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TELEFONWERBUNG: Widerrufen wird einfacher

Nach langem Hin und Her hat der Bundestag am Donnerstag ein Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung beschlossen. Das Gesetz soll Verbraucher vor unerwünschten Werbeanrufen schützen.

Nach langem Hin und Her hat der Bundestag am Donnerstag ein Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung beschlossen. Das Gesetz soll Verbraucher vor unerwünschten Werbeanrufen schützen.

BUSSGELD

Erlaubt ist Telefonwerbung nur dann, wenn der Kunde zuvor sein Einverständnis mit Werbeanrufen erklärt hat. Ohne eine solche Zustimmung müssen Unternehmen, die Kunden von sich aus anrufen, künftig mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro rechnen. Damit Verbraucher die Übeltäter entlarven können, dürfen die anrufenden Firmen ihre Rufnummern in Zukunft nicht mehr unterdrücken. Tun sie das dennoch, kann ein Bußgeld von bis zu 10 000 Euro verhängt werden.

SCHRIFTLICHE BESTÄTIGUNG

Wer seinen Anbieter von Telekommunikation, Strom oder Gas wechselt, muss den alten Vertrag schriftlich kündigen. Fax oder E-Mail reichen aus. Damit soll verhindert werden, dass Verbrauchern am Telefon Verträge untergeschoben werden. Die Bestätigung soll aber nur bei Dauerschuldverhältnissen nötig sein. Verbraucherschützer und zahlreiche Verbraucherschutzminister hatten gefordert, dass alle Verträge, die aufgrund von unerlaubter Telefonwerbung geschlossen werden, vom Kunden schriftlich bestätigt werden müssen, um wirksam zu werden. Damit haben sie sich aber gegenüber Justizministerin Brigitte Zypries nicht durchsetzen können.

WIDERRUFSRECHT

Auch für Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements, Wett- und Lotterieangebote soll künftig ein Widerrufsrecht gelten. Der Kunde muss über dieses Recht schriftlich informiert werden. Die Widerrufsfrist beträgt – je nach Einzelfall – zwischen zwei Wochen und einem Monat, bei unerlaubten Werbeanrufen immer einen Monat.

Wurde der Verbraucher über sein Widerrufsrecht nicht formgerecht belehrt, kann er auch dann widerrufen, wenn der Unternehmer bereits einen Teil der Leistung erbracht hat. Für diese Leistungen muss er – anders als heute – nicht mehr zahlen. Damit sollen Kostenfallen im Internet und der Wechsel in teurere Telefon- oder Energietarife unterbunden werden. hej

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