zum Hauptinhalt
"Geisterräder", wie hier eines im März 2021 in der Neuköllner Oderstraße, erinnern an im Berliner Straßenverkehr getötete Radfahrer.

© Jörn Hasselmann

Der Großteil waren Fußgänger und Radfahrer: 39 Tote im Berliner Straßenverkehr 2021 – weniger Verletzte

Die Zahl der im Berliner Verkehr getöteten Menschen liegt etwa auf dem Niveau der Vorjahre. Es gab jedoch deutlich weniger Unfälle – wegen der Corona-Pandemie.

39 Menschen starben bis kurz vor Ende dieses Jahres bei Verkehrsunfällen auf den Straßen der Hauptstadt. Das waren etwas weniger als 2020, als es 50 Tote im Straßenverkehr gab. Im Jahr 2019 registrierte die Polizei 40 Verkehrstote.

Unter den tödlich verunglückten Menschen waren nach Angaben der Polizei 13 Fußgänger, 10 Radfahrer, 8 Autoinsassen, 5 Motorradfahrer und 3 weitere Verkehrsteilnehmer. Stand der Statistik ist der 23. Dezember.

Die Zahl der Unfälle und verletzten Menschen ging erneut zurück. Damit setzte sich ein Trend von 2020 fort, der auf die Corona-Pandemie und den dadurch verringerten Straßenverkehr zurückzuführen ist.

Von Januar bis Oktober 2021 erfasste die Polizei insgesamt 104.003 Verkehrsunfälle, wie das Amt für Statistik aktuell mitteilte. Das waren 2,3 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Es gab 10.495 Unfälle mit Personenschaden (-8,6 Prozent). 1651 Menschen wurden schwer verletzt (-9,2 Prozent) und 10.639 leicht (-8,4 Prozent).

Die Gesamtzahl der Verkehrstoten schwankte in den vergangenen Jahren zwischen 36 und 56. Früher starben noch deutlich mehr Menschen. Im Vergleich zur Einwohnerzahl kommen in Großstädten wie Berlin deutlich weniger Menschen ums Leben als in Flächenländern mit vielen Landstraßen, auf denen schneller gefahren wird.

[Lesen Sie mehr bei Tagesspiegel Plus: „Vision Zero“ in der Hauptstadt: Berlin ist von einem sicheren Straßenverkehr für alle weit entfernt]

Die alte rot-rot-grüne Koalition in Berlin hatte die von Aktivisten verfolgte „Vision Zero“ zu ihrer Politik gemacht. Das von ihr erlassene Mobilitätsgesetz soll die Straßen der Stadt sicherer machen. Paragraf 10, Absatz 3 des Mobilitätsgesetzes lautet: „Ziel ist, dass sich im Berliner Stadtgebiet keine Verkehrsunfälle mit schweren Personenschäden ereignen.“ (Tsp, dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false