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Blick auf den Steglitzer Kreisel

© imago images/Joko

Update

Schlappe für Immobilienriesen in Berlin: Adler Group muss Kaufvertrag für Steglitzer Kreisel einhalten

Der Hochhausumbau durch das umstrittene Immobilienunternehmen steht seit langer Zeit still. Vor Gericht hat der Bauherr nun eine heftige Niederlage erlitten.

| Update:

Das Urteil am Mittwochmorgen im Berliner Landgericht war sogar deutlicher, als es der Kläger erwartet hatte: Die Adler Group darf dem Kläger nachträglich keine Änderungen am 2018 geschlossenen Kauf-Vorvertrag aufzwingen. „Da der Vertrag wirksam entstanden ist und vor allem in diesem Fall nicht durch Rücktritt der Beklagten erloschen ist, ist dieser Vertrag grundsätzlich so zu erfüllen“, sagte die Gerichtssprecherin. Der Kläger habe sich zu Recht geweigert, in nachträgliche Änderungen am Vertrag einzuwilligen. Die Beklagte, die Adler Group, muss die Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen.

Geklagt hatte André Gaufer. Er hatte 2018 einen notariellen Vorvertrag mit dem damaligen Projektentwickler des Steglitzer Kreisels, der CG Gruppe, geschlossen. Darin war der Kauf einer Wohnung mit einem genau definierten Anteil am Gesamtprojekt sowie eines bestimmten Tiefgaragenstellplatzes vereinbart worden: eine Wohnung mit 69 Quadratmetern, mit Süd-Westblick in der 19. Etage, und der Tiefgaragenstellplatz Nummer 127.

Adler wollte die Pläne ändern

Nachdem der Eigentümer des Steglitzer Kreisels zweimal gewechselt hatte, erst zur Consus Real Estate und anschließend zur Adler Group, änderten sich auch die Bau- und Nutzungspläne für die Flächen: Die Adler Group würde das Sockelgebäude lieber in Büroflächen verwandeln, statt, wie ursprünglich geplant, dort Autostellplätze zu schaffen. Deswegen sollten alle diejenigen, die vorher wie Gaufer bereits Vorverträge zum Kauf abgeschlossen hatten, nun in nachträgliche Änderungen einwilligen. Gaufer hätte damit auf das Eigentum am Stellplatz verzichtet. Außerdem hätte sich wegen veränderter Baupläne der Anteil der vereinbarten Wohnung am Gesamtprojekt verändert, was zu höheren Betriebskosten hätte führen können.

André Gaufer klagte gegen die Adler Group.
André Gaufer klagte gegen die Adler Group.

© Teresa Roelcke

Ein Teil derjenigen, die schon Vorverträge für den Wohnungskauf abgeschlossen hatten, willigte in diese Veränderungsverträge ein. Andere waren nicht einverstanden, darunter André Gaufer. Er weigerte sich, die Vertragsänderungen zu unterzeichnen, woraufhin die Adler Group vom Vertrag zurücktreten wollte. Die Richterin stellte nun aber im Urteil fest, dass der Vertrag weiter seine Gültigkeit behält. Die Verfahrenskosten muss die Adler Group tragen. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Die Adler Group kann binnen eines Monats nach der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung noch in Berufung gehen. Ob sie das plant, gab sie noch nicht bekannt. Man bitte um Verständnis, „dass wir uns zu laufenden Verfahren grundsätzlich nicht öffentlich äußern. Wir warten die schriftliche Begründung ab und werden diese anschließend analysieren“, hieß es von der Pressestelle. Zum Gerichtstermin selbst war kein Vertreter der Adler Group erschienen.

Kläger André Gaufer hingegen war dort. Er sei sehr froh, sagte er, „weil sich für mich ganz klar heute die Gerechtigkeit durchgesetzt hat und klargestellt wurde, dass ein Notarvertrag von einer Immobilienfirma eingehalten werden muss und man nicht ohne Weiteres von einem bestehenden Vertrag zurücktreten kann, nur weil der Käufer Vertragsänderungen nicht akzeptiert.“

Ich glaube, dass der Steglitzer Kreisel letztendlich fertiggestellt wird – nur nicht, dass das von der Adler-Gruppe sein wird.

André Gaufer, Kläger

Ob die Adler Group nun den Bau am Steglitzer Kreisel fertigstellen muss, war nicht Gegenstand des Verfahrens. Es ging lediglich um die Veränderung der Eigentumsanteile. Laut Gaufer wurde ihm im ursprünglichen Vertrag allerdings auch zugesichert, dass die Wohnung und der Tiefgaragenstellplatz ihm spätestens zum Juni 2022 bezugsfertig übergeben werden. Das ist aber offensichtlich nicht geschehen. Allein aus dieser Verzögerung entstehen ihm womöglich Schadensersatzansprüche.

Gaufer hält weiterhin daran fest, dass er die Wohnung am Ende erhalten will, auch wenn dafür natürlich erst einmal die Baustelle abgeschlossen sein muss: „Ich glaube, dass der Steglitzer Kreisel letztendlich fertiggestellt wird. Ich glaube nur nicht daran, dass es von der Adler-Gruppe sein wird, sondern von einer anderen Immobilienfirma.“

Auswirkungen erhofft sich Gaufer von dem Urteil auch für die beim Bezirk Steglitz-Zehlendorf beantragte neue Baugenehmigung. Für die neuen Pläne, die die Adler Group für das Sockelgebäude gemacht hat und bei deren Umsetzung der Gaufer zugesicherte Tiefgaragenstellplatz wegfallen würde, wäre nämlich eine neue Baugenehmigung erforderlich. Gaufer hofft, dass das nun gefällte Urteil das Bezirksamt dazu bewegen wird, diese Genehmigung nicht zu erteilen.

Auf Tagesspiegel-Anfrage schrieb der zuständige Baustadtrat Patrick Steinhoff (CDU) lediglich, für die Sockelbaubestandteile lägen derzeit keine Baugenehmigungen vor. Die Baugenehmigung für das Turmhochhaus sei weiterhin gültig. Darüber hinaus sei „das Stadtentwicklungsamt regelmäßig im Austausch mit der Adler Group und weist diese auf die gesamtstädtische Bedeutung des Gebäudes und einer zügigen Fertigstellung hin.“

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