zum Hauptinhalt
So sollen die nachverdichteten Gesobau-Innenhöfe in der Kavalierstraße am Schlosspark Schönhausen aussehen.

© Gesobau/Zoomarchitekten Berlin

Update

Bezirk stoppte Baum-Rodung: Berlin-Pankow reagiert auf nächste Gerichts-Pleite zu Flüchtlingsunterkunft

Im Streit um eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Pankow erklärt ein Gericht das Fällverbot des Bezirks für voraussichtlich rechtswidrig. Eine finale Entscheidung steht noch aus - das Bezirksamt reagiert.

Von

| Update:

Im Streit um den Bau einer Flüchtlingsunterkunft in Berlin-Pankow unterliegt das Bezirksamt erneut mit einem Fällverbot vor Gericht. Eine endgültige Entscheidung im Baumstreit steht jedoch noch aus.

Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ist auch das zweite vom Pankower Bezirksamt erlassene Beseitigungsverbot für Bäume und Sträucher gegenüber einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft voraussichtlich rechtswidrig. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Das Bezirksamt äußerte sich auf Nachfrage zunächst nicht zur aktuellen Entscheidung.

Die landeseigene Gesobau will in den begrünten Höfen an der Kavalierstraße zwei Gebäude mit 99 Wohnungen errichten. Diese waren zunächst als reguläre Wohnhäuser geplant, nach dem Widerstand von Anwohnern und aus der Pankower Lokalpolitik sollen sie nun per Sonderbaurecht als Geflüchtetenunterkünfte errichtet werden.

Gericht hält Ausgleichsmaßnahmen der Gesobau für ausreichend

Pankows Umwelt- und Naturschutzamt hatte der Gesobau die dafür nötige Rodung von rund 40 Bäumen im Oktober kurzfristig untersagt. Die geplanten Baumfällungen bedrohen demnach geschützte Vogel- und Fledermausarten – darunter den Großen Abendsegler, die Zwergfledermaus, die Mückenfledermaus und die Breitflügelfledermaus.

Das Verwaltungsgericht hatte die zeitlich unbefristete Untersagung vergangene Woche jedoch als „offensichtlich rechtswidrig“ und „unverhältnismäßig“ verworfen. Das Pankower Bezirksamt wiederum hatte das Eil-Urteil nicht akzeptiert und der Gesobau am 10. Januar eine erneute Untersagungsverfügung unter Androhung eines Strafverfahrens bei Zuwiderhandlung zukommen lassen. Dagegen geht die Gesobau nach Aussage des Verwaltungsgerichts in einem weiteren Eilverfahren vor.

Wie das Gericht mitteilte, lägen die Voraussetzungen für ein Einschreiten des Bezirksamtes zur Gefahrenabwehr für geschützte Tierarten wie Brutvögel und Fledermäuse nicht vor. Ebenso wenig sei ein Gefahrenverdacht erkennbar, der eine weitere Erforschung des Sachverhaltes rechtfertige, hieß es.

Die konkrete Gefahr, dass das artenschutzrechtliche Schädigungsverbot durch die geplanten Baumfällungen und Gehölzbeseitigungen verletzt werde, seien weder vom Antragsgegner noch Naturschutzverbänden hinreichend dargelegt worden oder sonst ersichtlich, so das Gericht.

Zwar würden Fortpflanzungs- und Ruhestätten der betroffenen Tierarten vollständig beseitigt. Die ökologische Funktion der geschützten Lebensstätten werde jedoch durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen weiterhin erfüllt, die die Antragstellerin ergriffen und zugesichert habe – etwa durch Ersatznistkästen.

Die Gesobau habe mit mehrfacher Anpassung der Ausgleichsmaßnahmen auf umfangreiche Nachforderungen des Bezirksamtes reagiert, erklärte das Gericht. Der Bezirk hielt diese Maßnahmen dennoch für „nicht ausreichend“.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) erhoben werden.

Einen sofortigen Baustart bedeutet die Entscheidung jedoch nicht. Der Bezirk hatte nach eigenen Angaben bereits Beschwerde gegen das erste Eilurteil zu den Baumfällungen beim OVG eingelegt. Dort läuft die Begründungsfrist noch bis zum 10. Februar. „Das OVG wird zumindest nicht vor Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist entscheiden“, hatte eine Bezirks-Sprecherin vor kurzem mitgeteilt.

Dies bestätigte der Bezirk am Donnerstag auf Nachfrage. „Das Verfahren vor dem OVG ist bislang nicht abgeschlossen“, so die Sprecherin. „Wann mit einer gerichtlichen Entscheidung zu rechnen sein wird, ist diesseits nicht bekannt.“ Ob der Bezirk darüber hinaus auch gegen die zweite Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde einlegt oder gar eine dritte Unterlassungsverfügung an die Gesobau ausstellt, befinde sich „derzeit in Prüfung“.

Die Gesobau hatte bereits angekündigt, die juristische Klärung auf jeden Fall abwarten zu wollen, bevor sie einen neuen Rodungsversuch unternimmt. Bis zu einer finalen Entscheidung durch Verwaltungs- oder Oberverwaltungsgericht „haben wir zugesagt, auf dem Vorhabengrundstück keine Baumfällungen durchzuführen“, teilte Firmensprecherin Birte Jessen mit.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false