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Psychiatrie: Krank ist nicht gleich kriminell

Forensische Psychiater befürchten die Diskriminierung von Menschen mit seelischen Störungen. Auch deshalb, weil die Neuregelung der Sicherungsverwahrung Vorurteilen neue Nahrung geben könnte.

Immer wieder ließ der Mann in den Filialen ausgewählter Supermarktketten Waren mitgehen. Er wurde gefasst, bestraft, begann von vorn, nachdem er seine Strafe abgebüßt hatte, wurde wieder gefasst. Und landete schließlich in einer Klinik für Forensische Psychiatrie. Das Problem: Was objektiv den Tatbestand des Diebstahls erfüllte, war in den Augen des Beschuldigten sein gutes Recht gewesen. Schließlich fühlte er sich als Eigentümer der Supermarktketten: Eine Wahnvorstellung im Rahmen seiner Psychose, die seine Verantwortlichkeit für die Vergehen erheblich beeinträchtigte. Nun wird sie in einer Einrichtung des psychiatrischen Maßregelvollzugs behandelt.

Kliniken und Zentren dieser Art erfüllen zwei Funktionen: Sie schützen die Allgemeinheit vor weiteren Aktionen des Täters, und sie sollen zur Heilung von den Erkrankungen beitragen, mit denen die Taten in ursächlichem Zusammenhang stehen. Taten, für die der wiederholte Ladendiebstahl nur ein harmloses Beispiel bildet. Immer wieder protestieren Bürger, wenn in ihrer Nähe Kliniken für psychisch kranke Straftäter entstehen sollen, Schlagzeilen wie „Wir haben Angst – Keine Forensik in Wohngebieten“ oder „Opferschutz vor Täterschutz“ fokussieren den Blick auf Sexualdelikte und andere Gewalttaten.

6569 Straftäter befanden sich in Deutschland im Jahr 2010 in Einrichtungen des psychiatrischen Maßregelvollzugs. Im Schnitt dauert es sieben bis acht Jahre, bis ein Gericht ihre Entlassung beschließt. Für eine Entlassung entscheide sich das Gericht nur, wenn dem Täter von den Gutachtern eine gute „Legalprognose“ ausgestellt werde, sagte Nahlah Saimeh, Ärztliche Direktorin des LWL-Zentrums für Forensische Psychiatrie in Lippstadt, beim Hauptstadtsymposium „Psychisch kranke Straftäter – Therapie und Prognose“ der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN).

Immer wieder wird darüber diskutiert, ob starke psychische Störungen Menschen vermehrt zu Gewalttaten disponieren. Kommt beides, Grausamkeit und seelische Abnormität, nicht auffällig häufig „im Paket“ vor? Wolfgang Maier, Präsident der DGPPN, wehrt sich gegen diese Annahme. Ausnahmen sind in seinen Augen Suchterkrankungen, die vermehrt zu kriminellen Handlungen führen. „Hier sind im Frontalhirn die Handlungshemmungen beeinträchtigt.“ Eine problematische, allerdings kleine Gruppe sind zudem Patienten mit chronischen Wahnvorstellungen.

Bei der DGPPN fürchtet man, dass die Sicherungsverwahrung für eine besondere Gruppe von Straftätern Vorurteilen von der Gefährlichkeit psychisch Kranker neuen Auftrieb geben könnte. Rund 500 Personen sind nach Paragraf 66 des StGB eingesperrt. Ein Gesetz zur Reform der Sicherungsverwahrung war nötig geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht die bisherige Praxis der nachträglichen Sicherungsverwahrung moniert hatten. Mit dem Therapieunterbringungsgesetz von 2011 und dem 2012 verabschiedeten Gesetz zur Reform der Sicherungsverwahrung sollte hier Klarheit geschaffen werden. Die klassischen Voraussetzungen für eine Behandlung im psychiatrischen Maßregelvollzug sind bei diesen gefährlichen Straftätern jedoch nicht gegeben. Wären Gutachter und Gerichte zu dem Schluss gekommen, dass sie aufgrund einer psychischen Störung oder einer Abhängigkeit von Suchtmitteln in ihrer Verantwortlichkeit eingeschränkt waren, hätten sie ja nicht im Gefängnis ihre Strafe abgebüßt, sondern wären in eine Klinik gekommen. Bei der DGPPN befürchtet man allerdings, dass in Zukunft der neu ins Gesetz aufgenommene vage Begriff „psychische Störungen“ genügen könnte, um solche Täter, von denen man fürchtet, dass sie in Zukunft wieder schwere Verbrechen begehen könnten, in Maßregelvollzug zu bringen – wo sie gar nicht hingehören.

Die Hauptbefürchtung ist jedoch, dass der Begriff viele Bürger diskriminieren könnte: Unter „psychischen Störungen“ leidet einer bundesweiten Umfrage zufolge schließlich jeder Dritte.Adelheid Müller-Lissner

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