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Wissen: Auf den Bund hoffen

Experten diskutieren über Uni-Finanzen.

Den Hochschulen stehen kritische Jahre bevor. 2015 läuft der Forschungspakt aus, der den großen Forschungsorganisationen jährliche Etatsteigerungen bis zu fünf Prozent bot. 2017 geht die letzte Runde der Exzellenzinitiative zu Ende, die in Deutschland und im Ausland neun Eliteuniversitäten sichtbar machen sollte. Bis 2020 ist der Hochschulpakt terminiert: Er dient der Finanzierung neuer Studienplätze für jeweils vier Jahre durch Bund und Länder. Wenn es zu keiner Änderung des Grundgesetzes kommt mit dem Ziel, das Kooperationsverbot aufzuheben, müssen die Länder diese Programme allein finanzieren. Dabei fehlt es den Universitäten seit Jahrzehnten an einer ausreichenden Grundfinanzierung.

Auf der Jahrestagung der Hanns-Martin-Schleyer-Stiftung und der Heinz-Nixdorf-Stiftung in der Akademie der Wissenschaften in Berlin wurden diese Fragen diskutiert. Übereinstimmend erklärten der Präsident der Helmholtz-Gemeinschaft, Jürgen Mlynek, und der Präsident der Universität München, Bernd Huber, dass die Projektförderung „das Ende der Fahnenstange erreicht hat“. An der Universität München werde die Hälfte der Wissenschaftlerstellen nur noch auf Zeit finanziert.

Mlynek sagte sogar: „Jetzt stehen wir am wissenschaftspolitischen Scheideweg.“ Wegen der ungewissen Perspektiven müsse das Wissenschaftssystem als Ganzes auf den Prüfstand gestellt werden. Wenn man weiter Innovation wolle, gehe das „nur mit Tabubrüchen“ wie einer erneuten Änderung des Grundgesetzes, um das Kooperationsverbot aufzuheben. „Eine auskömmliche Grundfinanzierung der Universitäten ist der Kern der Lösung“ – und nicht mehr eine Fortsetzung der jetzt dominierenden Projektfinanzierung. Eine „Bundesmitfinanzierung für einzelne Institute“ müsse möglich werden, was keinesfalls „Bundesuniversitäten“ bedeute. Mlynek kündigte für die Helmholtz-Gemeinschaft an, dass seine zu 90 Prozent vom Bund finanzierte Großforschungseinrichtung weiterhin strategische Partnerschaften mit den Universitäten entwickeln will.

Der Münchener Präsident Huber wollte nicht gleich von Fusionen sprechen, wie sie zwischen der TU Karlsruhe und dem Kernforschungszentrum unter dem Stichwort KIT erfolgt ist. Vielmehr könnten Universitäten und Forschungsinstitute auch bei Graduiertenschulen, gemeinsamen Berufungen und Projekten zusammenarbeiten. Die jetzigen Initiativen der Helmholtz-Gemeinschaft kämen vorwiegend den Natur-, den Ingenieurwissenschaften und der Medizin zugute. Darüber drohten die Geisteswissenschaften ins Hintertreffen zu geraten.

Wenn es nach Bundeswissenschaftsministerin Annette Schavan und ihrer Staatssekretärin Cornelia Quennet-Thielen geht, soll es noch in dieser Legislaturperiode zu einer ganz begrenzten Änderung des Grundgesetzes kommen. Im Artikel 91b soll das Kooperationsverbot fallen und dem Bund künftig gestattet werden, auch Institute (Einrichtungen) an Hochschulen finanziell zu fördern. Quennett-Thielen warnte davor, diese „kleine, aber feine Änderung des Artikels 91b“ mit anderen Änderungswünschen aufzuladen. Dann könne eine schnelle Lösung nicht gelingen. Den Weg über Artikel 104b des Grundgesetzes zu gehen, lehnte Schavans Vertraute ab. Der Bund wolle als Geldgeber von Instituten eine Mitgestaltung wahrnehmen und nicht durch eine Umlenkung der Finanzströme nach Artikel 104 die Gestaltung allein den dann finanziell gestärkten Ländern überlassen. Uwe Schlicht

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