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Arme Kinder: Schüler essen bei der Berliner Arche.

© dapd

Hartz IV-Umfrage: „Warum bekomme ich kein Elterngeld mehr?“

Der Tagesspiegel hat in einer Telefonaktion Leserfragen zu Hartz IV beantwortet. Lesen Sie hier die Erläuterungen unserer Experten vom Berliner Anwaltsverein zu den wichtigsten Änderungen und den häufigsten Fragen unserer Leser.

Die Unsicherheit ist groß. Was bringt die geplante Hartz-IV-Reform? Welche Änderungen sind bereits in Kraft? Viele Betroffene blicken nicht mehr durch. Kein Wunder, dass das Telefon bei unserer Telefonaktion zur Hartz-Reform nicht stillstand. Was die Experten vom Berliner Anwaltsverein raten, lesen Sie hier.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, die Regelsätze für Hartz IV bis zum 31. Dezember 2010 neuzufassen. Das hat die Politik nicht geschafft. Was bedeutet das für mich als Hartz-IV-Bezieher ab 1. Januar 2011?
Das heißt, dass erheblich Zweifel bestehen, ob die Bescheide über die Regelsätze derzeit eine verfassungskonforme Grundlage haben. Sollte das Job-Center die Bescheide nicht von sich aus für vorläufig erklären, sollten Sie sich Rechtsrat bei einem im Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwalt einholen. Dieser wird den Bescheid für Sie prüfen und gegebenenfalls Widerspruch erheben und beantragen, dass der Bescheid jedenfalls für vorläufig erklärt wird. Nur so ist sichergestellt, dass Sie bei möglichen Nachzahlungen berücksichtigt werden. Um dem Job-Center unnötigen Verwaltungsaufwand zu ersparen, sollte dann das Widerspruchsverfahren ruhend gestellt werden.

Seit Anfang des Jahres bekomme ich kein Elterngeld mehr. Warum?
Bei Beziehern von Arbeitslosengeld II, die gleichzeitig Elterngeld beziehen, wird das Elterngeld ab Januar 2011 bedarfsmindernd als Einkommen auf die Leistungen des ALG II angerechnet. Gegen diesen Bescheid sollten Sie aber Widerspruch einlegen. Damit sichern Sie sich mögliche Nachzahlungen, falls das Bundessozialgericht oder das Bundesverfassungsgericht die Anrechnung später für rechtswidrig erklärt.

Stimmt es, dass das Job-Center seit Anfang des Jahres keine Rentenbeiträge mehr für mich abführt?
Ja, das ist neu. Rentenversicherungsbeiträge werden jetzt nicht mehr abgeführt, da die Rentenversicherungspflicht für Hartz-IV-Empfänger abgeschafft worden ist. Von der Kürzung Betroffene können sich jedoch freiwillig rentenversichern. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind für dieses Jahres noch bis zum 31. März 2012 möglich.

Meine Krankenkasse erhebt von mir einen Zusatzbeitrag von acht Euro. Bisher hat das Job-Center den Zusatzbeitrag komplett übernommen. Jetzt habe ich einen neuen Bescheid bekommen, nach dem ich die acht Euro selber tragen soll. Warum?
Bei Hartz IV ist im Moment viel im Fluss. Das gilt auch für den Zusatzbeitrag. Geplant ist, dass dieser auch in Zukunft vom Job-Center übernommen wird, allerdings ist das – noch nicht – gesetzlich fixiert. Damit Ihnen keine Nachteile entstehen, sollten Sie sicherheitshalber Widerspruch gegen den Bescheid erheben.

Das Job-Center hat mir bei der Berechnung der Miete einen verbrauchsabhängigen Betrag für Warmwasser abgezogen. Ist das korrekt?
Das Bundessozialgericht sagt, das ist nur dann richtig, wenn der Warmwasserbedarf zu 100 Prozent verbrauchsabhängig abgerechnet wird. Das ist jedoch nur sehr selten der Fall. Daher kann in aller Regel nur eine Pauschale abgezogen werden. Die Pauschale hat das Bundessozialgericht mit 1,8029 Prozent des Regelsatzes berechnet. Das entspricht derzeit für Alleinstehende 6,47 Euro.

