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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat sich nun offen für einen erneuten Anlauf noch in dieser Wahlperiode gezeigt.

© picture alliance/dpa/Oliver Berg

„Rechtssicherheit für alle Beteiligten“: Buschmann befürwortet neuen Anlauf für Gesetz zur Sterbehilfe

Kommt in Deutschland doch noch eine gesetzliche Regelung für begleitete Suizide? Der Bundesjustizminister würde es begrüßen, wenn dies noch in dieser Legislatur geklärt würde.

Mitte vergangenen Jahres war im Bundestag der Versuch gescheitert, fraktionsübergreifend zu einer gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe zu kommen. Zwei Entwürfe für einen gesetzlichen Rahmen mit Bedingungen und Voraussetzungen für die Sterbehilfe bekamen keine Mehrheit. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat sich nun offen für einen erneuten Anlauf noch in dieser Wahlperiode gezeigt.

„Ich fände es gut, wenn es zu einem Ergebnis in dieser Legislaturperiode käme“, sagte Buschmann dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Die Bundesregierung lasse hier aber, wie bei komplexen medizinethischen Fragen üblich, dem Parlament den Vortritt. Am wichtigsten sei, „dass die Lösung gut ist, denn es geht hier um eines der höchsten Rechtsgüter, nämlich das menschliche Leben“.

Ältere, Kranke oder anders Pflegebedürftige sollten nicht über Sterbehilfe nachdenken, weil sie sich als Zumutung für ihre Mitmenschen empfinden oder diesen Eindruck vermittelt bekommen.

Marco Buschmann, Bundesjustizminister (FDP)

Das Bundesverfassungsgericht habe zurecht betont, dass Menschen das Recht haben müssten, selber über ihr Lebensende zu entscheiden, sagte der Justizminister.

„Gleichzeitig muss verhindert werden, dass Menschen diese Entscheidung vorschnell treffen und dass auf sie Druck ausgeübt werden kann, zu einer solchen Lösung zu greifen. Ältere, Kranke oder anders Pflegebedürftige sollten nicht über Sterbehilfe nachdenken, weil sie sich als Zumutung für ihre Mitmenschen empfinden oder diesen Eindruck vermittelt bekommen“, sagte Buschmann. „Wir brauchen hier eine hinreichend klare gesetzliche Regelung, die Rechtssicherheit für alle Beteiligten bringt.“

Unterstützung für Buschmann von Patientenschützer Brysch

Hintergrund der Initiativen aus dem Bundestag Mitte 2023 war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe im Strafgesetzbuch 2020 gekippt hatte, weil es das Recht auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. Dabei hat geschäftsmäßig nichts mit Geld zu tun, sondern meint auf Wiederholung angelegt. Im Oktober 2023 nahm eine fraktionsübergreifende Gruppe im Bundestag das Thema Sterbehilfe dann wieder auf. 

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, pflichtete Buschmann bei. „Eine Sterbehilferegelung kann sinnvoll sein“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Er forderte, „das Handeln des einzelnen Sterbehelfers strafrechtlich direkt in den Blick zu nehmen“.

Dieser habe „zweifelsfrei sicherzustellen, dass der Suizid selbstbestimmt gewünscht wird und die Entscheidung ohne Einfluss sowie ohne Druck seitens Dritter zustande kommt“.

Um die Autonomie der Sterbewilligen zu wahren, müsse auch die gewerbsmäßige, auf Gewinn ausgerichtete Förderung der Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe gestellt werden, sagte er der Agentur KNA weiter.

Nach dem Urteil aus Karlsruhe dürfen Sterbehilfeorganisationen wieder Suizidbeihilfe anbieten; die Zahl der begleiteten Suizide ist zuletzt deutlich angestiegen.

Sterbehelfer haben 2023 in Deutschland deutlich mehr Menschen beim Suizid unterstützt als in den Jahren zuvor. Wie die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) Ende Februar in Berlin mitteilte, fanden 2023 insgesamt 419 ärztliche Freitodbegleitungen für DGHS-Mitglieder statt. Im Jahr zuvor waren es 229, im Jahr 2021 lediglich 120 Fälle.

Die DGHS begleitet Menschen nur unter bestimmten Voraussetzungen beim Suizid: Dazu zählen eine mindestens sechsmonatige Mitgliedschaft in der Organisation sowie jeweils ein Gespräch mit Juristen und Ärzten. (lem)

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