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Titelbetrug: Professorenverband will Ghostwriter vor Gericht bringen

Ghostwriter und Wissenschaftler, die sich ihre Qualifikationsarbeiten schreiben lassen, sollen mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Das fordert der Hochschulverband.

„Wissenschaftsbetrug“ soll als Tatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden – das fordert der Hochschulverband vom Gesetzgeber. Damit solle vor allem gegen „Promotionsberater“ vorgegangen werden, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes, der die Universitätsprofessoren in Deutschland vertritt. „Ghostwriter bringen die akademischen Grade und die Hochschulen, die sie verleihen, in Verruf“, erklärte Verbandspräsident Bernhard Kempen. Das gehe zu Lasten der „großen Mehrzahl der Akademiker, die ihre akademischen Grade rechtmäßig durch Leistung erworben haben“.

Konkret sieht der Gesetzesvorschlag des Hochschulverbandes vor, sowohl Ghostwriter als auch die Wissenschaftler, die von Ghostwritern verfasste Qualifikationsarbeiten als eigene ausgeben, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe zu bestrafen. Gegenüber gewerblichen Promotionsberatern sei die Wissenschaft „weitgehend machtlos“, begründete Kempen den Vorstoß. Die bisherigen Maßnahmen der Unis wie eine eidesstattliche Erklärung oder stärkere Betreuung der Doktoranden reichten nicht aus, um Ghostwritern das Handwerk zu legen. Wissenschaftsbetrug sei aber „kein Kavaliersdelikt, sondern kriminell“.

In dem Gesetzesvorschlag werden Plagiate nicht erwähnt. Diese aufzuspüren und zu ahnden, „müsse auch in Zukunft die Scientific Community leisten“, heißt es in der Erklärung.

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