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Grund zu guter Laune. Das Strafmaß gegen Hilpert, hier im Resort Schwielowsee, dürfte sich verringern.

© dpa

Frankfurt (Oder): Prozess gegen Hotelier Hilpert wird neu aufgerollt

2012 verurteilt, 2014 Urteil kassiert - und 2016 wird erneut verhandelt. Am Donnerstag startet erneut das Verfahren gegen Hotelier Hilpert.

Er holte das Justizopfer Gustl Mollath aus Bayerns Psychiatrie, nun vertritt der Hamburger Star-Anwalt Gerhard Strate den früheren Schwielowsee-Hotelier Axel Hilpert. Ab Donnerstag wird am Landgericht Frankfurt/Oder der Betrugsprozess gegen den mittlerweile 68-Jährigen neu aufgerollt.

Strate gilt als einer der besten deutschen Strafverteidiger. Sein Mandant ist diesmal eine der schillerndsten Personen aus Brandenburg, einst mit besten Kontakten zu Politikern und Prominenten. Vor 1989 war er Kunst- und Antiquitätenhändler im Koko-Imperium des DDR–Devisenbeschaffers Alexander Schalck-Golodkowski, arbeitete auch für die Stasi. Vom Ausgang des Verfahrens hängt ab, ob Hilpert womöglich doch noch einmal ins Gefängnis muss. Das Urteil soll nach drei weiteren Prozesstagen am 28. April verkündet werden, sagte eine Gerichtssprecherin.

Bislang ließ sich die Justiz eher Zeit. Bereits vier Jahre ist es mittlerweile her, dass der umtriebige Geschäftsmann vom Potsdamer Landgericht wegen schweren Betrugs, Untreue und Steuerhinterziehung zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt worden war. Er hatte, so das damalige Urteil, die Kosten für das am Schwielowsee im amerikanischen Stil aus dem Boden gestampfte Resort durch ein Firmenkonstrukt und Scheinrechnungen künstlich aufgebläht, das Land, aber auch Firmen und Banken betrogen.

Landgericht soll nun den Betrugsschaden genau bestimmen

Am Bundesgerichtshof konnte Hilpert eine weitgehende Revision durchsetzen, durch die es zum erneuten Verfahren kommt, an einem anderen Gericht. Zwar war auch für den BGH klar, dass Hilpert betrogen hat, schuldig ist. Aber die Schadenshöhe, die dem Potsdamer Urteil zugrunde lag, war laut BGH zu hoch angesetzt – und damit auch das Strafmaß. Das Potsdamer Landgericht hatte die komplette Summe von 9,2 Millionen Euro angelegt, mit der Brandenburg die Hotelanlage gefördert hatte. Der Subventionszweck sei aber durch den Bau und Betrieb des Hotels erfüllt worden, sagten die Bundesrichter. Als Schaden könne nur der zu viel gezahlte Anteil angesehen werden.

Das Frankfurter Landgericht soll nun den Betrugsschaden genau bestimmen und das Strafmaß korrigieren. Dazu sei ein Wirtschaftsgutachten eingeholt werden, sagte Gerichtssprecherin Susanne Cramer. Nach jetzigem Stand sei der Sachverständige der einzige Zeuge, der im Revisionsverfahren gehört werden soll.

Gegen Kaution auf freiem Fuß

Einen Haftbefehl gegen Hilpert hatten die Frankfurter Richter vor anderthalb Jahren aufgehoben, er war aber bereits damals gegen Kaution auf freiem Fuß. Der in Aussicht stehende Strafrahmen scheine nicht mehr geeignet, ihn zur Flucht zu veranlassen, zumal seine einjährige Untersuchungshaft anzurechnen sei, wie es damals hieß. Einiges spricht dafür, dass der 68-Jährige im Berufungsverfahren bei einem Strafmaß von unter zwei Jahren Haft mit einer Bewährungsstrafe davonkommt.

Das Luxushotel mit 122 Doppelzimmern, fünf Suiten, zehn Ferienwohnungen, Tagungsräumen und einem Anleger für 55 Bootsliegeplätze ist in Betrieb und dem Vernehmen nach gut ausgelastet. Seit November 2015 läuft ein Insolvenzverfahren, wird weiter ein Investor gesucht. Zuletzt hieß es, dass ein Verkauf im Frühjahr geplant sei.

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