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Ein Professor steht im Hörsaal vor Studierenden.

© dpa

Professoren-Gehälter in Berlin: W-Besoldung: Der Senat bleibt hart

Jetzt ist es amtlich: Der Senat von Berlin hat den umstrittenen Gesetzentwurf zur Professoren-Besoldung ohne Änderungen beschlossen. Nur Professoren ohne oder mit geringen Leistungszulagen bekommen mehr Geld.

Alle Stellungnahmen und Rechtsgutachten haben nichts geholfen: Der Berliner Senat hat am Dienstag die Reform der Professorenbesoldung beschlossen, ohne die Einwände der Hochschulen zu berücksichtigen. Damit bleibt es dabei, dass das Land seinen Hochschullehrern in der leistungsbezogenen W-Besoldung nur dann mehr zahlt, wenn sie bislang geringe oder gar keine Leistungszulagen auf ihr Grundgehalt erhalten haben.

„Wenn der Gesetzentwurf so angenommen wird, ist Berlin bei der Professorenbesoldung endgültig beim bundesweiten Wettbewerb im Nachteil“, kommentierte Christian Thomsen, Präsident der TU Berlin, auf Anfrage. Tatsächlich werden überall in Deutschland höhere Grundgehälter gezahlt als in Berlin. Thomsen erinnert auch an die Rechtsbedenken, die die Universitäten geltend gemacht haben. Ein Gutachten der Verwaltungsrechtler Ulrich Battis und Klaus Joachim Grigoleit im Auftrag der Landesrektorenkonferenz war zu dem Schluss gekommen, die Berliner Aufstockungslösung verstoße gegen das verfassungsrechtlich verankerte Leistungsprinzip.

"Maximale Aufstockung" nur für Professoren ohne Zulagen

W2-Professoren, die keine Zulagen bekommen, erhalten den „maximalen Aufstockungsbetrag“ von 646,32 Euro monatlich, bei W3-Professoren ohne Zulagen sind es 463,74 Euro, wobei die Beträge jährlich leicht steigen. Alle Zulagen, die Professoren bei Berufungsverhandlungen erreichen oder sich durch besondere Leistungen in Forschung und Lehre verdienen, werden gegengerechnet: Hat beispielsweise eine W2-Professorin an einer Fachhochschule bei ihrer Berufung eine Zulage von monatlich 600 Euro ausgehandelt, bekommt sie nur knapp 50 Euro zusätzlich, verfügt ein Professor über 1000 Euro Leistungszulagen, bekommt er gar keine Aufstockung.

Die Hochschulen müssen Mehrkosten aus ihren Haushalten zahlen

Notwendig wurde die Neuregelung nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2012. Danach werden W2-Professoren nicht amtsangemessen bezahlt. Alle Länder sahen Handlungsbedarf, wegen des gebotenen Gehaltsabstands auch für die W3-Profs. Die Zuschläge müssen rückwirkend zum 1. Januar 2013 gezahlt werden. In Berlin führt das nach Auskunft der zuständigen Verwaltungen für 2013 zu voraussichtlichen Mehrkosten von 1,1 Millionen Euro und für 2014 von 1,51 Millionen Euro. Zahlen müssten die Hochschulen als Arbeitgeber – aus ihren Landeszuschüssen, in denen die Mehrkosten bereits bis 2017 vorgesehen seien.

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