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Wirtschaft: Tricksereien mit dem Handelsregister

Dubiose Verlage wollen kleinen Gewerbetreibenden mit täuschend echten Amtsrechnungen Geld aus der Tasche ziehenVON HENRIK MORTSIEFERGudrun Kellenberger hatte Glück.Eine dubiose Rechnung, die der Geschäftsführerin eines zahntechnischen Labors in Berlin im vergangenen Dezember auf den Tisch flatterte, ließ die Unternehmerin unbezahlt liegen.

Dubiose Verlage wollen kleinen Gewerbetreibenden mit täuschend echten Amtsrechnungen Geld aus der Tasche ziehenVON HENRIK MORTSIEFERGudrun Kellenberger hatte Glück.Eine dubiose Rechnung, die der Geschäftsführerin eines zahntechnischen Labors in Berlin im vergangenen Dezember auf den Tisch flatterte, ließ die Unternehmerin unbezahlt liegen.So entging sie dem cleveren Versuch eines mutmaßlichen Betrügers, ihr knapp 700 DM aus der Tasche zu ziehen.Auf einem offiziell anmutenden Rechnungsformular ("Handelsregister & Hinterlegungsbekanntmachungen") hatte ein Regensburger Verlag der Unternehmerin offeriert, eine Eintragung ins Handelsregister, den die Zahntechnikerin zwei Wochen zuvor hatte vornehmen lassen, nocheinmal und zwar "adäquat" zu veröffentlichen.Dafür seien 698 DM fällig.Generös gewährte der Anbieter bei Zahlung per Verrechnungsscheck einen zehnprozentigen Nachlaß.Frau Kellerberger staunte nicht schlecht über das Ansinnen, glaubte sie doch, die vom Gesetz bei Handelsregistereintragungen vorgeschriebene Prozedur erledigt zu haben. In der Tat war die Löschung einer Prokura, um die es bei dem Dentallabor ging, nach der Eintragung ins Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg ordnungsgemäß veröffentlicht worden: Zunächst im Bundesanzeiger und anschließend in zwei vom Amtsgericht bestimmten Berliner Tageszeitungen - dem Tagesspiegel und der "Berliner Zeitung".Der Vorgang hatte das Unternehmen gemäß Gebührenordnung rund 280 DM gekostet. "Daß es dann doch noch so teuer werden sollte, konnte ich nicht glauben", erinnert sich Gudrun Kellenberger an den Morgen, an dem sie die Rechnung über weitere 700 DM studierte.Dreist hatte der süddeutsche "Verlag" dem offiziös gestalteten Formular einen Ausriß aus den Amtlichen Bekanntmachungen des Tagesspiegels beigefügt, in denen die Prokuralöschung vermerkt war.Frau Kellerberger fiel indes nicht auf die Täuschung herein. Zu Hilfe kam ihr das Ungeschick weiterer "Verlage", die ihr kurz nach dem Regensburger Unternehmen ebenfalls Rechnungen zusandten, und ihren Verdacht verstärkten, daß sie es mit windigen Geschäftemachern zu tun hatte.So meldete sich ein Unternehmen aus Bremen mit dem Angebot, den Text der Handelsregistereintragung in die hauseigene Adreßdatenbank aufzunehmen.Als Registrierungszweck fand sich im Kleingedruckten die Absicht, "die Kommunikationsstruktur zwischen den Firmen zu verbessern und dem immer größeren Informationsbedarf der bundesdeutschen Firmen Rechnung zu tragen".Gesamtkosten der Veröffentlichung: 416,30 DM.Ein Anbieter aus Hamburg berechnete für "Eintragungs-Benachrichtigungskosten in unsere Unternehmensdatei" gar 1200 DM.Auch hier schickte sich der Datenverwalter an, dem "ständig stärker werdenden Informationsbedarf neuer Geschäftspartner" zu dienen.Auf 2600 DM, das zehnfache der eigentlichen Verwaltungsgebühr, summierten sich die Rechnungsbeträge. "Jeder Dritte zahlt die Summe", glaubt Gudrun Kellenberger."Eine große Sauerei!" Nur der zufällige Besuch eines Juristen in ihrem Labor habe verhindert, daß auch sie gezahlt habe.Hans-Joachim Wohlfeil, Richter beim Amtsgericht Charlottenburg, konnte die verärgerte Unternehmerin aufklären."Mit Ablauf des Tages, an welchem das letzte der die Bekanntmachung enthaltenden Blätter (Tageszeitungen) erschienen ist, gilt die Bekanntmachung als erfolgt", zitierte Wohlfeil Paragraph 10, Absatz 2 des Handesgesetzbuches.Versuche dubioser Firmen, mit täuschend echt gestalteten Amts-Rechnungen die Unwissenheit kleiner Unternehmer gewinnbringend auszunutzen, seien weit verbreitet.Häufig seien ausländische Firmen Ziel der Täuschungen.Seit fünf Jahren stößt Wohlfeil immer wieder auf solche Fälle."Es besteht juristischer Handlungsbedarf." Gudrun Kellerberger mußte allerdings erleben, daß sie nichts in der Hand hat, um den Geschäftemachern das Handwerk zu legen.Die Anbieter haben sich nämlich geschickt gegen strafrechtliche Zugriffe geschützt.Verwiesen wird auf das Kleingedruckte.Jeder Kaufmann müsse nach der Lektüre der Hinweise in der Lage sein, die Rechnungsformulare als "Offerten" zu erkennen, referiert Justizsprecher Matthias Rebentisch die Position der Staatsanwaltschaft.Niemand sei gezwungen, die Angebote anzunehmen und die überhöhten Rechnungsbeträge zu bezahlen.Strafanzeigen haben, wie auch im Fall der Firma Kellenberger, in der Regel somit keinen Erfolg."Die Rechnungsempfänger müßten über Tatsachen getäuscht werden", erklärt Rebentisch, "dann läge ein strafbarer Betrug vor, gegen den juristisch vorgegangene werden könnte".Findige Unternehmen nutzten "äußerst trickreich juristische Grauzonen aus", weiß Rebentisch. Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität in Bad Homburg hält die Position der Juristen für "lebensfremd".Der Verweis auf das Kleingedruckte und die kaufmännische Sorgfalt sei unzureichend, die Zurückhaltung der Strafverfolgungsbehörden bedauerlich, kritisiert Wolfgang Schönheit, zuständiger Abteilungsleiter.Rund 60mal geht der Verband pro Jahr gegen dubiose "Verlage" vor."Das hört sich überschaubar an, es geht aber um bis zu 500 000 Rechnungen, die von einzelnen Unternehmen bundesweit verschickt werden", erklärt Schönheit."Da kommen erkleckliche Beträge zusammen, auch wenn nicht alle Adressaten hereinfallen".Auch die drei Verlage, die sich das Berliner Dentallabor ausgesucht hatten, sind für den Verband keine Unbekannten.Die irreführende Aufmachung der Rechnungen verstoße klar gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, meint Schönheit und verweist auf mehrere einstweilige Verfügungen, die er gegen bundesweit aktive Firmen durchsetzen konnte.Auch gerichtliche Auseinandersetzungen hatten in Einzelfällen schon Erfolg.Wer schon gezahlt hat, solle versuchen, die Überweisung anzufechten und die Rechnungsbeträge zurückzufordern.In komplizierten Fällen könnten sich Betroffene auch an den Schutzverband in Bad Homburg, Landgrafenstraße 24b, wenden.Dort ist auch auch eine Liste einschlägig bekannter Unternehmen erhältlich.

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