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Ein Berliner Taxi-Unternehmer hatte gegen die Aufteilung geklagt. Das Gericht hat gleich die gesamte Regelung gekippt.

© Soeren Stache / dpa

Gericht entzieht Betriebserlaubnis: Berliner Taxi-Betriebe dürfen vorerst keine Gäste vom BER aufnehmen

Taxi-Unternehmen aus Berlin und Brandenburg durften den neuen Flughafen ansteuern. Für die Aufteilung fehle jedoch die Rechtsgrundlage, entschied ein Gericht.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Betriebserlaubnis für Berliner Taxis am Hauptstadtflughafen BER für rechtswidrig erklärt. Die Regelung sei aufgrund „schwerwiegender und offensichtlicher Fehler“ nichtig und entbehre jeder Rechtsgrundlage, entschied das Gericht am Montag. Das gesamte Zulassungsverfahren müsse nun neu geregelt werden.

Eigentlich dürfen Taxifahrer Fahrgäste nur in den Landkreisen oder Kommunen aufnehmen, wo sie ihre Konzession besitzen - im Falle des BER ist das der Brandenburger Landkreis Dahme-Spreewald.

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Nach jahrelangem Ringen hatten sich beide Länder und der Kreis jedoch darauf verständigt, dass seit der BER-Eröffnung am 31. Oktober dort zu gleichen Teilen Taxis aus Berlin und aus dem Landkreis Fahrgäste aufnehmen dürfen. Zunächst wurde Lizenzen für jeweils 300 Fahrzeuge aus beiden Ländern erteilt.

Gegen das Zulassungsverfahren hatte ein Berliner Taxi-Unternehmer geklagt und eine erneute Auslosung der Konzessionen verlangt. Zwar wurde sein Antrag abgelehnt, das Gericht kassierte jedoch gleich die gesamte Regelung für die Berliner Taxifahrer. (dpa)

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