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Wirtschaft: Verdi fordert neues Tarifrecht auch für Berlin

Senat will Verhandlungen bei Ländern abwarten / Beschäftigte im öffentlichen Dienst sollen bereits erworbene Ansprüche behalten

Berlin – Die Tarifeinigung über eine Reform des öffentlichen Dienstes sollte nach Meinung der Verdi-Landeschefin Susanne Stumpenhusen auch für die Beschäftigten in Berlin gelten. „Wir würden das, was für den Bund und die Kommunen gilt, gern anwenden“, sagte Stumpenhusen dem Tagesspiegel: „Wir werden aber keine Rosinenpickerei zulassen.“ Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) lehnte Verhandlungen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch ab. Nach dem Berliner Tarifvertrag sei dies erst relevant, wenn die Tarifgemeinschaft der Länder Verhandlungen aufnehme.

In Berlin gilt seit 2003 ein spezieller Tarifvertrag. Er enthält für die allgemeine Verwaltung eine Wochenarbeitszeit von 37 Stunden. Diese wird jedoch – je nach Vergütungsgruppe – um acht bis 12 Prozent gesenkt, mit entsprechenden Kürzungen beim Entgelt. Dafür soll es bis zum Jahr 2009 keine betriebsbedingten Kündigungen geben. Nach dem Berliner Tarifvertrag kann jedoch neu verhandelt werden, wenn sich die tariflichen Rahmenbedingungen ändern. Das ist nach Meinung Stumpenhusens jetzt der Fall.

Der niedersächsische Finanzminister Hartmut Möllring (CDU), Verhandlungsführer der Länder, lehnte am Donnerstag jedoch Verhandlungen über eine Übernahme der Tarifeinigung vom Mittwoch ab. Er forderte Öffnungsklauseln für die Länder beim Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie bei der Arbeitszeit. „Der neue Tarifvertrag würde Niedersachsen Mehrkosten von 60 Millionen Euro im Jahr einbrocken“, sagte Möllring. Auch andere Bundesländer kritisierten die Einigung als zu teuer.

Neue Struktur. Kern der Tarifeinigung auf Bundes- und kommunaler Ebene ist eine stärkere Leistungsorientierung des öffentlichen Dienstes. Statt nach Familienstand und Alter soll sich die Bezahlung künftig stärker nach Leistung und Berufsjahren richten. Die bisherigen 49 Entgeltstufen werden auf 15 reduziert, die Ortszuschläge werden abgeschafft. Bereits erworbene Ansprüche sollen jedoch erhalten bleiben, betonte der Verhandlungsführer des Deutschen Beamtenbundes, Frank Stöhr. Diese würden bei der Einordnung der Beschäftigten in die neue Entgelttabelle, die am 1. Oktober in Kraft tritt, berücksichtigt. Künftig wird es neben den 15 Entgeltgruppen noch sechs Entwicklungsstufen geben. In der höchsten Entgeltgruppe 15 und der höchsten Entwicklungsstufe sechs (nach 15 Jahren) liegt das Grundentgelt in den Kommunen bei 5030 Euro im Monat.

Leistungsprämien . 2007 kommen erstmals die neuen Leistungsprämien. Diese werden finanziert durch Einbußen der Beschäftigten beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung) sowie durch die Abschaffung des Kinderzuschlags. Ab 2007 wird die Jahressonderzahlung bei Besserverdienern um 40 Prozent, bei den unteren Entgeltgruppen um zehn Prozent gekürzt. Wie die Leistungsprämien, die im ersten Jahr ein Prozent aller Personalkosten betragen soll, verteilt werden, steht noch nicht fest. Die Leistungsprämie soll langfristig auf bis zu acht Prozent steigen.

Arbeitszeit. Die Arbeitszeit für Bundesbeschäftigte beträgt in West und Ost künftig einheitlich 39 Stunden. Für die ostdeutschen Bediensteten bedeutet das eine Stunde pro Woche weniger – bei vollem Lohnausgleich. Im Westen müssen die Bundesbeschäftigten dagegen pro Woche 30 Minuten länger arbeiten – ohne Lohnerhöhung. Bei den Kommunen bleibt es dagegen grundsätzlich bei der Ost-West-Teilung. Die Mitarbeiter im Osten arbeiten 40 Stunden in der Woche, im Westen 38,5 Stunden. Allerdings kann die Arbeitszeit im Westen verlängert werden, wenn sich die Tarifparteien einig sind. Eine Ausdehnung ist jedoch nur landesweit möglich.

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