Meine Tochter bezieht Arbeitslosengeld II und wohnt Parterre. Nun hat sie eine hohe Heizkostennachzahlung erhalten. Das Job-Center hat sie aufgefordert, sie solle ihren Energieverbrauch senken, sonst werde künftig nur noch nach der Ausführungsvorschrift Wohnen (AV-Wohnen) gezahlt. Handelt das Job-Center richtig?
Das Bundessozialgericht hat aktuell geurteilt, dass die AV-Wohnen nicht zulässig und nicht verbindlich ist. Wenn das Job-Center diese Ausführungsvorschrift noch anwendet, sollten Sie in jedem Fall Widerspruch einlegen. Wenn Sie dazu einen Anwalt benötigen, können Sie sich vom Sozialgericht einen Beratungsschein ausstellen lassen und dann für zehn Euro Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Was den erhöhten Heizkostenbedarf betrifft, sollte Ihre Tochter dem Job-Center gegenüber geltend machen, dass die Energiekosten in einer Parterrewohnung höher anzusetzen sind.

Ich bin eine alleinerziehende Mutter von vier Kindern, meine jüngste Tochter ist sieben Monate alt. Wir leben in einer 76 qm großen Wohnung, die bereits mehrfach von Schimmel befallen war. Das Job-Center lehnt einen Umzug in eine größere Wohnung ab. Zu Recht?
Grundsätzlich muss jeder Umzug begründet werden. Immer wiederkehrender Schimmelbefall ist jedoch ein sehr starker Grund. Auch die Zahl der Personen in der Wohnung und das Alter der jüngsten Tochter sprechen dafür, dass eine größere Wohnung angemessen erscheint. Suchen Sie eine Wohnung, in die Sie umziehen wollen, und sprechen Sie vor der Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages mit dem Job-Center über den konkreten Umzug. Lehnt das Amt ab, ziehen Sie einen Anwalt zurate, der im Eilverfahren klärt, ob Ihr Umzugswunsch angemessen ist.

Ich bekomme Arbeitslosengeld II. Das Job-Center meint, ich müsste aktiver nach einer neuen Stelle suchen. Wie viele Bewerbungen muss ich im Monat abschicken?
Das hängt vom Einzelfall ab. Als Faustformel gelten zehn Bewerbungen im Monat, bei ungelernten Arbeitern sogar noch mehr.

Ich arbeite im öffentlichen Dienst und verdiene so wenig, dass ich zusätzlich Hartz IV bekomme. Ende des Jahres habe ich 300 Euro Weihnachtsgeld erhalten, davon habe ich Krankenhausrechnungen bezahlt. Muss ich das Weihnachtsgeld trotzdem beim Job-Center angeben?
Ja, das müssen Sie. Weihnachtsgeld wird auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet. Allerdings können Sie einen Teil des Geldes retten, weil das Job-Center Ihnen auf Antrag einen Teil der Krankheitskosten ersetzt.

Mein Antrag auf Arbeitslosengeld II ist abgelehnt worden. Ich wohne in einem selbst genutzten Einfamilienhaus, außerdem habe ich noch ein Mietshaus. Das Amt meint, ich müsse das Mietshaus verkaufen. Stimmt das?
Es kommt darauf an. Hier ist die rechtliche und wirtschaftliche Verwertbarkeit zu prüfen. Eine selbst genutzte Immobilie von angemessener Größe ist als Vermögen geschützt, aber das Mietshaus müssten Sie verwerten, um von dem Geld zu leben. Etwas anderes könnte gelten, wenn eine Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder eine besondere Härte darstellt.Im Zweifel sollten Sie sich dringend anwaltlich beraten lassen.

Mein Sohn hat eine türkischstämmige Frau geheiratet. Er lebt von Hartz IV, sie ist mit den beiden Kindern – 12 und 20 Jahre – in die Türkei gegangen. Wird Hartz IV auch dort ausgezahlt?
Ihre Schwiegertochter kann kein Arbeitslosengeld II bekommen, weil sie dem deutschen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

Ich bekomme 1300 Euro Rente, mein Mann 600 Euro. Wir wohnen in einer Eigentumswohnung, das Wohngeld beträgt 500 Euro. Wir haben noch weitere Ausgaben und kommen daher mit dem Geld kaum über die Runden. Können wir Grundsicherung beantragen?
Grundsicherung ist eine staatliche Fürsorgeleistung für Menschen, die wegen Alter oder Krankheit keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Allerdings wird die Grundsicherung nur bedarfsabhängig gezahlt. Stellen Sie hierzu einen Antrag beim zuständigen Bezirksamt. Nur so kann Ihr genauer Bedarf ermittelt werden. Für zwei Personen wird regelmäßig nur ein Bedarf von etwa 1200 Euro im Monat bestehen – und damit weniger als das, was Sie allein an Rente bekommen.

