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Ein Student steht mit aufgeklapptem Laptop zwischen den Regalen einer Bibliothek.

© Nicolas Armer/picture alliance/dpa

Kabinettsentwurf beschlossen: Urheberrecht soll für Wissenschaft gelockert werden

Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf vor, der für die Wissenschaft das Nutzen von Literatur vereinfachen soll. In einem wichtigen Punkt wird aber Verlagen entgegengekommen.

Für Hochschulen, Bibliotheken und wissenschaftliche Einrichtungen soll es künftig einfacher werden, urheberrechtlich geschützte Werke für Lehre und Forschung einzusetzen, ohne dafür die Genehmigung von Verlagen einholen zu müssen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Reform des Urheberrechts beschloss die Bundesregierung an diesem Mittwoch.

Um das Urheberrecht in der Wissenschaft gibt es seit langem großem Streit zwischen Wissenschaft und Verlagen. Zwar dürfen Hochschulen und Bibliotheken schon jetzt urheberrechtliche geschützte Werke genehmigungsfrei einsetzen und vervielfältigen. Doch die für die Wissenschaft geltenden Ausnahmen sind in dem Augen von Kritikern so unverständlich verfasst, dass Dozenten oft gar nicht wissen, was eigentlich erlaubt ist. So ist etwa unklar formuliert, wie viele Seiten eines Werkes Dozenten ihren Studierenden zur Verfügung stellen dürfen. Immer wieder ist es über die Auslegung der betreffenden Paragrafen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen.

Mit dem Gesetzentwurf würde die Nutzung wesentlich vereinfacht werden, da zahlreiche Ausnahmeregelungen jetzt vereinheitlicht werden. Der Gesetzentwurf folgt dabei im wesentlichen dem Referentenentwurf, den das Justizministerium vor mehreren Wochen vorgelegt hatte und der in der Wissenschaft begrüßt worden war.

Digitale Semesterapparate sollen pauschal vergütet werden

Wird der Entwurf tatsächlich Gesetz, würde vor allem die Auseinandersetzung um die Vergütung von digitalen Semesterapparaten beendet. Hier ist vorgesehen, dass diese - wie praktisch alle von Hochschulen eingesetzten Werke - grundsätzlich mit einer pauschalen Abgabe zu vergüten sind, wie es seit langem üblich ist. Die Verlage wünschen sich dagegen, dass jeder genutzte Text einzeln abgerechnet wird. Aus Sicht der Hochschulen wäre das viel zu aufwändig. Sie weigerten sich daher auch im vergangenen Jahr, eine von den Kultusministern bereits ausgehandelte neue Rahmenvereinbarung zu unterschreiben, die einen Wechsel hin zu eben jenen Einzelabrechnungen vorsah.

Die Verlage hatten den Referentenentwurf stark kritisiert. Nicht nur die pauschale Vergütung geht ihnen zu weit, die Ausnahmen für die Wissenschaft sind aus Verlagssicht insgesamt viel zu umfangreich. Die Regierung kommt den Verlagen jetzt einem wichtigen Punkt entgegen. Künftig sollen wissenschaftliche Einrichtungen nur bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes genehmigungsfrei nutzen, vervielfältigen und zugänglich machen dürfen - und nicht, wie ursprünglich geplant bis zu 25 Prozent. Gleichwohl wäre auch die 15-Prozent-Regel immer noch großzügiger als bisher. Derzeit dürfen "kleine Teile" zugänglich gemacht werden, was laut Gerichtsurteilen maximal zwölf Prozent entspricht.

In einem anderen Punkt konnten sich die Verlage nicht durchsetzen. Sie setzen sich dafür ein, dass eigene Lizenzangebote immer Vorrang vor den gesetzlich festgelegten Ausnahmeregelungen haben sollen; dafür machte sich dem Vernehmen nach auch die Union stark. Doch der Kabinettsentwurf schiebt dem jetzt einen Riegel vor. "Auf Vereinbarungen, die erlaubte Nutzungen zum Nachteil der Nutzungsberechtigten beschränken oder untersagen, kann sich der Rechtsinhaber nicht berufen", heißt es in dem Entwurf.

Maas und Wanka sind zufrieden

Für Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sind in dem Gesetzentwurf sowohl die Interessen der Wissenschaft als auch die Verlage berücksichtigt. Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) erklärte, die Rechtslage würde nun an die Erfordernisse der Digitalisierung angepasst, Regelungen zudem verständlicher und praxistauglicher gemacht.

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