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Illegale Rückmeldegebühren in Berlin: Wie Ehemalige die Rückzahlung beantragen

Die Berliner Unis verfahren unterschiedlich bei der Erstattung der Rückmeldegebühren aus den Jahren 1996 bis 2004. Hier ein Überblick.

Einen Antrag können alle stellen, die zwischen dem Wintersemester 1996/1997 und dem Wintersemester 2004/2005 eingeschrieben waren. Die Hochschulen bitten alle Ehemaligen, die Anträge gestellt haben, von Rückfragen abzusehen. Der Verwaltungsaufwand soll nicht noch größer werden. Betroffene, die noch keinen Antrag gestellt haben, können dies bis zum 31. Dezember 2013 tun. Sind Anträge nicht vollständig ausgefüllt, verlängert sich die Bearbeitung, heißt es aus den Unis. Zurückerstattet werden die Gebühren ab dem zweiten Hochschulsemester – die Immatrikulationsgebühr für das erste Semester zählt nicht mit.

Freie Universität: Antragssteller sollen das Formular im Internet (www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation/formular_erstattung.html) ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit der Post an die FU schicken.

Technische Universität: Auch die TU hat ein Formular ins Internet gestellt (http://erea.zuv.tu-berlin.de) und bittet, nur dieses zu nutzen. Nach der Dateneingabe muss das Formular ausgedruckt und per Post an die TU geschickt werden. Die TU rät allen, die bisher nicht dieses Formular genutzt haben, ihren Antrag erneut über die Webseite zu stellen. Nachfragen unter 314-29999.

Humboldt-Universität: Die HU bittet, einen formlosen Antrag entweder per Post oder per Fax zu schicken. Einen Vordruck gibt es an der HU nicht. Unter www.hu-berlin.de/studium/bewerbung/imma/ruckerstatt finden Antragsteller die Angaben, die die HU braucht, sowie Adresse und Faxnummer der HU. Nachfragen unter 2093-70333.

Universität der Künste: Zum Formular für die Rückforderung im Internet gelangt man hier. Telefonisch erreichbar ist das Amt unter 3185-2368.

Hochschule für Technik und Wirtschaft: Das Formular der HTW ist unter https://erstattung.htw-berlin.de zu finden. Es soll am Computer ausgefüllt, dann ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die HTW geschickt werden. Die HTW informiert Antragssteller über den Stand ihres Antrags per Mail, über Mail können die Ehemaligen auch Fragen stellen: erstattung@htw-berlin.de

Beuth-Hochschule: Das elektronische Formular steht hier auf der Seite www.beuth-hochschule.de/2364. Auch die Beuth-Hochschule bittet darum, die Anträge nach dem Absenden im Internet zusätzlich per Post zu schicken sowie eine Original-Studienbescheinigung beizufügen.

Charité: Die Charité bittet um einen formlosen Antrag per Post. Mehr unter www.charite.de/studium_lehre/aktuelles. Mediziner, die bis 2003/04 an der FU am Klinikum Benjamin Franklin studiert haben, müssen ihren Antrag an die FU schicken. (akü/tiw)

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