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Statt Dollar-Zeichen. Wer die Steuer vom Vorjahr im Blick hat, kann sich einige hundert Euro sichern.

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Geld zurück vom Staat: Wie sich die Steuererklärung auszahlt

Die Steuererklärung zu machen, ist zwar oft nervig und mühsam - aber es lohnt sich. Denn neun von zehn Steuerzahlern bekommen Geld vom Finanzamt zurück

Sie kommt so sicher wie Weihnachten oder Ostern, die alljährliche Steuererklärung. Kaum jemand macht sich gern an die Formulare, sortiert Quittungen und Kontoauszüge. Doch zumindest einen Trost dürften die meisten Menschen haben: Die Mühe lohnt sich. Neun von zehn Steuerzahlern bekommen Geld zurück, im Schnitt sind es knapp 870 Euro. Kein schlechter Stundenlohn für ein paar Stunden Arbeit.

BILLIGER ZU ZWEIT

Ehegatten und gesetzliche Lebenspartner tun meist gut daran, eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben. Die gemeinsame Veranlagung – das Ehegattensplitting – ist immer dann ratsam, wenn die Partner unterschiedlich viel verdienen. Beim Splitting-Tarif werden die Einkommen addiert und gleichmäßig auf beide Partner verteilt. Jeder kommt dann in den Genuss des Grundfreibetrags von 8130 Euro, der steuerlich nicht angetastet wird. Zudem sinkt die Steuerlast, weil die Progression weniger stark zuschlägt.

Tipp: Den Splittingtarif kann man für das gesamte Jahr 2013 auch dann in Anspruch nehmen, wenn man erst zum Jahresende geheiratet hat. Witwen oder Witwer dürfen den Tarif für 2013 noch nutzen, wenn der Partner 2012 oder 2013 verstorben ist.

ODER DOCH JEDER FÜR SICH

Wer nicht gemeinsame Sache machen will, kann zur Einzelveranlagung greifen. Die ersetzt erstmals in der Steuererklärung 2013 die getrennte Veranlagung, die es früher gab. Bei der Einzelveranlagung gibt jeder Partner eine eigene Steuererklärung ab und setzt darin nur seine eigenen Ausgaben ab.

Dieses Verfahren kann sich lohnen, wenn einer der Partner Arbeitnehmer ist, der andere Pensionär. Denn dann lassen sich Versicherungsbeiträge zur Renten-, Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung besser absetzen. Dasselbe gilt, wenn ein Partner hohe Krankheitskosten hat. Denn bei außergewöhnlichen Belastungen, zu denen die Ausgaben für den Arzt, das Krankenhaus oder die Therapie zählen, haben Steuerzahler einen Eigenbehalt, der sich nach dem Einkommen, dem Familienstand und der Zahl der Kinder richtet. Hat nun einer der Partner hohe Ausgaben für die Gesundheit, aber wenig Einkommen, überspringt er schneller die Grenze, bis zu der er seine Krankheitskosten selber tragen muss, als wenn beide gemeinsam betrachtet werden.

Tipp: Die Einzelveranlagung kann auch dann sinnvoll sein, wenn beide Partner Nebeneinkünfte haben. Für diese gilt eine Freigrenze von 410 Euro. Bei Einzelveranlagung kann jeder diese Freigrenze in Anspruch nehmen, bei gemeinsamer Veranlagung kann man die 410-Euro-Pauschale dagegen nur einmal nutzen.

ZUR ARBEIT FAHREN

Für Arbeitnehmer sind und bleiben die Werbungskosten der Steuersparklassiker. 1000 Euro räumt der Fiskus jedem Beschäftigten als Pauschale ein – ohne Nachweis. Alles, was darüber hinausgeht, hilft, Steuern zu sparen.

Dabei kommt allein durch die Fahrt zur Arbeit einiges zusammen. Für jeden Kilometer (Achtung: man kann nur den einfachen Arbeitsweg absetzen) können Berufstätige pauschal 30 Cent ansetzen. Bei 230 Arbeitstagen und 15 Kilometern kommen allein durch die Pendlerpauschale 1035 Euro zusammen. Jeder Euro, den man dann noch für Bücher, Computer oder Büromaterial ausgibt, schlägt steuermindernd zu Buche.

