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Elizabeth Holmes, ehemalige Theranos-Chefin: Ihre Haftstrafe wegen Betrugs ist um rund zwei Jahre verkürzt worden (Archivfoto).

© dpa/Jeff Chiu

Unternehmerin betrog mit Bluttests: Haftstrafe für Elizabeth Holmes von elf auf neun Jahre verkürzt

Mit ihrem Unternehmen versprach Holmes Bluttests zu revolutionieren, wurde dann aber wegen Betrugs zu elf Jahren Haft verurteilt. Nun soll sie bereits Ende 2032 freikommen.

Die wegen Betrugs verurteilte Ex-Starunternehmerin Elizabeth Holmes muss kürzer ins Gefängnis als gedacht. Ihre Haftstrafe verkürzt sich um rund zwei Jahre. Nach aktuellen Angaben der US-Gefängnisverwaltung soll sie Ende 2032 freikommen - in gut neun Jahren.

Bei ihrem Haftantritt im Mai galt noch die ursprüngliche Strafe von elf Jahren und drei Monaten. Die Behörde bestätigte der Zeitung „Guardian“ am Dienstag, dass der Gefängnisaufenthalt verkürzt wurde, machte aber keine Angaben zu den Gründen.

Theranos versprach revolutionäre Bluttests

Holmes war Gründerin und Chefin des Start-ups Theranos, mit dem sie Bluttests zu revolutionieren versprach. Bei Theranos reichten angeblich nur wenige Tropfen Blut auch für komplexe Tests. Holmes wurde gefeiert, Theranos erreichte in Finanzierungsrunden eine Bewertung von neun Milliarden Dollar. Holmes wurde damit auf Papier zur Milliardärin.

Doch dann stellte sich heraus, dass die Technologie nicht funktionierte. Holmes und ihr Top-Manager Ramesh Balwani wurden wegen des Vorwurfs verurteilt, Investoren gezielt hinters Licht geführt zu haben. Sie versucht weiter, das Urteil in einem Berufungsverfahren zu kippen. (dpa)

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