicht an die Inflation angepasst wird. Das Kindergeld soll ab 2017 um zwei Euro im Monat angehoben werden.

Unabhängig von den Anpassungen der Freibeträge und die Vermeidung der kalten Progression plant die CDU Steuersenkungen ab 2018 im Umfang von 15 Milliarden Euro. Dafür sei der Spielraum angesichts der Überschüsse vorhanden, sagt Schäuble. Die SPD setzt dagegen stärker auf eine Entlastung über die Sozialbeiträge, weil damit auch die unteren Lohngruppen erfasst wären, die keine oder nur geringe Einkommensteuern zahlen. Allerdings gibt es in allen Parteien Überlegungen für Steuersenkungen für Klein- und Mittelverdiener – SPD, Grüne und Linke würden diese dann gegenfinanzieren über höhere Einkommensteuern für Wohlhabende oder höhere Steuern auf Erbschaften und Vermögen.

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