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Wasserversorger: Kartellämter dürfen Preissenkungen erzwingen

Wasserversorger müssen Preiskürzungen durch die Kartellbehörden hinnehmen. Wie der Bundesgerichtshof entschied, dürfen die Kartellbehörden die Preise verschiedener Wasserversorger vergleichen, um Missbrauch feststellen zu können. Die Berliner Wasserbetriebe sind sprachlos.

Dem Bundesverband der Wasserwirtschaft war schon vorher klar, was in Karlsruhe auf dem Spiel stand: Die Ordnung der deutschen Wasserwirtschaft in ihrer heutigen Form. Um das den hohen Richtern dort klarzumachen, schickte der Verband dem Kartellsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) unmittelbar vor der mündlichen Verhandlung ungefragt ein Rechtsgutachten, „in der Annahme, dass es unser Interesse findet“, wie der Senatsvorsitzende Klaus Tolksdorf vermutet. Das fand es nicht. Denn Richter pflegen von sich aus unabhängige Gutachter zu beauftragen, die sie bei der Urteilsfindung unterstützen sollen.

Der BGH hat nun ohne Hilfe der Wasserlobby ein wegweisendes Urteil gefällt und am Dienstag verkündet. Es ermöglicht den Landeskartellbehörden, deutlich mehr Druck auf die Wasserversorger auszuüben, ihre Preise zu senken – das notfalls per Verordnung.

Im konkreten Fall wiesen die Richter eine Beschwerde der Wetzlarer Energie- und Wassergesellschaft Enwag zurück. Das Unternehmen hatte sich dagegen gewehrt, dass das hessische Landeskartellamt das Unternehmen im Jahr 2007 zu einer Senkung der Wasserpreise um 29 Prozent verdonnert hatte. Der BGH urteilte, dass die Behörde völlig korrekt die Preise der Enwag mit den Tarifen anderer Versorger aus dem gesamten Bundesgebiet verglichen hatte und auf dieser Basis zu dem Schluss kam, eine Preissenkung anzuordnen (Aktenzeichen: KVR 66/08 vom 2. 2. 2010).

Die Enwag hatte in der Verhandlung argumentiert, die Verteilung des Wassers sei wegen der Lage Wetzlars am Rande der Mittelgebirge besonders schwierig und daher teuer. Diese möglichen Mehrkosten seien von der Enwag jedoch nicht nachvollziehbar berechnet und vorgelegt worden, sagte der Senatsvorsitzende Tolksdorf. Die Richter sagten allerdings auch, dass das Kartellamt die Preissenkung nicht nachträglich hätte durchsetzen dürfen.

Das war ein schwacher Trost für die Vertreter der Wasserwirtschaft. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), in dem drei Viertel der 6200 großen und kleinen Wasserversorger organisiert sind, nahm die Entscheidung „enttäuscht zur Kenntnis“. Er stößt sich vor allem daran, dass die Kartellbehörden künftig die Preise von Versorgern aus ganz unterschiedlichen Regionen vergleichen dürfen, ohne Faktoren wie die Topografie, Wasserverfügbarkeit und Siedlungsdichte zu beachten. „Dies darf im gesetzlichen Rahmen der Preiskontrolle nicht unberücksichtigt bleiben. Ansonsten würden wir Äpfel mit Birnen vergleichen“, sagte Hans-Joachim Reck, VKU-Hauptgeschäftsführer, in einer ersten Reaktion.

Der zuvor übereifrige Wasserverband BDEW klagte, dass das Urteil zu einer massiven Rechtsunsicherheit für die Unternehmen führe. Und mehr noch: „Der wirtschaftliche Betrieb und die bewährte Struktur der Wasserversorgung in Deutschland werden damit zumindest teilweise infrage gestellt“, teilte Martin Wendland vom BDEW mit.

In Berlin sorgte der Spruch für Sprachlosigkeit: „Wir sagen dazu heute erstmal nichts“, hieß bei den Berliner Wasserbetrieben. Gabriele Francke, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Berlin, freute sich dagegen. „Wir hoffen, dass jetzt endlich Bewegung in das Problem mit den Berliner Wasserpreisen kommt“, sagte sie dem Tagesspiegel. Schon seit Jahren kritisiere sie, dass die Preise besonders hoch und intransparent sind.

Besonders gut an dem Urteil findet sie, dass Ämter künftig Tarife regional unterschiedlicher Versorger vergleichen dürfen. „Ich konnte noch nie begreifen, warum die Wasserpreise im wasserreichen Berlin so viel höher sein müssen als etwa in Hamburg.“ Der Senat als Miteigentümer solle den Druck auf die privaten Anteilseigner Veolia und RWE erhöhen.

Damit rennt sie im Senat offene Türen ein. „Ich habe mit großer Spannung auf das Urteil gewartet“, sagte Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) dieser Zeitung. Zwar warte er noch die schriftliche Urteilsbegründung ab, aber was jetzt bekannt sei, lese sich „sehr erfreulich“. Wolf sitzt auch im Aufsichtsrat des Versorgers und hat zugleich die Aufsicht über das Landeskartellamt, das die Wasserbetriebe nun stärker unter Druck setzen kann. Er wünsche sich eine Überprüfung der Preise, um aber eine Interessenskollision auszuschließen, möchte er jetzt das Bundeskartellamt bitten, diese Aufgabe zu übernehmen, sagte er.

Wolf und Finanzsenator UIlrich Nußbaum verhandeln derzeit mit RWE und Veolia die alten Verkaufsverträge neu aus – bisher ohne Ergebnis. „Ich bin zuversichtlich, dass das Urteil unsere Verhandlungsposition gestärkt hat“, sagte Wolf. Dabei gehe es nicht nur um die Preisgestaltung, sondern auch um die Verzinsung des von den privaten Partnern eingesetzten Kapitals. „Ich bin mir sicher, dass wir in Berlin mittelfristig weniger für Wasser zahlen als heute“, sagte Wolf. Volker Ratzmann, Fraktionschef der Grünen im Abgeordnetenhaus, sagte, der Jubel Wolfs sei „heuchlerisch“. Wenn es einen Missbrauch gegeben habe, hätte ihn das Land als Mehrheitseigner schon längst bekämpfen müssen.

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