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© Kai-Uwe Heinrich

Europa-Universität: Viadrina wird Stiftung – ohne eigenes Geld

Die Europa-Universität Viadrina kann in eine Stiftungsuniversität umgewandelt werden. Privaten wird damit ein Anreiz geboten, sich finanziell zu engagieren.

Nach jahrelangen Diskussionen kann die Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) endlich in eine Stiftungsuniversität umgewandelt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete jetzt das Brandenburgische Kabinett. Die Uni könne damit „neue kreative Wege bei der Ausgestaltung von Freiräumen beschreiten“, sagte Wissenschaftsministerin Johanna Wanka (CDU). Privaten würde ein Anreiz geboten, sich finanziell zu engagieren. Der Gesetzentwurf muss noch den Senat der Uni passieren, danach wird er in den Landtag eingebracht.

Seit dem Jahr 2000 verfolgt Gesine Schwan, die Präsidentin der Viadrina, die Idee einer Stiftungsuniversität. Ihr ursprünglicher Plan, die Uni in eine von Frankreich, Polen und Deutschland getragene trinationale Stiftung zu verwandeln, scheiterte. Jetzt wird die Viadrina zu einer Stiftung des öffentlichen Rechts des Landes Brandenburg. Damit ist sichergestellt, dass die Uni weiterhin die Landeszuwendungen von derzeit 19 Millionen Euro erhält – Gelder, auf die die Hochschule noch für Jahrzehnte angewiesen sein wird. Der Kapitalstock der Stiftung, aus dessen Zinsen die Universität in Lehre und Forschung investieren könnte, muss erst noch aufgebaut werden. Dafür müssen jetzt vor allem private Spender gefunden werden. Geld einbringen könnten auch die Liegenschaften der Uni, die der Stiftung übertragen werden. Etwa, wenn die Viadrina Gebäude vermietet: Dann könnten Mieteinnahmen in den Kapitalstock fließen.

Der Viadrina werde durch das Stiftungsgesetz eine weitgehende „Staatsferne“ garantiert, sagte Wanka. So kann die Uni künftig autonom Professoren berufen. Gleichwohl behält sich die Landesregierung in bestimmten Fragen ein Vetorecht im neunköpfigen Stiftungsrat vor, der als Aufsichtsrat fungiert. Die Uni darf etwa Studiengänge oder Fachbereiche nur dann neu einrichten oder auflösen, wenn der Landesvetreter im Aufsichtsrat zustimmt. Schwan hatte vor einem weitgehenden Vetorecht des Ministeriums gewarnt. Die neue Stiftung übernimmt auch die Rolle des Dienstherrn für ihre Beamten. Das Land zahlt aber die Pensionen der Beamten und trägt das finanzielle Risiko für den Fall, dass die Stiftung in Geldnöte geraten sollte.

Eher langsam geht es offenbar mit einer zweiten Stiftung voran, aus der sich die Viadrina Geld erhofft. Erst vor kurzen habe sich das Kuratorium der Ende 2006 gegründeten „Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung“ konstituiert, für die der Bund 50 Millionen Euro und Polen fünf Millionen Euro bereitgestellt haben, hieß es gestern. Die erste Rate von 17 Millionen Euro habe der Bund jetzt überwiesen. Aus den Zinserträgen sollen Projekte gefördert werden, die die deutsch-polnische Zusammenarbeit in der Wissenschaft voranbringen. Die Viadrina hofft darauf, den größten Teil der Mittel für eigene Projekte zu erhalten. Die dafür nötigen Anträge seien aber noch nicht gestellt worden. Präsidentin Schwan war bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Tilmann Warnecke

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