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Proteste von Bauern am 15. Januar 2014 in Berlin.

© Imago/Marius Schwarz

Tagesspiegel Plus

Von „Klimaklebern“ zu Bauernprotesten: Wie weit darf Widerstand in einer Demokratie gehen?

Die „Klimakleber“ kleben nicht mehr, dafür blockierten zuletzt wütende Bauern die Straßen. Wo verläuft die feine Linie zwischen Protest und Gewalt? Juristen geben eine nicht ganz so einfache Antwort darauf.

Das war’s also. Am 26. Januar 2022 klebten sich zum ersten Mal Aktivisten der „Letzten Generation“ in Berlin auf die Straße, um für eine radikalere Klimapolitik zu werben. Am 29. Januar 2024, rund zwei Jahre und eine polarisierte Debatte später, erklärte die Initiative, dass sie auf solche Aktionen in Zukunft verzichten will.

Die Außenwahrnehmung stimmt nicht – so drückte es eine Sprecherin der Gruppe in etwa aus. Vielen Menschen war der Protest anscheinend zu radikal. Wirklich gewaltfrei sei das eben nicht, lautet der häufig geäußerte Vorwurf. Wer Straßen blockiert und Menschen damit ihre Bewegungsfreiheit nimmt, begehe schließlich eine Straftat.

Tausende Verfahren wegen Nötigung sind allein bei der Berliner Justiz gegen Mitglieder der „Letzten Generation“ anhängig, viele von ihnen wurden bereits verurteilt. Und Nötigung – da ist das Strafgesetzbuch scheinbar eindeutig – liegt dann vor, wenn jemand mit Gewalt oder Drohungen unter Zwang gesetzt wird.

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