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Der Plenarsaal des Bundestags - bald in anderer Zusammensetzung?

© Foto: IMAGO/Christian Spicker

Exklusiv

Ampel-Koalition will neu prüfen: Bundestag erwägt größere Wahlwiederholung in Berlin als geplant

Die Einschätzung des Berliner Verfassungsgerichts zu Wahlpannen in der Hauptstadt wirkt sich auch auf den Bundestag aus: Die Ampel-Koalition überdenkt ihre Pläne.

Die Ampel-Koalition auf Bundesebene prüft, ob auch die Bundestagswahl in Berlin in größerem Umfang als bisher geplant wiederholt werden muss. Die Entscheidung über die Wahlwiederholung sollte am Donnerstag im Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages getroffen werden, soll nach der Stellungnahme des Berliner Verfassungsgerichtshofes nun aber vertagt werden. Das sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Fechner dem Tagesspiegel am Mittwoch.

„Wir werden das morgen nicht entscheiden“, sagte Fechner an. „Der Berliner Landesverfassungsgerichtshof hat Punkte zum Sachverhalt vorgetragen, die auch uns neu waren. Wir werden darüber beraten und deshalb morgen nicht entscheiden, sondern erst Mitte Oktober.“

Bisher wollten SPD, Grüne und FDP die Bundestagswahl in rund 400 von ungefähr 2300 Stimmbezirken in Berlin wiederholen lassen. Darauf hatten sich die die Obleute der drei Koalitionsfraktionen im Wahlprüfungsausschuss im Sommer verständigt. Dies würde bedeuten, dass in etwa 17 Prozent aller Wahllokale in Berlin die Wählerinnen und Wähler erneut über die Zusammensetzung des Bundestages entscheiden müssen.

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Wahlkreise waren am stärksten von Pannen betroffen

Die Ausschuss-Mehrheit wollte sich damit auf jene Stimmbezirke konzentrieren, in denen gravierende Pannen sicher nachgewiesen sind. Der Schwerpunkt derjenigen Wahllokale, die konkret betroffen sind, liegt in den sechs Wahlkreisen Reinickendorf, Mitte, Pankow, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg.

Die Wahlprüfungsverfahren für die Bundestagswahl einerseits und die Berliner Abgeordnetenhauswahl sowie die Wahlen zu den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen andererseits laufen getrennt. Während im Fall des Bundestags ein Wahlprüfungsausschuss des Parlaments entscheidet, obliegt die Beurteilung der Wahlpannen auf Landesebene dem Berliner Verfassungsgerichtshof. Allerdings hatte die Ampel-Koalition im Sommer schon deutlich gemacht, dass sie bei ihrer endgültigen Entscheidung zur Bundestagswahl auch die Hinweise des Berliner Gerichts berücksichtigen will.

Komplett-Wiederholung könnte massive Folgen haben

Der Bundeswahlleiter Georg Thiel hatte schon zuvor gefordert, dass die Bundestagswahl in Berlin in der Hälfte der Wahlkreise wiederholt werden solle. Dem war die Ampel-Koalition nicht gefolgt, sondern hatte sich nach Vorgaben der Bundestagsverwaltung für eine Wiederholung in besonders schwer von Fehlern getroffenen Stimmbezirken entschieden. Sollte nun - analog zur Vor-Entscheidung der Berliner Richter - auch eine komplette Wiederholungswahl zur Debatte stehen, könnte das massive Auswirkungen auf den Deutschen Bundestag haben: Die Linkspartei hat zwei ihrer drei Direktmandate in Berlin geholt und könnte dann aus dem Bundestag fliegen. Für die Komplettwiederholung hatte sich bereits die CDU ausgesprochen.

Am Mittwoch hatte der Verfassungsgerichtshof in einer mündlichen Verhandlung seine vorläufige Einschätzung bekanntgegeben, nach der Abgeordnetenhaus und Bezirksparlamente womöglich komplett neu gewählt werden müssten.

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