zum Hauptinhalt

© IMAGO/Schoening

Elfjährige in der Videochat-Falle: Verurteilter Sextäter soll Schülerin missbraucht haben – Prozess in Berlin

Wegen Missbrauchs saß Wolfgang B. in Haft, nach seiner Entlassung hatten ihn Sozialarbeiter und Polizei im Blick. Dennoch verging er sich an einem Mädchen und drohte ihr.

Ein Sozialarbeiter hörte zufällig eine sehr kindlich wirkende Stimme, als er im Innenhof eines Wohnprojektes stand. Die Stimme kam aus der Wohnung von Wolfgang B., der bei geöffnetem Fenster telefonierte. „Er fragte, ob die Creme toll wäre, das Kind antwortete kurz“, schilderte der Sozialarbeiter am Mittwoch zu Beginn des Prozesses gegen B. vor dem Berliner Landgericht.

Der 61-Jährige beschäftigt die Justiz seit vielen Jahren. Zuletzt verbüßte er eine Strafe von mehr als sechs Jahren wegen sexuellen Missbrauchs. Er stand für fünf Jahre unter Führungsaufsicht, als er am 26. September 2022 aus der JVA Düsseldorf entlassen wurde. Zu den Weisungen gehörte ein Kontaktverbot zu Kindern und Jugendlichen.

Sozialarbeiter und Polizisten hatten Wolfgang B. im Blick

Wolfgang B. ging nach Berlin. Die Straffälligenhilfe half ihm bei der Wohnungssuche. Sozialarbeiter und ein Bewährungshelfer kümmerten sich um ihn. Auch Polizeibeamte, zuständig für rückfallgefährdete Sexualstraftäter, hatten ihn im Blick. B. habe sich immer freundlich und kooperativ gezeigt, sagten sie nun im Prozess.

Ein halbes Jahr nach seiner letzten Haftentlassung soll B. über eine Online-Spieleplattform Kontakt zu einem elfjährigen Mädchen aufgenommen haben. Zwischen April und Juli 2023 hätten sie immer wieder telefoniert. 76 Video- und Sprachanrufe seien es gewesen, heißt es in der Anklage. B. habe das Mädchen veranlasst, vor der Kamera nackt zu tanzen, zu duschen, bestimmte Posen einzunehmen. In 15 Fällen habe er Videoaufnahmen mit kinderpornografischen Inhalten hergestellt.

Seit Ende November 2023 sitzt B. in Untersuchungshaft. Die Anklage lautet auf sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt, Herstellung von Kinderpornografie und Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht. Ihm droht neben einer Verurteilung zu einer Haftstrafe auch die Anordnung der anschließenden Sicherungsverwahrung.

Schweigend hörte er die Anklage. Der Verteidiger sagt, sein Mandant „möchte sich nicht zu den Vorwürfen äußern“. Behäbig wirkte der Angeklagte. Ein starker Raucher sei B. und habe meistens in seiner Wohnung gesessen, schilderte ein 30-jähriger Sozialarbeiter. Schwerhörig sei der Mann – „er war laut und hat viel telefoniert“.

Der Angeklagte soll dem Mädchen gedroht haben

Mitte Juli vorigen Jahres hörten Sozialarbeiter zufällig das Telefonat. Kurz darauf durchsuchten Polizisten die Wohnung des Verdächtigen. Sie fanden Videoaufnahmen, die eindeutig waren. „Oben rechts im Fenster ist er klein zu sehen“, beschrieb ein Ermittler. Schwarze Kopfhörer, goldene Kette, Tattoo – „eindeutig zu erkennen“.

Die Schülerin wurde ausfindig gemacht. „Erst verneinte sie, weinte dann und bestätigte den Kontakt“, so ein Polizist. Die Elfjährige habe berichtet, ihr seien Sach- und Geldgeschenke versprochen worden. Der Mann habe auch gedroht – „er würde ihrer Familie etwas antun“. Der Prozess geht am Freitag weiter.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
false
showPaywallPiano:
false