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Tagesspiegel Plus Exklusiv

„Auffällig ungleiche Verteilung“: Gericht beanstandet Losverfahren für Siebtklässler an zwei Berliner Oberschulen

Nach erfolgreichen Klagen müssen Auswahlverfahren teilweise wiederholt werden. Das Losverfahren sei im Schulgesetz nicht eindeutig geregelt, kritisiert eine Grünen-Bildungspolitikerin.

Das Schulamt Friedrichshain-Kreuzberg muss das Losverfahren für die Siebtklässler an zwei Oberschulen teilweise wiederholen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am Montag und Dienstag in zwei verschiedenen Beschlüssen entschieden. Das Gericht konstatierte in einem der beiden Fälle einer Gemeinschaftsschule eine „auffällig ungleiche Verteilung der gezogenen Lose zwischen Bewerberkindern mit besserer und mit schlechterer Durchschnittsnote“. Der Beschluss liegt dem Tagesspiegel exklusiv vor.

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