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Berlin: Das Personal darf nicht zu illegalem Verkauf gezwungen werden

Die Betriebsvereinbarung über den Sonntagsverkauf im Kaufhof am Alexanderplatz erlaubt den Einsatz des Verkaufspersonals nur, wenn keine Ladenschluss-Vorschriften verletzt werden. Das sagte gestern der Schlichter der Einigungsstelle und Präsident des Landesarbeitsgerichts Brandenburg, Hans Friedrich Eisemann, auf Anfrage.

Die Betriebsvereinbarung über den Sonntagsverkauf im Kaufhof am Alexanderplatz erlaubt den Einsatz des Verkaufspersonals nur, wenn keine Ladenschluss-Vorschriften verletzt werden. Das sagte gestern der Schlichter der Einigungsstelle und Präsident des Landesarbeitsgerichts Brandenburg, Hans Friedrich Eisemann, auf Anfrage. "Sollte der Verkauf nicht legal sein, ist er nicht durch den Spruch der Einigungsstelle gedeckt", betonte der Jurist. Die Vereinbarung "regelt allein, ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen eines zulässigen Sonntagsverkaufs zur Arbeit verpflichtet werden können".

Eisemann hatte als Schlichter fungiert, nachdem der Kaufhof-Betriebsrat den Sonntagsverkauf abgelehnt hatte. Nach Gewerkschaftsangaben herrschte ein Patt von drei Stimmen der Arbeitgeber gegen die drei Stimmen der Arbeitnehmer. Am Ende wurde die Einigung nur durch das Votum des Schlichters erzielt.

Kaufhof-Geschäftsführer Günter Biere hatte die Vereinbarung als ein Anzeichen dafür gewertet, dass der Verkauf des gesamten Sortiments am Sonntag gestattet sei. Das Warenhaus erklärte alle Artikel mit Aufklebern zum "Berlin Souvenir". Eisemann stellte nun klar, er könne die Zulässigkeit dieses rechtlichen Tricks überhaupt nicht beurteilen. "Es ging nicht darum, unter welchen Voraussetzungen der Kaufhof an Sonntagen öffnen darf." Darüber müssten Berliner Gerichte entscheiden. Bislang fühlt sich Eisemann deshalb "nicht über den Tisch gezogen".

Der Gerichtspräsident begründete seine Zustimmung mit dem "Arbeitsplatzargument". Die Kaufhof-Geschäftsführung hatte 45 neue Arbeitsplätze, 20 zusätzliche Lehrstellen und einen Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen bis Ende 2001 verbindlich zugesagt. Außerdem vereinbarte man, dass am Sonntag ein 120prozentiger Lohnzuschlag gezahlt wird.

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