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Schnell weiter: Laut Umfragen wird jedes vierte Geschenk weiterverkauft.

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Tausch, Umtausch, Verkauf: Wie man Weihnachtsgeschenke schnell wieder los wird

Laut einer Schätzung will jeder vierte zu Weihnachten Beschenkte sein unerwünschtes Präsent wieder abgeben - gegen Bargeld oder ein anderes Geschenk. Hier eine Auswahl der beliebtesten Portale

Rund 90 Milliarden Euro setzten Einzelhändler in diesem Jahr im November und Dezember um. Ein größerer Teil davon dürften Geschenke gewesen sein. Marktforscher glauben, dass jeder Deutsche im Schnitt Waren und Gutscheine im Gesamtwert von 477 Euro verschenkt hat. Zugleich will jeder vierte Beschenkte die Präsente im Netz wieder verkaufen, so eine Schätzung des Verbandes Bitkom. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, Präsente wieder los zu werden.

Der klassische Weg: über Ebay und Amazon verkaufen

Die beliebteste Plattform für Privatverkäufe ist Ebay. Bei dem Internetauktionshaus steigen regelmäßig direkt nach der Bescherungszeit an Heiligabend die Nutzeraktivitäten. Bereits am zweiten Weihnachtsfeiertag rechnet das Unternehmen nach eigenen Angaben mit rund einer Million neu eingestellten Angeboten. Der Vorteil: Auf der Plattform kann man unliebsame Präsente ganz ohne Kassenzettel zu Bargeld machen.

Neben dem Auktionshandel bietet auch die Sparte Ebay Kleinanzeigen die Möglichkeit, Ungewolltes zu einem festen Preis zu verkaufen. Wichtig für Verkäufer auf Ebay und Co: Immer eigene Fotos und Produktbeschreibungen verwenden, da man sonst unter Umständen das Urheberrecht verletzt. Auch der Online-Marktplatz Amazon bietet Kunden die Möglichkeit, einzelne Waren zu verkaufen. Das Internetkaufhaus berechnet aber für Einzelanbieter pro verkauftem Artikel 99 Cent Gebühren.

Zunehmend beliebt: Über Gruppen bei Facebook Käufer finden

Immer beliebter als Verkaufsplattform wird Facebook. Mitglieder können hier nicht nur im eigenen Freundeskreis nach Interessenten für den kratzigen Strickpulli suchen. Gibt man in der Suchleiste beispielsweise „Weihnachtsgeschenke verkaufen“ ein, finden sich dort spezielle Untergruppen wie „Ungewollte Weihnachtsgeschenke“. Um Sachen zu verkaufen, müssen Nutzer in der Regel der Gruppe beitreten. Einige davon wie „Kaufen und Verkaufen Berlin“ haben mehr als 18.000 Mitglieder. Wichtig für Anbieter und Käufer: Unbedingt die in der Beschreibung aufgeführten Regeln befolgen, da es ansonsten Ärger mit anderen Gruppenmitgliedern geben könnte.

Man sollte auch prüfen, ob die Gruppenmitglieder um den besten Preis feilschen wollen - oder lieber kurz und schmerzlos den Preis zahlen, der gefordert wird. Einige Gruppen lassen zum Beispiel gar keine Angebote ohne Preisangabe zu. Ein Vorteil der Facebook-Variante: Es fallen keine Gebühren an. Nachteil: Man muss sich auf Regeln verständigen, Vorauskasse zum Beispiel. Rechtlich ist auch ein Vertrag, den man bei Facebook schließt, ein gültiger Vertrag. In der Praxis dürfte es aber nicht immer so leicht sein, diesen Anspruch auch durchzusetzen wie auf einem Portal, bei dem Käufer und Verkäufer bereits länger registriert sind.

Alternative Spezial-Plattformen für Bücher oder Mode

Natürlich sind Facebook, Amazon und Ebay nicht die einzigen Alternativen, um sich von unpassenden Geschenke zu trennen. Plattformen wie das Berliner Unternehmen Momox kaufen Bücher, CDs und Computerspiele an. Laut Umfragen der Gesellschaft für Konsumforschung zählen Bücher immer noch zu den beliebtesten Weihnachtsgeschenken. Liegt der Bestseller gleich in zweifacher Ausführung unter dem Christbaum, kann Momox helfen. Einfach auf der Homepage unter www.momox.de die ISBN-Nummer oder den Barcode angeben, dann schlägt Momox einen Preis vor. Der wird laut Unternehmen basierend auf Angebot und Nachfrage sowie den entstehenden Kosten für den Online-An-und-Verkauf berechnet. Es kann also sein, dass ein neues Buch bei Momox kaum Geld einbringt.

Wenn die neue Lederhandtasche zwar gut gemeint war, aber völlig am eigenen Geschmack vorbeigeht, lässt sich diese auf der Secondhand-Plattform Kleiderkreisel verkaufen. Von Kleidung über Taschen bis hin zu Schuhen und Kosmetik kann man dort alles anbieten – kostenlos. Die Versandkosten trägt der Käufer. Kleiner Nachteil: Die Plattform ist eher etwas für Frauen. Männermode wird dort kaum angeboten.

