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Wirtschaft: Versicherer streiten über Garantiezins Verbandschef will

flexible Regelung

Berlin – Helles Entsetzen unter Verbraucherschützern, Verwunderung in der Branche: Mit seiner Forderung nach einer Abkehr von der Garantieverzinsung bei Lebensversicherungen hat der Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Bernhard Schareck, alle Seiten vor den Kopf gestoßen. In einem Gespräch mit der „Financial Times Deutschland“ hatte der GDV-Chef größere Freiheiten für die Unternehmen gefordert: Diese sollten in der Lage sein, bei laufenden Verträgen die Prämien anzupassen oder die Zahlungen zu senken, sagte Schareck, der auch Vorstandsvorsitzender der zur Münchener Rück gehörenden Karlsruher Versicherungsgruppe ist.

Damit rührt Schareck an die Grundfesten der Lebensversicherung. Denn bisher gilt: Wer eine Police abschließt, bekommt bis zum Ende der Laufzeit den bei Vertragsschluss garantierten Zins. Die durchschnittliche Garantieverzinsung beträgt derzeit 3,5 Prozent. Zusätzlich zum Garantiezins zahlen die Lebensversicherer dann noch – je nach Ertragslage – Überschussbeteiligungen, die von Jahr zu Jahr neu festgelegt werden.

Mit seinem Vorstoß, die Garantieverzinsung aufzuweichen, stößt Schareck selbst innerhalb der Branche auf wenig Gegenliebe. „Das ist kein Branchenthema“, geht GDV-Sprecherin Gabriele Hoffmann auf Distanz zu ihrem Präsidenten. „Die Leistungsgarantien sind ein wesentlicher Bestandteil eines jeden Vertrages“, betont Gerhard Rupprecht, Chef von Deutschlands größter Lebensversicherung, der Allianz Leben. Wie diese Garantien ausgestaltet werden, sei allerdings die Sache eines jeden einzelnen Unternehmens, so Rupprecht.

Verbraucherschützer reagierten empört. „Jetzt soll der Gesetzgeber für unternehmerische Fehler einspringen“, kritisiert Wolfgang Scholl, Versicherungsexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Denn was viele nicht wissen: Ob die Versicherungsgesellschaften einen Garantiezins versprechen, ist ihre Sache. Gesetzlich festgelegt ist nicht die Unter-, sondern die Obergrenze: Der Garantiezins darf den so genannten Höchstrechnungzins nicht überschreiten. Dieser liegt für Neuverträge bei 2,75 Prozent, bei Altverträgen beträgt er bis zu vier Prozent. „Die Versicherer müssen die Garantien nicht geben“, betont auch Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV). Faktisch zahlen jedoch nahezu alle den Garantiezins, um nicht Neukunden an die Konkurrenz zu verlieren. „Einige Versicherer haben offensichtlich mehr versprochen, als sie halten können“, glaubt Rudnik.

Eines steht jedoch fest: Wer bereits eine Versicherung geschlossen hat, muss nicht befürchten, dass jetzt am Garantiezins gespart wird. „Bei laufenden Verträgen kann der Versicherer nicht einseitig die Prämien erhöhen oder die Leistungen reduzieren“, betont ein Sprecher der Versicherungsaufsicht Bafin.

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