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André Schmitz gab seinen Posten als Kulturstaatssekretär im Berliner Senat Anfang dieser Woche auf.

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Wie Steuersünder bestraft werden: Bei Steuerhinterziehung ist vieles möglich - von Sonderzinsen bis zu Gefängnis

Politiker von CDU und Grünen glauben, dass Kulturstaatssekretär André Schmitz mild bestraft worden ist. Doch einheitlich geregelt ist bei Steuerbetrug nur die Nachzahlung, aber nicht die Strafe.

Tief gefallen ist André Schmitz nach der Enthüllung seines Steuerbetruges zweifellos. Aber ist er auch allzu billig davongekommen? Die Frage haben sowohl Grünen-Fraktionschefin Ramona Pop als auch CDU-Landesvize Michael Braun aufgeworfen: Pop hatte von einem möglichen „Promi-Bonus“ gesprochen, Braun die Konsequenzen als „in Anbetracht der Sache sehr gering“ bezeichnet.

Die Antwort beginnt mit einem Blick aufs Ausmaß der Verfehlung: Schmitz hatte rund 20 000 Euro hinterzogen, die als Steuern auf den Ertrag seiner in der Schweiz angelegten Erbschaft von 425 000 Euro fällig gewesen wären. Angesichts von 25 Prozent Abgeltungsteuer (vor deren Einführung 2009 dürfte Schmitz’ Steuersatz etwas höher gelegen haben) geht es um etwa 80 000 Euro Zinsen, die die Erbschaft vielleicht binnen drei, vier Jahren abgeworfen hat. Da sich Schmitz nicht selbst angezeigt hatte, sondern erwischt wurde, kam ein Strafverfahren in Gang, das gegen Zahlung einer Geldauflage von 5000 Euro eingestellt wurde.

Wolfgang Wawro, Sprecher des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg, weiß von einem anderen Fall, in dem jemand ebenfalls rund 20 000 Euro hinterzogen hatte und neben der Nachzahlung auch 20 000 Euro Geldauflage aufgebrummt bekam. Es habe sich dabei nicht um einen Prominenten gehandelt, allerdings um einen wegen eines anderen Delikts Vorbestraften, der sich vielleicht einen weiteren Eintrag im Führungszeugnis ersparen wollte. Ihr Promi-Status wiederum könne Betroffene motivieren, auch relativ hohe Geldauflagen zu akzeptieren. Denn die sichern ihnen die Diskretion, die mit dem sonst fälligen Gerichtsverfahren dahin wäre. Wawro warnt aber vor Verallgemeinerungen: Jeder Richter entscheide autonom, und neben dem Beschuldigten müsse ja auch die Staatsanwaltschaft solchen Deals zustimmen.

Nach Auskunft von Thomas Eigenthaler, Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft, müssen überführte Steuersünder zunächst den Betrag mit sechs Prozent Zinsen pro Jahr ab dem 15. Monat nachzahlen. Ab 50 000 Euro komme ein einmaliger Sonderzins von fünf Prozent der hinterzogenen Summe obendrauf, sofern sich der Betreffende selbst angezeigt habe. Ansonsten stehe das Strafverfahren an. Das habe für Schmitz mit der Einstellung gegen die Geldauflage einen Mittelweg zwischen dem Sonderzins und einer Bestrafung genommen.

Als einzige bundesweit verbindliche Grenze existiert die eine Million hinterzogener Steuern, von der an laut einem BGH-Urteil eine Haftstrafe ohne Bewährung fällig wird. Dieser Punkt wird im Verfahren gegen FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß interessant. Gegen den ist der Fall Schmitz nach allem, was man bisher weiß, eine kleine Nummer.

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