Tipp: Wer mit Bus oder Bahn unterwegs ist, kann statt der Entfernungspauschale auch die echten Ticketkosten (Fahrscheine, Bahncards, Monatskarten) geltend machen, wenn das mehr bringt.

ODER ZU HAUSE ARBEITEN

Wer zu Hause arbeitet, weil er sonst keinen Arbeitsplatz hat, kann die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bis zur Höhe von 1250 Euro im Jahr steuerlich geltend machen. Das gilt etwa für Lehrer. Zu den Kosten des Arbeitszimmers gehören Miete, Abschreibungen oder Kreditzinsen, Reinigungs- und Versicherungskosten. Dabei werden die Gesamtkosten für die Wohnung in Relation zum Anteil des Arbeitszimmers gesetzt. Kostet eine 100-Quadratmeter-Wohnung im Monat 1000 Euro Miete, kann man für das 20 Quadratmeter große Arbeitszimmer 200 Euro ansetzen.

Aber auch wer zu Hause kein Arbeitszimmer hat, kann Ausgaben für Arbeitsmittel in der Steuererklärung angeben. Wer einen Schreibtisch, einen Computer, ein Regal oder ein Handy kauft, kann den Fiskus an den Kosten beteiligen, wenn die Gegenstände – zumindest teilweise – beruflich genutzt werden. Das Finanzamt erkennt die Ausgaben in voller Höhe an, wenn Handy oder Schreibtisch zu 90 Prozent für den Job eingesetzt werden. Wer die Gegenstände auch privat nutzt, kann 50 Prozent der Kosten ansetzen, wenn er die berufliche Nutzung begründen kann.

Tipp: Arbeitsmittel, die inklusive Mehrwertsteuer maximal 487,90 Euro gekostet haben, kann man auf einen Schlag absetzen. Teurere Produkte werden über mehrere Jahre abgeschrieben.

ANDERE ARBEITEN LASSEN

Spartipps: Verheiratete profitieren vom Ehegattensplitting, die Kosten für den Hundesitter reduzieren die Steuerschuld, auch Fachliteratur kann man von der Steuer absetzen. Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein, aber je früher man sie macht, desto schneller kommt die Rückzahlung. Fotos: pa/dpa (2), Imago
Spartipps: Verheiratete profitieren vom Ehegattensplitting, die Kosten für den Hundesitter reduzieren die Steuerschuld, auch Fachliteratur kann man von der Steuer absetzen. Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein, aber je früher man sie macht, desto schneller kommt die Rückzahlung. Fotos: pa/dpa (2), Imago

© picture-alliance/ dpa

Richtig viel Steuern sparen können Hauseigentümer und Mieter, wenn sie die Ausgaben für Helfer in Haus und Garten in ihrer Steuererklärung aufführen. Denn anders als bei Werbungskosten, Sonderausgaben (Altersvorsorge, Spenden, Kirchensteuer) oder außergewöhnlichen Belastungen (Krankheitskosten, Unterhalt an Lebensgefährten und Angehörige), die nur das zu versteuernde Einkommen verringern, kann man den Steuerbonus für den Handwerker oder die Putzfrau direkt von der Steuerschuld abziehen. Damit soll der Anreiz, Hilfen schwarz zu beschäftigen, sinken. Allerdings ist das Steuersparmodell begrenzt. Ausgaben für Handwerker (Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, kein Arbeitsmaterial!) zählen bis maximal 6000 Euro, für Haushaltshilfen bis 20 000 Euro und für Minijobber bis 2550 Euro. 20 Prozent davon zieht das Finanzamt von der Steuer ab.

Tipp: Bezahlen Sie die Rechnung nicht bar, sonst geht der Steuervorteil flöten!

EHRENAMTLICH ARBEITEN

Das Jahr 2013 hat für Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, einige Vorteile gebracht. Für Ehrenämter (Schiedsrichter, Kassenwarte) kann man jetzt 720 Euro im Jahr statt 500 Euro steuerfrei kassieren. Übungsleiter (Trainer, Chorleiter, Erzieher) dürfen sogar bis zu 2400 Euro (vorher: 2100 Euro) im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei verdienen.

Weitere Steuertipps finden Sie im Finanztest-Spezial „Steuern 2014“ der Stiftung Warentest für 8,50 Euro

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