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Menschen flanieren am 2. Adventsonntag, an einem verkaufsoffener Sonntag, über die Friedrichstrasse in Berlin.

© imago images/Emmanuele Contini

Keine verkaufsoffene Sonntage mehr?: Berlins Einzelhändler bangen ums Weihnachtsgeschäft

Bisher durften Berlins Ladengeschäfte an zwei von vier Adventssonntagen öffnen. Das dürfte sich in diesem Jahr ändern.

Berlins stationäre Einzelhändler müssen mit empfindlichen Umsatzausfällen in der für sie wichtigen Weihnachtszeit rechnen. Anders als in vergangenen Jahren hat der Berliner Senat nämlich bisher keine verkaufsoffenen Sonntage im Advent genehmigt.

Laut Handelsverband Berlin-Brandenburg (HBB) hatten die meisten Geschäfte dann jeweils von 13 bis 18 Uhr geöffnet, – auch wenn bis 20 Uhr erlaubt gewesen wäre. Erfahrungsgemäß können Händler in dieser deutlich reduzierten Ladenöffnungszeit den Umsatz eines vollen Tages machen, berichtet HBB-Hauptgeschäftsführer Nils Busch-Petersen. Er wirft der Verwaltung vor, dass sie sich von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in Geiselhaft nehmen lässt, obwohl diese lediglich knapp zehn Prozent der Mitarbeitenden vertrete.

120
So viele Prozent Lohnaufschlag zahlen Händler an Sonntagen.

Seit mindestens 2006 habe der Handel keine Probleme bei der Rekrutierung von Personal für diese Tage erlebt, da Händler bis zu 120 Prozent Lohnaufschlag an Sonntagen zahlten, sagt Busch-Petersen. Oftmals müssten Betriebsräte versuchen, diese besonders begehrten Schichten gerecht unter der Belegschaft zu verteilen. Er appelliert an den Senat, die verkaufsoffene Sonntage sofort zu genehmigen. „Die Innenstadtakteure brauchen die verkaufsfreien Tage zwingend zur Verbesserung der Überlebenschancen.“

In vergangenen Jahren hatte die zuständige Senatsverwaltung für Arbeit erlaubt, dass Geschäfte an ausgewählten Sonntagen öffnen dürfen. Anlass waren bisher Veranstaltungen, die traditionell besonders viele Touristen in die Stadt locken. Zuletzt gab es eine Verkaufserlaubnis für den 20. Februar während der Filmfestspiele Berlinale, – nicht aber für andere Anlässe, darunter die Grüne Woche oder die Tourismusmesse ITB, die in diesem Jahr wegen der Pandemie nicht im gewohnten Format stattfanden. Die Ifa, Leitmesse für Unterhaltungselektronik, hatte Anfang September zwar wieder rund 160.000 Besucher registriert. Das waren aber zu wenige, um eine Sonderöffnung zu rechtfertigen, meint man bei der Verwaltung.

Stefan Strauß, Sprecher der Senatsverwaltung für Arbeit, weist Behauptungen, die Arbeitssenatorin Katja Kipping (Linke) entscheide hier aus ideologischen Gründen, zurück und verweist auf ein Mitte März verkündetes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 8 C 6.21), das der bisherigen Auslegung des Berliner Ladenöffnungsgesetz enge Grenzen gesetzt habe. So sei künftig eine verlässliche Vorhersage der zu erwarteten Besucherzahlen nötig, um eine Ladenöffnung am Sonntag zu erlauben.

Danach müssen mehr Besucher zu den Veranstaltungen wie der Ifa im Verhältnis zu den Einkaufsmärkten prognostiziert werden, das reine Shoppinginteresse stehe verfassungsrechtlich nicht im Vordergrund. Andernfalls werde das Recht auf Sonntagsruhe nach Artikel 140 im Grundgesetz verletzt. Die strenge obergerichtliche Rechtsprechung des Gerichts sei wegen des Grundsatzes der Gewaltenteilung zu respektieren.

Noch sind die verkaufsoffenen Sonntage nicht amtlich gestrichen. „Wir befinden uns in der juristischen Prüfung. Wir brauchen Rechtssicherheit. Da gilt: Sorgfalt vor Eile. Innerhalb der kommenden Wochen wird es dazu eine Entscheidung geben“, kündigte Verwaltungssprecher Strauß an.

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