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Wirtschaft: Württembergische und Wüstenrot einig

STUTTGART (Tsp). Die Aufsichtsräte von Wüstenrot und der Württembergischen Versicherungs-AG haben den Verschmelzungsvertrag beider Unternehmen gebilligt.

STUTTGART (Tsp). Die Aufsichtsräte von Wüstenrot und der Württembergischen Versicherungs-AG haben den Verschmelzungsvertrag beider Unternehmen gebilligt. Das teilten die zukünftigen Partner, die Wüstenrot Beteiligungs-AG (WüBet AG) und die Württembergische AG Versicherungs-Beteiligungsgesellschaft (WürttAG) am Mittwoch mit. Ihm müssen die beiden Hauptversammlungen am 27. Juli mit jeweils mindestens 75 Prozent zustimmen, damit die Verschmelzung rückwirkend zum 1. Januar 1999 in Kraft treten kann. Mit dem Eintrag der Verschmelzung ins Handelsregister - voraussichtlich Anfang September - erlischt die Württ AG, hieß es. Sämtliche Rechte und Pflichten gehen auf die WüBet AG über, die dann als Wüstenrot & Württembergische AG (W & W AG) firmieren wird.

Die Bausparkasse Wüstenrot mit Sitz in Ludwigsburg bei Stuttgart und der börsennotierte Stuttgarter Versicherer kommen zusammen auf eine Bilanzsumme von gut 80 Mrd. DM und beschäftigen mehr als 9400 Mitarbeiter. In dieser Großenördnung ist die Fusion eines Versicherers und einer Bausparkasse nach Branchenangaben bisher in Deutschland einmalig. Die Württembergische Versicherungsgruppe ist die Nummer 14 ihrer Branche, Wüstenrot hält den dritten Platz unter den privaten Bausparkassen.

Wie die Unternehmen in einer am Mittwoch publizierten Ad hoc-Mitteilung weiter bekannt gaben, ist der Unternehmenswert der Wüstenrot Beteiligungs AG und der Württembergischen Versicherungs-AG auf je 5,333 Mrd. DM festgelegt worden. Dies wurde von den unabhängigen Gutachtern Schitag, Stuttgart, sowie der Wedit, München, ermittelt. Die identischen Unternehmenswerte ergäben sich aus der vorgenommenen Übertragung von Beteiligungen aus der Wüstenrot Holding AG auf das Stuttgarter Unternehmen.

Bereits im November 1998 hatten die Vorstände der beiden Unternehmen eine Verschmelzung der beiden Obergesellschaften auf der Basis eines Mergers of Equals (ein Zusammengehen von gleichgewichteten Unternehmen) bekanntgegeben. Gemäß Verschmelzungsvertrag ist die Wüstenrot Beteiligungs-AG als übernehmende Rechtsträgerin verpflichtet, den Aktionären der WürttAG für je eine Stückaktie der WürttAG zwei Stückaktien der Wüstenrot Beteiligungs-AG zu gewähren. Den Inhabern von Wandelgenußscheinen gewährt sie nach der Verschmelzung gleichwertige Rechte. Das Grundkapital der künftigen Gesellschaft soll 450 Mill. Euro betragen.

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