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Betriebsrente: Ziemlich sicher

Was in der Finanzkrise und bei Insolvenzen aus Betriebsrenten wird: Zwei von drei Arbeitnehmern haben über ihren Arbeitgeber eine zusätzliche Altersvorsorge. Die kann ihnen keiner nehmen.

Den Satz kennen wir. „Die Rente ist sicher“, hatte der damalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm über die gesetzliche Rente gesagt. Jetzt feiert der Satz ein Comeback – in leicht veränderter Form: Die betriebliche Altersvorsorge ist trotz Finanzkrise sicher, erklärte die Bundesregierung im Dezember auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion. Kann man das glauben? „Ja“, sagt Susanne Meunier, Altersvorsorgeexpertin der Stiftung Warentest, „die Sicherheit der Betriebsrenten ist sehr hoch.“

MILLIARDENLÖCHER

Aber was ist mit den vermeintlichen Milliardenlöchern? Die Unternehmensberatung Rauser Towers Perrin schreckte kürzlich Millionen von Betriebsrentnern und Arbeitnehmern mit der Warnung, dass der Wert der Pensionsrückstellungen bei Dax- und M-Dax-Unternehmen durch die Finanzkrise um 20 Milliarden Euro gesunken sei. Der Grund: Viele Großunternehmen haben Vermögenswerte für ihre Betriebsrenten in Treuhandgesellschaften ausgelagert, den sogenannten Contractual Trust Arrangements (CTA). Das dort gelagerte Geld steckt auch in Aktien – und die Kurse sind derzeit auf Talfahrt. Dennoch müssen die Mitarbeiter von Siemens, Bayer oder Daimler nicht um ihre Betriebsrenten fürchten, glaubt Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba): „Das ist ein Sturm im Wasserglas.“ Weil die Renten langfristige Verpflichtungen sind, hätten die Firmen viel Zeit, die Schwankungen auszugleichen.

ARBEITGEBER HAFTET

Hinzu kommt: Den Arbeitnehmern passiere sowieso nichts. „Der Arbeitgeber ist in der Haftung“, betont Stiefermann. Und selbst bei einer Insolvenz der Firma ist die Betriebsrente nicht weg – anders als in den USA. In Deutschland springt dann der Pensionssicherungsverein (PSV) ein, in dem 60 000 Arbeitgeber Mitglieder sind.

Der PSV ist eine Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft. Er haftet für die Direktzusagen und Unterstützungskassen der Arbeitgeber sowie für Pensionsfonds, falls der Arbeitgeber in die Insolvenz geht. Nicht nur die laufenden Renten sind geschützt, auch Anwartschaften von noch-berufstätigen Arbeitnehmern. Voraussetzung: Diese Anwartschaften müssen unverfallbar sein. Seit 2002 ist das der Fall, wenn der Beschäftigte mindestens 30 Jahre alt ist und die Betriebsrentenzusage seit mindestens fünf Jahren besteht. Selbst wenn sich die Pleiten in Deutschland häufen sollten, zahlt der PSV. Das nötige Geld besorgt er sich von seinen Mitgliedsunternehmen über höhere Beiträge.

EXTERNE HAFTEN

Auch wenn der Arbeitgeber sein Betriebsrentenversprechen an externe Leistungsträger auslagert, stehen Arbeitnehmer und Rentner nicht schutzlos dar. Direktversicherungen, die ein Unternehmen für seine Beschäftigten bei einem Lebensversicherer abschließt, sind bei einer Pleite der Versicherung durch Protektor – der Sicherungseinrichtung für die Versicherungsbranche – abgesichert. Auch die meisten Pensionskassen werden durch Protektor abgesichert.

Eine Lücke gibt es nur in einem Fall, den regulierten Pensionskassen. Sie gehören keiner Sicherungseinrichtung an. Um sich vor einer Insolvenz zu schützen, benutzen diese Kassen Sanierungsklauseln. Diese erlauben ihnen, ihre Leistungen zu senken, falls die Kasse die Betriebsrenten nicht in voller Höhe zahlen kann. In der Vergangenheit haben einige der regulierten Kassen von diesem Joker Gebrauch gemacht (siehe Interview).

WAS DROHT

Obwohl die meisten Betriebsrenten selbst eine Insolvenz des Arbeitgebers oder des Versicherers überstehen, geht die Finanzkrise doch nicht ganz ohne Blessuren an den Firmenrentnern vorbei. Die Überschüsse, die Pensionskassen und Lebensversicherer an den Kapitalmärkten erwirtschaften, werden in der Krise weniger. Schlimmstenfalls bleibt den Arbeitnehmern für die Jahre, in denen die Aktienkurse und die Zinsen sinken, nur der vertragliche Garantiezins. Bei neuen Verträgen beträgt dieser 2,25 Prozent, bei Altverträgen sind es immerhin bis zu vier Prozent.

Bei Direktzusagen oder Unterstützungskassen muss der Arbeitgeber alle drei Jahre prüfen, ob er die Renten inflationsbedingt erhöhen muss. Er darf auf eine Erhöhung verzichten, wenn die wirtschaftliche Lage der Firma schwierig ist. Betrachtet wird immer der jeweilige Arbeitgeber, nicht der Konzern. Selbst wenn der Gewinne macht, kann eine Erhöhung für eine angeschlagene Tochterfirma ausbleiben. Wir erinnern uns: Die Rente ist sicher. Aber nicht ihre Höhe.

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