Das Job-Center hat mein Einkommen falsch berechnet. Ich habe protestiert und einen neuen Bescheid bekommen. Jetzt habe ich gesehen, dass dem Amt der Fehler schon einmal unterlaufen ist – und zwar vor 18 Monaten. Was kann ich tun?
Sie können einen Überprüfungsantrag beim Job-Center stellen. Das ist derzeit noch rückwirkend bis zum 1. Januar 2007 möglich. Im Rahmen der geplanten Hartz-Reform soll der Zeitrahmen, für den eine Überprüfung möglich ist, jedoch auf ein Jahr begrenzt werden, also für 2011 nur noch für den rückwirkenden Bewilligungszeitraum bis zum 1. Januar 2010.

Ich habe 40 Jahre gearbeitet und bin jetzt arbeitslos. Muss ich meine Altersvorsorge und mein Erspartes auflösen, bevor ich Arbeitslosengeld II bekommen kann?
Ein Teil der Altersvorsorge und des Vermögens ist als Schonvermögen dem Zugriff des Job-Centers entzogen. Insbesondere bei der „unwiderruflichen“ Altersvorsorge sind es 750 Euro pro vollendetem Lebensjahr, beim Vermögen 150 Euro pro Lebensjahr. Hinzu kommt eine Pauschale von 750 Euro als Freibetrag für notwendige Anschaffungen.

Ich habe mein Studium abgeschlossen, möchte jetzt promovieren. Ich bekomme Hartz IV. Das Job-Center bietet mir jetzt ständig Jobs an, muss ich die machen?
Ja. Wer Hartz IV bezieht, muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Denn das Betreiben eines Promotionsstudiums dürfte in der Regel keinen wichtigen Grund darstellen, der die Aufnahme einer Arbeit unzumutbar macht.

Das Amt schickt mir immer Bescheide, die ein halbes Jahr gültig sind. Wenn die Zeit abgelaufen ist, muss ich Fortzahlungsanträge stellen. Doch bis die bearbeitet sind, vergehen bis zu neun Wochen. Was kann ich tun, um die Bearbeitungsdauer zu verkürzen?
Gehen Sie mit Ihrem Kontoauszug zum Job-Center, um zu dokumentieren, dass Sie auf das Geld angewiesen sind. Setzen Sie dem Job-Center eine kurze Frist von etwa einer Woche, um Ihnen einen neuen Bescheid zu schicken. Drohen Sie damit, ansonsten vor dem Sozialgericht einen Eilantrag auf Zahlung zu stellen.

Was bleibt mir von einem 400-Euro-Job, wenn ich Hartz IV-Empfänger bin?

100 Euro bleiben anrechnungsfrei, von den restlichen 300 Euro dürfen Sie weitere 20 Prozent behalten, unterm Strich werden damit 240 Euro angerechnet.

Meine Mutter bekommt Hartz IV. Ich gehe noch zur Schule. In den Ferien möchte ich arbeiten, kann ich das Geld, das ich verdiene, behalten?
Du darfst maximal vier Wochen pro Kalenderjahr arbeiten und höchstens 1200 Euro im Jahr verdienen.

Ich war lange Zeit selbstständig tätig und bin nun seit kurzer Zeit arbeitslos. In Kürze erwarte ich eine Einkommenssteuerrückerstattung vom Finanzamt. Wird diese auf das Arbeitslosengeld II angerechnet?
Bei der nach Antragstellung im Bedarfszeitraum zugeflossenen Einkommensteuererstattung handelt es sich um berücksichtigungsfähiges Einkommen. Es muss dem Job-Center mitgeteilt werden.

Fragen und Antworten wurden bearbeitet von Heike Jahberg und Thomas Reckermann.

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