An der frischen Luft: Gemeinsam auf dem Flohmarkt

Verkaufen geht aber auch analog – zum Beispiel auf dem Flohmarkt. Gerade in Berlin gibt es jedes Wochenende mehr als 20 verschiedene Märkte. Hier lohnt es sich, sich mit Freunden zusammenzutun und gemeinsam den Geschenkeplunder loszuwerden, denn die Standmieten sind nicht immer günstig. Auf dem bekannten Flohmarkt am Mauerpark, der das ganze Jahr über jeden Sonntag stattfindet, kostet der Stand um die 30 Euro. Allerdings ist er dafür überdacht. Möchte man seinen eigenen Tisch mitbringen, kostet die Miete nur zehn Euro. Bei anderen Flohmärkten in der Stadt sind die Preise ähnlich. Auch sie bieten meistens die Option, selbst einen Tisch mitzubringen. Hier geht es zu einer Flohmarkt-Übersicht auf dem Portal des Landes Berlin.

Lieber tauschen als verkaufen - direkt oder gegen Tauschwährung

Auch beim Geschenketausch ist Facebook das einfachste. Hier bieten sich vor allem lokale Gruppen an. So kann man sich rasch für eine kurze und unkomplizierte Übergabe treffen. Aber auch andere Plattformen haben sich bewährt. Tauschticket.de bezeichnet sich selbst als „Deutschlands meistbesuchte Tauschbörse“. Die Anmeldung ist kostenlos, man tauscht seine Ware gegen sogenannte Tauschtickets, die dann auf der Plattform gegen andere Dinge eingelöst werden können. Seiten wie Swapy.de oder Tauschgnom.de funktionieren ganz ähnlich. Tauschgnom bietet zusätzlich die Möglichkeit, Dinge nicht gegen eine Währung, sondern eine andere Sache direkt zu tauschen.

Sicher ist sicher: Im Geschäft umtauschen

Wer es lieber klassisch mag, sollte sich überwinden und den Geschenkegeber nach dem Kassenzettel fragen. Denn ein Umtausch ohne Kassenzettel ist nur selten möglich, sagt Stefan Hertel, Sprecher des Handelsverbands Deutschland. Geschäfte dürfen selbst festlegen, ob sie Ware umtauschen. Es gibt keine Umtauschpflicht für Händler. Die meisten bieten aber an, Ware gegen Vorlage des Kassenzettels bis zu 14 Tage nach dem Kaufdatum umzutauschen. Meist gibt es Bargeld zurück, teilweise auch Gutscheine.

Mit einem Kassenzettel können Käufer Ware meist problemlos umtauschen. Das gilt in der Regel auch, wenn einem etwa der Turnschuh nicht gefällt - Händler zeigen hier oft Kulanz, verpflichtet zum Umtausch sind sie bei Nichtgefallen jedoch nicht.
Mit einem Kassenzettel können Käufer Ware meist problemlos umtauschen. Das gilt in der Regel auch, wenn einem etwa der Turnschuh nicht gefällt - Händler zeigen hier oft Kulanz, verpflichtet zum Umtausch sind sie bei Nichtgefallen jedoch nicht.

© Andrea Warnecke/dpa

Zur Weihnachtszeit verlängern auch einige Geschäfte wie Saturn und Mediamarkt die Fristen bis in den Januar. Probleme mit dem Umtausch gibt es wenige. „Im Weihnachtsgeschäft tauschen in der Regel weniger als fünf Prozent ihre Ware um“, sagt Hertel. Das hinge auch damit zusammen, dass hauptsächlich Gutscheine verschenkt würden. Diese werden oft in den Tagen nach Weihnachten eingelöst. Händler sind allerdings nicht dazu verpflichtet, Gutscheine in Bargeld auszuzahlen. Auch Restbeträge müssen nicht bar ausgezahlt werden.

Bei Reklamationen greift die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungspflicht, die zwei Jahre gilt. Der Fehler muss allerdings schon beim Kauf bestanden haben. Im ersten halben Jahr nach dem Kauf liegt die Beweispflicht beim Händler, in dieser Zeit sind Reklamationen einfach. Danach muss der Kunde nachweisen, dass die Ware mangelhaft war.

Unbequem: Umtauschen beim Online-Händler

So bequem der Kauf im Internet war, so nervig kann der Umtausch sein. Zwar werben viele Händler mit dem kostenlosen Umtausch, versuchen aber, ihn unattraktiv zu machen und die Retourenquote zu senken. Jeder Umtausch kostet die Online-Händler im Schnitt laut Studien rund zehn Euro. Verbraucher dürfen innerhalb ihren Kauf innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt der Ware, dann kann sie ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt werden. Der Widerruf muss allerdings eindeutig erklärt werden, das geht auch formlos, etwa per Email. Ausgeschlossen davon sind allerdings verderbliche Waren, Maßgeschneidertes, CDs mit beschädigter Versiegelung und Erotikartikel.

Herzlich: Weiterverschenken

Sollte der Umtausch missglückt sein oder sich auf den zahlreichen Plattformen noch kein Abnehmer gefunden haben, so hilft nur noch eines: Weiterverschenken. Irgendjemand freut sich meist über das, was man selbst verschmäht. Auch zum Verschenken bieten die sozialen Medien oder die Tauschbörsen eigene Gruppen an. Man kann die Sachen aber auch einfach fürs nächste Jahr aufheben: Das nächste Fest kommt bestimmt.

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