zum Hauptinhalt
Ein Professor steht gestikulierend vor seinen Studierenden.

© picture alliance/dpa

Professoren-Besoldung in Berlin: Senator Henkel: Kein Defizit beim Grundgehalt

Professoren in Berlin finden, dass sie im Ländervergleich zu wenig verdienen. Innensenator Frank Henkel verweist auf den Vergleich mit anderen Berliner Beamten, die auch vergleichsweise niedrige Gehälter hätten.

Trotz massiver Proteste der Hochschulleitungen und aus der Professorenschaft will Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) an der geplanten Besoldungsreform festhalten. „Es steht außer Frage, dass die Professorinnen und Professoren der Berliner Hochschulen in den vergangenen Jahren hervorragende Leistungen erbracht haben“, schreibt Henkel an Susanne Fontaine, Professorin an der Universität der Künste und Landesvorsitzende des Deutschen Hochschulverbands. Henkel erkennt auch an, dass die Grundgehälter der Professoren in Berlin bundesweit Schlusslicht sind. Aber sie dürften nicht besser gestellt werden als andere Beamte, die ebenfalls vergleichsweise niedrige Gehälter bekommen.

Henkel antwortet auf einen offenen Brief Fontaines vom 15. September zur geplanten Reform der W-Besoldung. Über mangelnde Wertschätzung ihres Engagements hatten sich Professorinnen und Professoren auch im Tagesspiegel beklagt (Ausgabe vom 3. November). Kritisiert wird das Berliner Modell der Aufstockungsbeträge, mit dem das Land auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2012 reagiert. Weil nur Professoren, die keine oder nur geringe Leistungszulagen auf ihre Grundgehälter bekommen, Aufstockungsbeträge erhalten sollen, sehen viele das Leistungsprinzip der W-Besoldung verletzt.

In bestehende Leistungsbezüge werde nicht eingegriffen

Henkel hält dem entgegen, dass nicht in bestehende Leistungsbezüge eingegriffen werde. Aufstockungsbeträge nur für Professoren ohne oder mit geringen Zulagen entsprächen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Tatsächlich ging es in dem Urteil um eine „amtsangemessene Alimentation“. Henkel argumentiert nun, dass Professoren mit Leistungsbezügen in ausreichender Höhe „kein Alimentationsdefizit“ hätten – verglichen mit der Besoldungsgruppe A. W2-Professoren werden dabei mit A 15 für Studiendirektoren und W3-Professoren mit A16 für Oberstudiendirektoren in Berlin verglichen.

"Kein Anpassungsbedarf" für Juniorprofessoren

Auch für Juniorprofessoren in der Besoldungsgruppe W1 habe eine Überprüfung in der Innenverwaltung ergeben, dass das Urteil „keinen Anpassungsbedarf nach sich zieht“, schreibt Henkel. Dies entspreche auch der Haltung der Wissenschaftsverwaltung, sie habe das Schreiben mitgezeichnet. Eine aktuelle Stellungnahme der Wissenschaftsverwaltung zum Protest der Professoren war am Dienstag nicht zu erhalten, stattdessen verschickte eine Sprecherin ein Statement vom September erneut.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false