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PFLICHTTEIL: Wer wie viel verlangen kann

PFLICHTTEILDer Pflichtteil steht nahen Angehörigen zu, die per Testament enterbt worden sind. Um nicht ganz leer auszugehen, erhalten sie einen Pflichtteil.

PFLICHTTEIL

Der Pflichtteil steht nahen Angehörigen zu, die per Testament enterbt worden sind. Um nicht ganz leer auszugehen, erhalten sie einen Pflichtteil.

BERECHTIGTE

Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel), der Ehegatte, die Eltern des Erblassers und seit dem 1. August 2001 der überlebende Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Keinen Anspruch haben dagegen die Geschwister des Erblassers und entferntere Verwandte.

HÖHE

Die Höhe des Pflichtteils umfasst die Hälfte der Quote, die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gilt, falls der Erblasser kein Testament gemacht hat.

Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern lebt im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Stirbt einer der Partner, erhält der andere nach den gesetzlichen Erbvorschriften die Hälfte des Vermögens, die Kinder je ein Viertel. Die Pflichtteilsquote des überlebenden Ehepartners liegt daher bei einem Viertel, die der Kinder bei je einem Achtel.

SCHENKUNGEN

Hat der Erblasser einzelne Immobilien, Wertpapiere, Schmuck oder Geld innerhalb der letzten zehn Jahre vor seinem Tod verschenkt, wird ihr Wert dem Nachlass zugerechnet. Konsequenz: Der Pflichtteil steigt, der Erbe muss den Pflichtteilsberechtigten eine höhere Summe zahlen. Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern hat ein Haus in Berlin im Wert von 400 000 Euro und ein Ferienhaus im Wert von 200 000 Euro. Der Vater schenkt der Tochter das Ferienhaus, neun Jahre später stirbt er. Der Pflichtteil wird in diesem Fall von einem Nachlasswert von 600 000 Euro und nicht von 400 000 Euro berechnet. Das gilt selbst für die Tochter, es sei denn, das Testament sieht eine Anrechnung der Schenkung auf den Pflichtteil vor. hej

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