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Wirtschaft: Vermittler unter Aufsicht

Regierung verbessert Kontrolle freier Berater

Die Bundesregierung will die Kontrolle der 80 000 Finanzvermittler am Grauen Kapitalmarkt verbessern. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, mit dem für Anbieter etwa von geschlossenen Fonds oder Steuersparmodellen ähnliche Maßstäbe wie für Bankberater eingeführt werden sollen. Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) sagte, die Rechte der Verbraucher würden gestärkt. „Für Banken und freie Vermittler gelten jetzt die gleichen Spielregeln.“ Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sagte: „Wir verschärfen die Haftung für fehlerhafte oder fehlende Prospekte.“ Das Wichtigste im Überblick:

VERMITTLER

Die Finanzberater müssen künftig bei ihrem Gewerbeamt eine Sachkundeprüfung ablegen oder auf andere Art ihre Qualifikation nachweisen. Das gilt auch für alle ihre Mitarbeiter, die bei der Beratung oder Vermittlung mitwirken. Verbraucherschützer kritisieren dies. Die Aufsicht von Finanzvermittlern habe im Gewerberecht nichts zu suchen, argumentiert der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Die Berater müssen künftig auch eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und sich in ein öffentliches Register eintragen lassen. Bei der Finanzberatung müssen sich die Vermittler an den Bedürfnissen ihrer Kunden ausrichten. Zudem müssen sie ihre Provisionen offenlegen. Über das Beratungsgespräch wird ein Protokoll verfasst, das dem Kunden ausgehändigt werden muss.

PRODUKTE

Die Anforderungen an Verkaufsprospekte werden verschärft. So müssen sie Informationen enthalten, die eine Beurteilung der Seriosität der Projektinitiatoren ermöglicht. Die Prospekte werden von der Finanzaufsichtsbehörde Bafin geprüft, die Kriterien gleichen denen bei Wertpapieren. Die Anbieter von Vermögensanlagen werden verpflichtet, Kurzinformationsblätter – sogenannte Beipackzettel – zu erstellen, die die Verbraucher kurz und verständlich über die Chancen und Risiken informieren. Die Prospekthaftung wird verlängert und verschärft.

KOSTEN

Die Regierung rechnet durch die Gesetzesnovelle mit einmaligen Kosten für die Branche von 104 Millionen Euro. Auf einen durchschnittlichen Betrieb mit zwei Beschäftigten dürften damit etwa 1280 Euro zukommen. Für die Haftpflichtversicherung veranschlagt die Regierung weitere 800 bis 1200 Euro im Jahr. rtr

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