zum Hauptinhalt

Frauenquote: Gesetz zur Gleichstellung überarbeitet

Der Senat hat am Dienstag eine Novelle des Landesgleichstellungsgesetzes beschlossen. Firmen müssen künftig Frauenquote nachweisen.

Der Senat will mehr Frauen in die Chefsessel verhelfen. Deshalb hat er am Dienstag eine Novelle des Landesgleichstellungsgesetzes beschlossen. Nach Auskunft von Frauensenator Harald Wolf (Linke) müssen geplante Besetzungen von Posten in Vorständen und Geschäftsführungen künftig öffentlich bekannt gemacht werden – beispielsweise durch Annoncen in Zeitungen und online. Bei mehreren Bewerbern mit gleichwertiger Qualifikation sind Frauen zu bevorzugen. Personalberater („Headhunter“) würden entsprechend instruiert, in gleichem Maß nach Frauen und Männern zu suchen.

Nach Angaben Wolfs schafft die Novelle mehr Rechtssicherheit und Verbindlichkeit: „Aus Sollbestimmungen werden Mussbestimmungen.“ Vorgesehen sei auch Parität für Aufsichtsräte, Kuratorien und Vorstände von Betrieben mit Landesbeteiligung. Diese Unternehmen werden künftig verpflichtet, eine Frauenvertreterin zu etablieren und einen „Frauenförderplan“ zu erstellen, der beispielsweise flexible Arbeitszeiten für Mütter regelt.

Die Novelle betrifft auch private Firmen, die sich um Aufträge des Landes bewerben: Künftig wird die Frauen- und Familienförderung bei Aufträgen ab 25 000 Euro (bisher: 50 000 Euro) zum Kriterium. Damit wird laut Wolf eine erkannte Lücke geschlossen. Für Bauunternehmen soll die Regelung ab 200 000 Euro Auftragswert gelten; Firmen mit maximal zehn Beschäftigten sind ausgenommen.

Mit der Novelle reagiert der Senat auf Forderungen insbesondere aus der SPD. Der Entwurf muss noch durch den Rat der Bezirksbürgermeister und durchs Abgeordnetenhaus, wo er voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte beschlossen wird. Nach Auskunft von Wolf liegt die Frauenquote in den Chefetagen der Unternehmen mit Landesbeteiligung zurzeit bei zehn Prozent.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false