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Berlin: Erneuerbare Vorschriften

Lompscher: Klimaschutzgesetz soll alle fünf Jahre überprüft und verschärft werden

Berlin - Umweltsenatorin Katrin Lompscher (Linke) will das umstrittene Klimaschutzgesetz „bald nach der Sommerpause“ ins Abgeordnetenhaus bringen. In der Hoffnung auf mehr Akzeptanz hat sie ihren Entwurf um einen Passus ergänzt, der die schrittweise Verschärfung der Anforderungen an die Gebäude vorsieht. „Wir planen eine Überprüfungspflicht fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes – inklusive eines Anpassungsgebots“, sagte Lompscher dem Tagesspiegel.

Für Immobilienbesitzer bedeutet das, dass sowohl die Kriterien für Heizenergiebedarf und für die anteilige Nutzung erneuerbarer Heizenergien als auch die Ausnahmeregeln alle fünf Jahre verschärft werden können. Beim Bedarf soll zunächst die Grenze von 150 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr gelten: Wer laut Energieausweis dank guter Dämmung und/oder moderner Heiztechnik mit weniger auskommt, hat noch Zeit, bis dieser Wert verschärft wird.

Als anteilige Nutzung erneuerbarer Energie soll für Gasheizungen zunächst auch ein Erdgastarif mit zehn Prozent Biogas anerkannt werden. Aber: „Dieser Anteil wird sich im Laufe der Zeit deutlich erhöhen lassen“, sagt Lompscher.

Bei den Ausnahmeregelungen wäre beispielsweise denkbar, dass eine von Kohlekraft gespeiste Fernwärmeheizung irgendwann nicht mehr ökologisch genug ist. Als Folge könnten betroffene Eigentümer oder Wohnungsbaugesellschaften beispielsweise gezwungen werden, ihre Immobilien deutlich besser zu dämmen, um den Energiebedarf zu senken. Lompscher sieht die Novelle als Kompromiss aus ihren früheren Entwürfen und dem Stufenmodell, das ein breites Bündnis von der IHK über den Mieterbund bis zum Umweltverband BUND favorisiert. Dieses Modell hält Lompscher jedoch für potenziell verfassungswidrig, weil langfristig vorgegebene Verschärfungen unverhältnismäßig sein könnten: „Es ist schwierig, Grenzwerte zu begründen, die weit in der Zukunft liegen“, sagte sie. Aus Sicht der Befürworter dagegen verschafft nur das Stufenmodell den Eigentümern langfristige Planungssicherheit.

Zum Gesetz gehören laut Lompscher Modellrechnungen, „die belegen, dass die Zusatzkosten entweder moderat sind oder sich nach einigen Jahren sogar in Einsparungen verwandeln“. Als Beispiel nennt sie das Märkische Viertel, das zurzeit energiesaniert wird. Dort zahlen Bestandsmieter zwar monatlich rund 1,15 Euro Modernisierungsumlage pro Quadratmeter, aber sparen oft fast ebenso hohe Heizkosten.

BUND-Landesgeschäftsführer Andreas Jarfe sieht auch den neuen Entwurf kritisch: Die Ausnahmeregel für Fernwärme- und Gasetagenheizungen bedeute, „dass zunächst rund 45 Prozent des Wohnungsbestandes ausgenommen sind“. Zudem hätten seine Berechnungen ergeben, dass eine konsequente Dämmung der Gebäude viel effektiver sei als die – besonders umstrittene – Art der Energiequellen. Stefan Jacobs

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