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Gutheil

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TU Berlin: Kanzlerin unter Druck

Wie geht es weiter mit Präsident und Kanzlerin der TU Berlin, die durch Ermittlungen des Rechnungshofes unter Druck geraten sind? Jetzt soll es offenbar erste Konsequenzen geben.

Laut einem internen Vermerk der Wissenschaftssenatsverwaltung, der dem Tagesspiegel vorliegt, soll die vom Landesrechnungshof überprüfte Anhebung der Bezüge von Kanzlerin Ulrike Gutheil rückgängig gemacht werden. Gutheil soll aber vorerst Kanzlerin bleiben.

Wie berichtet, prüft der Landesrechnungshof eine Umwandlung von Gutheils Beamtenstatus in ein „öffentlich-rechtliches Auftragsverhältnis“ Anfang des letzten Jahres. Mit der Umwandlung verbesserte sich Gutheil um mehrere Besoldungsstufen. TU-Präsident Kurt Kutzler wollte so offenbar verhindern, dass die Kanzlerin von einem anderen Forschungsinstitut abgeworben wird, und hatte ihr im Rahmen des neuen Anstellungsstatus ein vergleichbares Angebot zu dem der Konkurrenz gemacht.

Wegen der Ermittlungen hatte Wissenschaftssenator Zöllner vor kurzem eine turnusgemäße Verlängerung der Amtszeit von Kutzler um ein Jahr abgelehnt und ihn vorerst nur bis Ende September im Amt belassen. Der Präsident ist zwar bis 2010 gewählt, der Senator muss aber wegen Kutzlers Alter – der Präsident wird 67 – die Amtszeit jährlich verlängern. Gutheil amtiert seit 2004, als Kanzlerin organisiert sie die Verwaltung der Uni.

In dem schriftlichen Vermerk, der am Montag von der Wissenschaftsverwaltung verfasst wurde, heißt es, eine „fristlose Kündigung des ÖRAV“ (des öffentlich-rechtlichen Auftragsverhältnisses, die Red.) der Kanzlerin sei vorbereitet. Ein entsprechendes Schreiben liege den Anwälten von Gutheil bereits „zur Stellungnahme vor“. Diese hätten bis Donnerstag Zeit, sich zu äußern. „Sollte eine Kündigung ausgesprochen werden“, heißt es weiter in dem Vermerk, würde Gutheil in ihr altes Beamtenverhältnis mit dem alten Gehalt zurückfallen. Sie würde „somit vorerst die Funktion als Kanzlerin in diesem Beamtenverhältnis mit der gesetzlich vorgesehenen Bezahlung weiterhin wahrnehmen“, heißt es.

Der Rechnungshof prüft auch angebliche Begünstigungen Gutheils bei ihrem Mietverhältnis. Die Kanzlerin wohnt in einem TU-Gebäude, dessen Miete vom Bezirksamt Mitte festgelegt ist. Zu diesem Thema sagt der Vermerk nichts aus. Gutheil und Kutzler haben Disziplinarverfahren gegen sich angestrengt, um die Vorwürfe zu klären.

Hinter den Kulissen wird unterdessen heftig gerungen, wer für das Disziplinarverfahren gegen Gutheil zuständig ist und etwaige Konsequenzen ausführt. Die Senatsverwaltung bekräftigt in dem Vermerk, dass das Aufgabe des ersten Vizepräsidenten der TU, Jörg Steinbach, bleibe. Er vertrete in dieser Sache Kutzler, der als befangen gilt. „Es bleibt dabei, dass Herr Steinbach eine umfassende Weisung der Senatsverwaltung erhalten hat, in der Angelegenheit als Dienstbehörde für die Kanzlerin und ebenso als Disziplinarvorgesetzter (...) tätig zu werden“, heißt es. Laut des Vermerks hatten die Anwälte von Gutheil einen Befangenheitsantrag gegen Steinbach angekündigt.

Auch einen Wunsch des TU-Kuratoriums, den Fall anstelle Steinbachs zu regeln, hat die Senatsverwaltung demnach abgewiesen. Das Kuratorium – dem auch Senator Zöllner kraft seines Amtes angehört – fungiert als eine Art Aufsichtsrat über das Präsidium. Die Zuständigkeit Steinbachs, in dem Fall Kutzler zu vertreten, „kann ihm auch nicht durch ein Ansichziehen der Angelegenheit durch das Kuratorium entzogen werden“, steht in dem Vermerk.

Der Kuratoriumsvorsitzende Manfred Gentz bestätigte, er habe darum gebeten, dass eine neutrale Person das Disziplinarverfahren leite. „In persönlicher Hinsicht ist es derzeit für alle Beteiligten eine unheimlich schwierige Situation.“ Er setze sich „mit Nachdruck“ dafür ein, dass „die Betroffenen in einem fairen Verfahren mit rechtsstaatlichen Mitteln behandelt werden“. Die Vorwürfe müssten so schnell wie möglich aufgeklärt werden. Der Rechtsanwalt von Kanzlerin Gutheil, Matthias Dombert, sagte im Namen seiner Mandantin, bei dem Vorgang werde „eine Rechtsfrage instrumentalisiert. Wenn es wirklich darum gehen sollte, mögliche – von mir bestrittene – Fehler aufzuklären, hätte man Wege finden können, um dies im Interesse von Universitätspräsident und Kanzlerin schonender zu tun.“ Tilmann Warnecke

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