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Studierende vor der Uni Potsdam.

© Manfred Thomas

Panne im BWL-Studiengang: Uni Potsdam verlost Master-Plätze

An der Uni Potsdam klagten Bewerber gegen die Vergabe im BWL-Master und bekamen recht. Jetzt hat die Uni die Plätze verlost - zum Ärger der restlichen Bewerber.

Die Verwirrung und der Ärger sind groß im Forum der Webseite „Studis online“. Dort tauschen sich Studienbewerber über den Stand der Bewerbungsverfahren aus, diskutieren, welche Note wohl für ihr Wunschfach reichen könnte. Besonders hitzig diskutieren derzeit Studierende, die für das Wintersemester einen Platz im weiterführenden Master BWL an der Universität Potsdam bekommen wollten. Es ist einer der begehrtesten Master-Studiengänge der Potsdamer Uni: 600 Bewerbungen auf 45 Plätze. Ausgewählt wird traditionell nach der Note des Bachelor-Abschlusses.

Trotz des Andrangs schien die geforderte Note zunächst nicht allzu streng. „Hey Leute, also so hoch kann der NC nicht sein, hab ne Zusage mit 2,3 bekommen!“, meldete sich Mitte Juli eine Bewerberin. Die Entwarnung kam zu früh, wie sich bald herausstellte. Zur Überraschung der Bewerberinnen und Bewerber bekamen nämlich viele eine Absage, die eine deutlich bessere Note vorweisen konnten. „1,4 Bachelor von der FU Berlin. Absage. Die ham doch nen Vogel!“, lautet ein empörter Post in dem Forum.

Tatsächlich hat die Universität die Plätze einfach verlost – und nicht, wie vorher angekündigt, die Note als einziges Kriterium für die Auswahl der Studierenden herangezogen. Das bestätigte eine Sprecherin auf Anfrage. Die Verlosung sei „höchst problematisch“, gibt die Uni zu. Sie widerspreche tatsächlich dem gewünschten Prinzip der Bestenauslese. Grund für das ungewöhnliche Vorgehen sind erfolgreiche Klagen abgewiesener Bewerber aus den vergangenen Jahren. Im Mai kippte das Verwaltungsgericht Potsdam bereits zum zweiten Mal binnen kurzer Zeit die Zulassungsregeln für das Master-Fach BWL. Der Fall zeigt, wie schwer sich Hochschulen mit juristisch wasserdichten Zulassungsregeln tun können.

Mindestnoten dürfen nicht vorab festgelegt werden

Bereits vor zwei Jahren hatten Richter die ursprüngliche Zulassungsordnung des Fachbereiches verworfen. Stein des Anstoßes war damals, dass die Wirtschaftswissenschaftler ursprünglich festgelegt hatten, Studierende mit einer Bachelor-Note schlechter als 2,5 prinzipiell von der Bewerbung auszuschließen. Eine Mindestnote von vornherein festzusetzen, sei aber nicht zulässig, urteilten die Richter.

Der Fachbereich verzichtete dennoch darauf, eine neue, eigene Zulassungsordnung aufzustellen. Die Universität hatte nämlich in der Zwischenzeit eine übergeordnete Rahmenordnung erlassen. Die BWLer dachten, dies reiche als Grundlage für die nächsten Bewerbungsverfahren aus. Doch die Richter widersprachen jetzt: Der Fachbereich brauche eigene Regeln, die die Rahmenordnung „mit Leben füllen“. Das aktuelle Bewerbungsverfahren habe also keine Rechtsgrundlage und sei hinfällig.

Losverfahren als "rechtssichere" Notlösung

„Uns blieb nichts anderes übrig als zu losen“, heißt es aus der Uni. „Das ist das einzige Verfahren, das auf jeden Fall rechtssicher ist.“ Sollten Bewerber auf die Idee kommen, auch gegen das Los zu klagen, hätten sie nach Auffassung der Uni keine Chance. Betroffen sind auch zwei andere Master-Fächer, Europäische Medienwissenschaft und Computational Sciences.

Der Ärger unter den BWL-Studierenden bleibt groß. „Die Leute haben vieles für diesen Schnitt getan und nun verbaut man ihnen ihre Zukunft“, kritisiert ein User. Der Fachbereich will nun so schnell wie möglich eine eigene Zulassungsordnung aufstellen.

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