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Wie mache ich am besten mein Kreuzchen?

© Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Anleitung zur Wahl: Man darf auch mit Herzen wählen

Muss der Wähler unbedingt ein Kreuz machen? Was bedeuten Erst- und Zweitstimme? Verwählt – was tun? Wo ist das Wahllokal? Ein Leitfaden zur Wahl.

Das müssen sie mitbringen

Die Wahlunterlagen wurden schon vor vielen Monaten an jeden Wahlberechtigten geschickt. Vor Aufbruch ins Wahllokal geht bei vielen deshalb zu Hause das große Suchen nach dem Wahlberechtigungsschein los. Doch keine Sorge: Man kann auch ohne ihn wählen. Wichtiger ist der Ausweis: Ohne Personalausweis oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis darf niemand an die Urne. Also: auf jeden Fall mitbringen! Das richtige Wahllokal findet man ohne Wahlschein auch auf der Website der Landeswahlleiterin: www.berlin-wahlen.de oder telefonisch unter 030/90212000. Das Beratungstelefon ist am Sonntag genau so lange geöffnet wie die Wahllokale und beantwortet auch Fragen nach Barrierefreiheit und nach eventuell unklaren Formalitäten.

Dann müssen Sie kommen

Frühaufsteher können schon morgens ab acht Uhr im Wahllokal ihre Kreuzchen machen. Geöffnet sind die Wahllokale bis 18 Uhr, man kann also auch gemütlich frühstücken und nachmittags dort vorbeischlendern. Doch gehen Sie nicht zu knapp los: Zeitgleich zur Wahl findet nämlich auch der Berlin-Marathon statt.

So kommen Sie hin

Die Marthonstrecke durchschneidet 30 Stimmbezirke in Berlin. Das führt dazu, dass theoretisch etwa 22.000 Wahlberechtigte die Strecke der Läufer kreuzen. Damit jeder trotzdem zu seinem Wahllokal gelangen kann, haben die betroffenen Anwohner mit ihren Wahlunterlagen eine Karte erhalten. Darauf sind die Stellen eingezeichnet, an denen Ordner bei der Überquerung der Strecke helfen. 32 Ordner sind dafür abgestellt. Bei einer Lücke in den Läufermassen lassen die Ordner Passanten aber auch zwischen den Übergangspunkten die Straße queren. Sonst bieten sich nahegelegene U-Bahnhöfe an, um im Untergrund die Straßenseite zu wechseln. Menschen mit eingeschränkter Mobilität sollten noch mehr Zeit als sonst für den Weg zum Wahllokal einplanen.

Drei Stimmen haben Sie

Bundesweit stehen jedem Wahlberechtigten zwei Stimmen zu: die Erststimme und die Zweitstimme. Die Erststimme stellt sicher, dass jede Region einen Vertreter in den Bundestag schicken kann: Mit Kreuz Nummer eins wählt man den Direktkandidaten für seinen Wahlkreis, also einen Politiker. Dem Kandidaten, der die meisten Erststimmen der Wähler seines Wahlkreises auf sich vereint, steht ein Sitz im Bundestag zu. Dabei ist es egal, ob seine Partei es bei der Wahl über die Fünfprozenthürde schafft, er muss nicht einmal von einer Partei aufgestellt worden sein. In Berlin treten zehn solcher unabhängigen Bewerber zur Wahl an. Es stehen in den Wahlkreisen unterschiedlich viele Kandidaten zur Wahl, in Berlin sind es zwischen acht (Charlottenburg-Wilmersdorf) und 18 (Neukölln).

Kreuzchen Nummer zwei: Die Zweitstimme. Sie entscheidet darüber, ob und wie stark eine Partei in den Bundestag einzieht. Fünf Prozent der Stimmen braucht eine Partei für den Einzug in den deutschen Bundestag. 24 Parteien treten in diesem Jahr in Berlin an, stehen also mit der Zweitstimme zur Wahl. Sechs von ihnen wird der Einzug in den Bundestag vorhergesagt: CDU/CSU, SPD,  Grünen, FDP, Linke und AfD. Das heißt aber nicht, dass Stimmen an Kleinstparteien grundsätzlich verschenkt sind, wenn sie es nicht über die Fünfprozenthürde schaffen: Schon wenn eine Partei nur 0,5 Prozent erreicht, bekommt sie dafür vom Bund 85 Cent pro Stimme. Vom so eingenommenen Geld kann die Partei danach Aktionen oder den nächsten Wahlkampf finanzieren.

Kreuz Nummer drei auf einem separaten Abstimmungsschein gibt es nur in Berlin: Berliner Wahlberechtigte, die länger als seit dem 24. Juli hier wohnen, dürfen zusätzlich über die Offenhaltung des Flughafens Tegel abstimmen.

So stimmen Sie ab

Der Wahlvorstand gleicht die Personalien Personalien eines Wählers mit dem Wahlverzeichnis ab, damit auch niemand doppelt wählen kann. Dann bekommt man den Stimmzettel ausgehändigt und darf in die nächste freie Wahlkabine. Damit die Wahl auf dem Zettel gültig ist, müssen einige Kriterien eingehalten werden: Nur je ein Kreuz pro Erst- und Zweitstimme ist erlaubt. Wer sich verwählt hat, sollte nichts durchstreichen oder wilde Pfeile machen, er kann sich einfach vom Wahlvorstand einen neuen Wahlzettel geben lassen, der alte wird sofort zerrissen. Ob man aber wirklich ein Kreuz macht oder doch ein Herz malt, ist egal – Fragezeichen sind aber nicht erlaubt, der Wählerwille muss für die Wahlhelfer eindeutig erkennbar sein. Unterschriften oder Kritzeleien machen den Wahlzettel ebenfalls ungültig. Der Wahlschein ist auch gültig, wenn entweder nur die Erst- oder die Zweitstimme vergeben wurde. Anschließend kann man den Zettel unter Aufsicht des Wahlvorstandes in die Urne werfen und das Wahllokal verlassen.

So verfolgen Sie die Entscheidung

Ab 18 Uhr beginnt die Auszählung und die ersten Prognosen der Meinungsforscher werden veröffentlicht. Die ersten Ergebnisse kommen um 19.20 Uhr, das vorläufig amtliche Ergebnis bekommen aber nur Politikfans mit Ausdauer mit: Bei der letzten Wahl standen die Zahlen erst am Montagmorgen um 3:15 Uhr fest. Das endgültige Ergebnis wird erst einige Tage nach der Wahl vom Bundeswahlausschuss festgestellt.

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