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Gläubige besuchen am Palmsonntag die Kirche St. Afra in Berlin-Mitte.

© REUTERS/Michele Tantussi

„Starker Eingriff in die Religionsfreiheit“: Berliner Gemeinde klagt gegen Verbot von Gottesdienst

Die konservative katholische Gemeinschaft „Institut St. Philipp Neri“ klagt gegen das Gottesdienstverbot in Berlin. Im Erzbistum Berlin sieht man das kritisch.

Wo der Gesundbrunnen an den Mauerpark grenzt, steht die Kirche St. Afra. Seit 2006 ist in der Graunstraße das „Institut St. Philipp Neri“ zu Hause: Eine konservative katholische Gemeinschaft, die ihre Sonntagsmessen bis heute auf Latein feiert. Der Priester zelebriert mit dem Rücken zur Gemeinde, ganz so, wie es vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil in der katholischen Kirche üblich war.

Nun sorgt die Gemeinschaft sogar bundesweit für Aufsehen: Denn als einzige Berliner Gemeinde klagt sie gegen das derzeit geltende Verbot der Gottesdienste. „Wir halten das völlige Verbot von Gottesdiensten speziell an Ostern für unverhältnismäßig“, sagt Probst Gerald Goesche, der Leiter des Instituts. „Das ist ein starker Eingriff in die Religionsfreiheit, zu der der öffentliche Gottesdienst notwendigerweise auch gehört.“

Bis vor einigen Wochen habe in Berlin ja noch die Regel gegolten, wonach maximal 50 Personen zu einem Gottesdienst gedurft hätten.

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„Wir hatten die Regel damals ganz genau umgesetzt“, sagt Goesche. Die Menschen hätten auf markierten Plätzen mit 1,5 Meter Abstand in der Kirche gesessen, zudem habe man von allen Gottesdienstbesuchern die Adressdaten aufgeschrieben. „Wir wollen nun prüfen lassen, ob das an Ostern wieder möglich ist.“

Besucher sitzen mit Sicherheitsabstand: Blick in die Kirche St. Afra in Berlin-Mitte.
Besucher sitzen mit Sicherheitsabstand: Blick in die Kirche St. Afra in Berlin-Mitte.

© REUTERS/Michele Tantussi

Der Propst betonte, dass man sich vor Infektionen mit dem Covid-19-Virus schützen müsse. Auch unter den Gläubigen gebe es die Furcht vor Ansteckung. Deshalb seien Vorsichtsmaßnahmen wichtig. „Es muss jedoch einen Mittelweg geben zwischen einem totalen Verbot und einer kompletten Freigabe.“

Derzeit jedenfalls ist in Berlin nur das stille Gebet in einer Kirche erlaubt. In der Graunstraße ist die Kirche dafür geöffnet. Bei Interesse können Besucher einzeln die Kommunion empfangen oder nach telefonischer Voranmeldung zur Beichte kommen.

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Weil das „Institut St. Philipp Neri“ eine „Gemeinschaft päpstlichen Rechts“ ist, untersteht es nicht dem Erzbistum Berlin. Dort sieht man das Verhalten der Gemeinschaft kritisch.

„Das Erzbistum Berlin hat frühzeitig Verantwortung übernommen und – zum Teil schmerzliche – Maßnahmen ergriffen, um zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 beizutragen“, sagte Sprecher Stefan Förner dieser Zeitung. „Wir haben Veranstaltungen, Erstkommunion- und Firm-Vorbereitung und vor allem Gottesdienste in ihrer üblichen öffentlichen Form abgesagt.“

Das sei – gerade auch in den Kar- und Ostertagen – ein „beispielloser Einschnitt in das religiöse Leben“ vieler Gläubiger. „Wir halten daran fest, dass diese Entscheidung richtig war und ist“, sagt Förner. Zudem gebe es in den Gemeinde viele kreative Ideen für alternative geistliche Angebote: Die Bandbreite reiche von gestreamten Gottesdiensten bis zu zeitgleichen, gemeinsamen Gebeten. (mit dpa)

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