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Edward Snowden ist auf einer Videoleinwand zu sehen, er wirkt dem Publikum im Saal zurück.

© Wolfgang Kumm/dpa

Streit um Edward Snowdens Ehrendoktor: Fakultät der Uni Rostock will Ehrung einklagen

Der Rostocker Streit um eine Ehrendoktorwürde für den ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden soll jetzt vor Gericht entschieden werden. Professoren haben Klage gegen Uni und Ministerium eingereicht.

Die Philosophische Fakultät der Universität Rostock lässt nicht locker. Die von ihr vor einem gutem Jahr beschlossene Ehrendoktorwürde für Edward Snowden, der die Praktiken des US-Geheimdienstes NSA weltweit bekannt gemacht hat, will sie nun juristisch durchsetzen. Im September 2014 hatte der mecklenburgische Wissenschaftsminister Mathias Brodkorb (SPD) die Ehrung untersagt, jetzt reichte die Fakultät beim Verwaltungsgericht in Schwerin Klage gegen ihn und den Rektor der Universität, Wolfgang Schareck, ein.

"Aufklärer des 21. Jahrhunderts"

Das Hauptargument der Klage: Die wissenschaftliche Leistung Snowdens, die Brodkorb und Schareck in Abrede gestellt hatten, könne ausschließlich die Fakultät bewerten. Diese sieht ihn als "bedeutenden Aufklärer des 21. Jahrhunderts und des digitalen Zeitalters". Snowdens Enthüllungen hätten eine breite wissenschaftliche und gesellschaftliche Debatte ausgelöst. Rektor Schareck hatte das Verfahren als Rechtsaufsicht gestoppt: Snowden habe für diese Ehrung keine ausreichende wissenschaftliche Leistung vollbracht.

50 Professoren wollen das Anwaltshonorar selber zahlen

Brodkorb entschied im September 2014 im gleichen Sinne. Er erkannte zwar an, dass Snowdens Handeln "ein hohes Maß an Courage" erfordere und das Wissen über geheimdienstliche Tätigkeiten stark verändert habe. Doch obwohl dies auch auf die Wissenschaft "erhebliche Auswirkungen" habe, stellten seine Aktivitäten keine eigene wissenschaftliche Leistung dar. Die Fakultät wird rechtlich von Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) vertreten. Nach einem Bericht auf der Webseite des NDR wollen die rund 50 Professoren der Philosophischen Fakultät zunächst persönlich für die Anwaltskosten aufkommen. (mit dpa)

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