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ARCHIV - 10.01.2024, Berlin: Aktivisten der Klimaschutzgruppe Letzte Generation sitzen bei einer Straßenblockade mit Schildern mit aufgemalten Traktoren auf der Straße. Aktivisten nehmen damit Bezug auf die Aktionswoche der Landwirte. (zu dpa: «Gericht: Straßenblockaden von Klimaaktivisten sind Nötigung») Foto: Sebastian Gollnow/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Sebastian Gollnow

Grundsatzurteil des Berliner Kammergerichts: Straßenblockaden von Klimaaktivisten sind Nötigung

Erstmals hat das Berliner Kammergericht die Verurteilung eines Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ wegen Nötigung bestätigt. Ein 62-Jähriger muss jetzt eine Geldstrafe von 600 Euro zahlen.

Das Berliner Kammergericht hat erstmals die Verurteilung eines Klimaaktivisten wegen Nötigung nach einer Straßenblockade bestätigt. Damit ist die Verurteilung eines 62-Jährigen zu einer Geldstrafe von 600 Euro rechtskräftig, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte.

Das Mitglied der Klimagruppe Letzte Generation hatte sich am 11. Februar 2022 an einer Straßenblockade in Berlin-Spandau beteiligt.

Einige Teilnehmer hatten sich dabei an der Straße festgeklebt, der inzwischen 62-Jährige jedoch nicht. Gleichwohl wurde der Mann wegen seiner Beteiligung an der rund 20-minütigen Blockade verurteilt - zu Recht, wie das Gericht in dritter Instanz entschied. (dpa)

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