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Kolumnist George Turner.

© Mike Wolff

Turners Thesen: Den Hochschulen ist einfach zu helfen

Die Hochschulen sind unterfinanziert, der Bund hat das Geld, um ihnen zu helfen. Aber es hakt an der überfälligen Grundgesetzänderung. Dabei liegt eine einfache Lösung auf der Hand, meint unser Kolumnist George Turner.

Der Bund verfügt über hinreichend Mittel, die nach allen politischen Bekundungen zur Unterstützung der Hochschulen gedacht sind. Die Länder möchten das Geld gern ohne Zweckbindung einstreichen. Das wäre ein schwerer Fehler zulasten der Hochschulen, die unter einer Überlast ächzen.

Derzeitig gilt, dass der Bund „Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung“, und solche „der Wissenschaft an Hochschulen“ fördern kann (Art. 91 b GG). Von dieser Kompetenz wurde schon kurz nach deren Verabschiedung in mehreren Sonderprogrammen Gebrauch gemacht (Exzellenzinitiative, Hochschulpakt, Qualitätspakt Lehre, Forschungspakt). Die Formulierung des Art. 91 b GG erlaubt nur befristete Hilfen („Vorhaben“) und keine dauerhafte Beteiligung des Bundes an der Grundfinanzierung der Hochschulen. Nach Art. 105 b darf der Bund Zuwendungen an die Länder nur gewähren, soweit er die Gesetzgebungskompetenz hat (Kooperationsverbot).

Noch gegen Ende der letzten Legislaturperiode legte die CDU/FDP-geführte Bundesregierung eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Art. 91 b GG vor. Diese scheiterte jedoch am Widerstand der SPD-Opposition, die auch eine stärkere Bundesfinanzierung für die – bisher allein den Ländern vorbehaltenen – Schulen forderte. Im Bundestagswahlkampf 2013 haben sich alle Parteien für eine Aufhebung des Kooperationsverbots ausgesprochen. Umso größer war die Enttäuschung, dass die Koalitionsvereinbarung vom November 2013 das Thema Föderalismusreform vollständig ausklammert. Zwar werden dort verstärkte Bundesinvestitionen in Bildung und Wissenschaft angekündigt, ausdrücklich auch in die Grundfinanzierung der Hochschulen. Unklar bleibt aber, wie dies ohne Verfassungsänderung bewerkstelligt werden soll.

Zur Lösung der geschilderten Problematik würde es genügen, den Artikel 91 b von seiner komplizierten Differenzierung zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu befreien, indem es nur heißt, „Bund und Länder wirken bei der Förderung von Hochschulen und sonstigen Einrichtungen der Wissenschaft zusammen“. So einfach geht das – wenn man will.

Wer mit dem Autor diskutieren möchte, kann ihm eine E-Mail schicken: george.turner@t-online.de

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